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Instandhaltung: Mustergefährdungsbeurteilung

Facility Management: Instandhaltung » Strategie » Betreiberverantwortung » Mustergefährdungsbeurteilung

MUSTERGEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DIE INSTANDHALTUNG

MUSTERGEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DIE INSTANDHALTUNG

Eine umfangreiche, sorgfältig dokumentierte Gefährdungsbeurteilung bildet das Herzstück eines wirksamen Arbeitsschutzmanagements – insbesondere in einem Großunternehmen mit vielfältigen technischen Anlagen wie Hochregallagern, FTS und umfangreicher TGA.

Zentrale Erfolgsfaktoren sind klare Verantwortlichkeiten (Von der Geschäftsführung bis zum Mitarbeitenden, Fremdfirmenkoordinator und Dienstleister), systematische Vorgehensweise (Methodik und Prozess; regelmäßige Überprüfung und Anpassung bei Änderungen), TOP-Prinzip (Priorisieren technischer Maßnahmen vor organisatorischen und personenbezogenen), transparenz und Kommunikation (Alle Beteiligten (interne und externe) müssen die Regeln kennen und konsequent umsetzen), sowie kontinuierliche Verbesserung (Laufendes Monitoring, Berichtswesen und Audits zur Optimierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz).

Ziel ist es, alle relevanten Gefährdungen zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Dabei werden sowohl interne Mitarbeitende als auch Fremdfirmen und Dienstleister (z. B. Wartungs- und Servicefirmen) einbezogen.

Arbeitsabläufe durch klare Bewertungsgrundlagen unterstützen

Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung wird u. a. durch folgende Regelwerke vorgegeben (Auswahl):

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Legt allgemeine Grundsätze für die Unfallverhütung fest.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen.

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Definiert den Umgang mit Gefahrstoffen.

  • Biostoffverordnung (BioStoffV): Regelt das Vorgehen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsstätten.

  • Technische Regeln (z. B. TRBS, TRGS): Geben Konkretisierungen und Empfehlungen zur Umsetzung der Verordnungen.

Darüber hinaus sind branchenspezifische Vorschriften sowie interne Vorgaben des Unternehmens (z. B. Betriebsanweisungen, Werksnormen) bindend.

Wert und Nutzen der Gefährdungsbeurteilung

  • Schutz der Beschäftigten und Fremdfirmen: Verminderung des Unfall- und Gesundheitsrisikos.

  • Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Vorbeugung von Haftungsrisiken.

  • Optimierte Instandhaltungsprozesse: Erhöhung der Effektivität durch klare Prozesse, weniger Störungen und Ausfallzeiten.

  • Unternehmenskultur: Förderung des Sicherheitsbewusstseins und Steigerung der Motivation.

  • Kostenersparnis: Langfristige Verringerung der Kosten infolge von Schäden, Ausfällen oder Rechtsfolgen bei Verstößen.

In einem Unternehmen dieser Größe sind die Rollen und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz üblicherweise klar strukturiert:

  • Geschäftsführung: Trägt die Gesamtverantwortung und stellt die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung.

  • Facility Management / Service Desk: Zentrale Koordination der Instandhaltungsanforderungen, Verwaltung von Wartungsplänen, Koordination von Fremdfirmen, Störungsmanagement.

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi): Berät die Geschäftsführung und Fachbereiche, unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen und führt regelmäßige Begehungen durch.

  • Betriebsarzt: Unterstützt bei arbeitsmedizinischen Fragestellungen, führt Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen durch.

  • Fremdfirmenkoordinator: Verantwortlich für die Einweisung und Koordination externer Dienstleister, Abgleich mit Sicherheitsvorschriften des Unternehmens.

  • Führungskräfte / Vorgesetzte (z. B. Leiter Instandhaltung, Schichtleiter): Sind für die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich zuständig.

  • Mitarbeitende: Befolgen die vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen und melden Gefahren oder Verbesserungsvorschläge.

Betreiberverantwortung bedeutet, dass der Anlagenbetreiber (hier das Unternehmen) verpflichtet ist, die Sicherheit und Gesundheit bei der Nutzung und Instandhaltung der Anlagen zu gewährleisten. Dies beinhaltet insbesondere die regelmäßige Prüfung, Wartung und Dokumentation sowie das Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen.

Diese Gefährdungsbeurteilung umfasst sämtliche Instandhaltungsarbeiten im Werk, insbesondere:

  • Instandhaltung von mechanischen und elektrischen Komponenten (Anlagen, Maschinen, Hochregallagersysteme, FTS).

  • Wartung, Reparatur, Reinigung und Prüfung im Bereich der TGA (Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik, Aufzugsanlagen, Druckluftversorgung, Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen usw.).

  • Instandhaltungsmaßnahmen an Infrastruktur und Gebäuden (z. B. Tore, Türen, Fenster, Dächer, Außenanlagen).

  • Logistische Arbeiten (Transport, Lagerung von Ersatzteilen und Werkzeugen).

  • Zusammenarbeit mit Fremdfirmen (Spezialfirmen für bestimmte Anlagentechnologien, Reinigungs- und Wartungsfirmen).

Methodik der Gefährdungsbeurteilung

  • Tätigkeitsanalyse: Detaillierte Auflistung aller relevanten Instandhaltungstätigkeiten.

  • Gefährdungsidentifikation: Untersuchung der Gefahrenquellen auf Basis von Vor-Ort-Begehungen, Betriebsanweisungen, Betriebsstörungen sowie Unfallstatistiken.

  • Risikobewertung: Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und der möglichen Schadensschwere.

  • Maßnahmenableitung: Anwendung des TOP-Prinzips (Technische – Organisatorische – Persönliche Schutzmaßnahmen).

  • Maßnahmenumsetzung: Konkrete Zuordnung von Verantwortlichkeiten, Fristen und Budget.

  • Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation: Regelmäßige Überprüfung, ob die Maßnahmen greifen und Anpassung bei Bedarf.

Hochregallager

  • Automatische Regalbediengeräte, Fördertechnik, Palettenförderer, Shuttle-Systeme.

  • Häufig große Höhen, Schmalganglager, teils sehr enge Zugänge.

  • Arbeitsbereiche mit potenziell hohem Verkehrsaufkommen (Mitarbeitende, Gabelstapler, FTS).

Fahrerlose Transportsysteme (FTS)

  • FTS bewegen sich autonom, erkennen Hindernisse mithilfe von Sensorik (Laser, Ultraschall, RFID etc.).

  • Enge Kooperation mit anderen Verkehrswegen (Mitarbeitende, Stapler).

  • Risiken durch Wartung an den Fahrzeugen selbst (batteriebetrieben, teils elektr. Antriebe), durch unbeabsichtigtes Starten oder durch Fehlfunktionen der Sensorik.

Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

  • Beinhaltet verschiedene Gewerke: Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro, Brandmelde- und Löschtechnik, Gebäudeleittechnik.

  • Gefahr von Verbrennungen (Heizkessel, Rohrleitungen), Stromschlägen, chemischen Gefahren (Kältemittel, Wasseraufbereitung), Druckbehälter.

  • Teils Arbeiten in beengten Räumen (Heizzentrale, Technikräume), auf Dächern (Außeneinheiten von Klimatechnik), in Schächten.

Identifikation und Bewertung der Gefährdungen

Nachfolgend werden die typischen Gefährdungen für die genannten Instandhaltungsbereiche erläutert. In der Praxis sollten diese jedoch individuell je nach Anlagenzustand, Arbeitsumgebung und Arbeitsverfahren konkretisiert werden.

Mechanische Gefährdungen

  • Rotierende Teile und Fördertechnik: Quetsch-, Scher-, Einzugsgefahren (z. B. Ketten, Zahnriemen, Rollen).

  • Heben, Tragen, Halten: Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen, vor allem bei manuellen Tätigkeiten in engen Räumen.

  • Stürze und Abstürze: Arbeiten auf Regalanlagen, in Schächten, auf Dächern.

Elektrische Gefährdungen

  • Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagen (steuerungstechnische Komponenten, Antriebe, Schaltschränke).

  • Mangelhafte Isolierung / Beschädigte Kabel.

  • Elektrostatische Entladungen (z. B. beim Umgang mit elektronischen Komponenten).

Gefahrstoffe und chemische Gefährdungen

  • Kältemittel in HVAC-Anlagen (z. B. Ammoniak in Absorptionskältemaschinen, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe).

  • Reinigungs-, Lösch- und Wartungschemikalien (Entfetter, Reiniger, Korrosionsschutzmittel).

  • Hydrauliköle, Schmierstoffe bei Förderanlagen, Regalbediengeräten.

  • Brandschutzmittel (Schaumlöschmittel, CO₂, Pulver).

Biologische Gefährdungen

  • Legionellen in Klimaanlagen bzw. Kühltürmen.

  • Kühlschmierstoffe (z. B. in Werkstätten, wenn vorhanden).

  • Schimmel oder andere Mikroorganismen in schlecht gewarteten Lüftungssystemen.

Physikalische Einwirkungen

  • Lärm: In Hochregallagern oder bei Arbeiten an großen Lüftungs- und Kälteanlagen.

  • Vibrationen: Einsatz von handgeführten Werkzeugen (Schlagschrauber, Bohrmaschinen).

  • Hitze / Kälte: Arbeiten in heißen Heizzentralen, im Winter auf Dächern (Außenklimageräte).

  • Strahlung: UV-Strahlung bei Schweißarbeiten oder Laser in automatisierten Lagerbediengeräten (je nach System).

Ergonomische und psychosoziale Aspekte

  • Zwangshaltungen bei Wartungsarbeiten in schwer zugänglichen Bereichen.

  • Schichtarbeit mit möglichen Belastungen der inneren Uhr.

  • Zeitdruck, Terminvorgaben (rasche Fehlerbehebung bei Anlagenstillstand).

Organisatorische Gefährdungen (inkl. Fremdfirmensteuerung)

  • Unklare Zuständigkeiten zwischen internem Facility Management und Fremdfirmen.

  • Kommunikationsmängel: Fehlende oder missverständliche Informationen zu Betriebs- und Sicherheitsanweisungen.

  • Fehlende oder unzureichende Unterweisungen für externe Dienstleister.

  • Lockout-Tagout-Lücken (Gefahr des unbeabsichtigten Anlagenstarts während Wartungsmaßnahmen).

Ausführlicher Maßnahmenkatalog

Im Folgenden ein beispielhafter Maßnahmenkatalog, der die häufigsten Gefährdungen und zugehörige Gegenmaßnahmen detailliert auflistet. In der Praxis wird dies für jedes Instandhaltungsgebiet und jede konkrete Tätigkeit individuell ergänzt.

Gefährdung

Maßnahme

Kategorie (TOP)

Verantwortlicher

Frist

Kontrolle

Quetsch- und Schergefahren an Fördertechnik (Hochregallager)

- Einbau / Prüfung von Schutzgittern, Lichtschranken, Not-Aus. - Regelmäßige Wartung der Antriebe und Sensorik. - Sichere Abschaltung (Lockout-Tagout).

Technisch Organisatorisch

Leitung Instandhaltung Team Facility Management

sofort und fortlaufend

Jährlich durch FaSi und Wartungsteams

Absturzgefahr bei Wartung in großer Höhe (Regalbediengeräte, Dächer)

- Nutzung von zugelassenen Gerüsten, Hubarbeitsbühnen, PSA gegen Absturz. - Einrichtung fester Absturzsicherungen und Geländer. - Unterweisung der Mitarbeitenden (Höhensicherung).

Technisch Persönlich

Vorgesetzte Sicherheitsbeauftragte

vor Aufnahme der Arbeiten

Regelmäßige Kontrolle durch Vorgesetzte

Elektrische Gefährdungen an Schaltschränken und Antrieben

- Spannungsfreiheit herstellen (Arbeiten nach VDE 0105-100). - Nur ausgebildetes Elektrofachpersonal einsetzen. - Periodische Prüfung der elektrischen Betriebsmittel (DGUV V3).

Organisatorisch Persönlich

Leiter Elektrotechnik FaSi

fortlaufend

Jährliche Prüfung, Dokumentation

Gefahrstoffe (Kältemittel, Reinigungsmittel, Schmierstoffe)

- Erstellen von Betriebsanweisungen (inkl. Sicherheitsdatenblätter). - Einsatz geeigneter PSA (Schutzhandschuhe, Atemschutz). - Bereitstellung von Notduschen / Augenspüllösungen.

Organisatorisch Persönlich

Leiter Instandhaltung Gefahrstoffbeauftragter

sofort und fortlaufend

Regelmäßige Unterweisung, Prüfung der Lagerung

Fahrerlose Transportsysteme (FTS) – Kollisionen, unbeabsichtigte Startvorgänge

- Regelmäßige Software- und Sensorik-Updates. - Deutliche Bodenmarkierung und Warnsignale. - Freischaltung / Abschaltung bei Wartung (Zugriff nur durch Berechtigte).

Technisch Organisatorisch

FTS-Koordinator Service Desk

bei jedem Wartungsintervall

Überprüfung anhand von Testfahrten, Audits

Lärm- und Vibrationsbelastung (z. B. bei Bohrarbeiten, Kompressoren)

- Lärmmessungen und Einteilung in Lärmbereiche. - Gehörschutz Pflicht, Bereitstellung vibrationsarmer Werkzeuge. - Rotationssysteme bei Dauerbelastung.

Organisatorisch Persönlich

Vorgesetzte FaSi

fortlaufend

Lärmmessungen, Unterweisungen

Zusammenarbeit mit Fremdfirmen – Unklare Verantwortlichkeiten

- Abschluss schriftlicher Verträge mit klarer Aufgaben- und Verantwortungsdefinition. - Sicherheitsunterweisung aller Fremdfirmen-Mitarbeitenden (Checklisten). - Erstellung und Anwendung eines Freigabesystems (Arbeitserlaubnis).

Organisatorisch

Facility Management Fremdfirmenkoordinator

fortlaufend

Regelmäßige Abstimmungen, Dokumentationsprüfung

Anforderungen an Fremdfirmen und Dienstleister

  • Allgemeine Einweisung: Alle Fremdfirmen-Mitarbeitenden müssen vor Tätigkeitsbeginn im Werk eingewiesen werden (z. B. Umgang mit PSA, Verhalten im Gefahrenfall, Notausgänge).

  • Unternehmensspezifische Sicherheitsvorschriften: Pflichtlektüre für externe Firmen, etwa Betriebsanweisungen, Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften, Brandschutzordnung.

  • Vorlage von Qualifikationsnachweisen: z. B. Befähigungsnachweise für Schweißarbeiten, Elektroarbeiten, Arbeiten in Höhen oder geschlossenen Räumen.

  • Koordination durch Fremdfirmenkoordinator: Dieser stimmt Arbeitszeiten, Arbeitsbereiche, Wegeführung und Sicherheitsmaßnahmen ab.

  • Arbeitserlaubnisschein / Permit-to-Work: Für gefährliche Arbeiten (z. B. Heißarbeiten, Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen) müssen formale Genehmigungsverfahren existieren.

  • Kontrolle und Dokumentation: Fremdfirmen werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert (z. B. Einhaltung der PSA-Pflicht, Sauberkeit, Ordnung), Verstöße werden protokolliert.

Durchführung und Wirksamkeitskontrolle

  • Umsetzung der Maßnahmen: Die Fachabteilungen (Instandhaltung, FM, Elektrotechnik etc.) und der Fremdfirmenkoordinator tragen die Verantwortung für die konkrete Ausführung.

  • Interne Audits und Begehungen: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) führt in definierten Intervallen Sicherheitsbegehungen durch. Dabei wird geprüft, ob die im Maßnahmenkatalog definierten Anforderungen tatsächlich umgesetzt sind.

  • Reporting: Alle relevanten Ergebnisse werden an die Geschäftsführung sowie an die verantwortlichen Führungskräfte gemeldet. Bei Abweichungen wird ein Korrekturplan erstellt.

  • Evaluierung und Anpassung: Sobald sich Rahmenbedingungen ändern (z. B. neue Anlagen, geänderte Gesetzgebung, Unfälle, neue Erkenntnisse), ist die Gefährdungsbeurteilung anzupassen.

Formblätter (Beispiel)

Das folgende Formblatt kann als Vorlage für jede einzelne Instandhaltungstätigkeit (z. B. Wartung einer Lüftungsanlage, Reparatur an einem Fahrerlosen Transportsystem) genutzt werden.

Formblatt zur Gefährdungsbeurteilung

Betrieb/Bereich: _________________________ Datum: ________________________________

Tätigkeit: ______________________________ Beurteiler: ___________________

Beschreibung der Tätigkeit

  • Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung (Was? Wie? Wo? Welche Arbeitsmittel? Welche Stoffe?): ...........................................................................................................

Beteiligte und Verantwortliche

  • Interne Mitarbeitende (Namen, Funktion): .........................................................................................................

  • Fremdfirma / Dienstleister: .........................................................................................................

Gefährdungen

  • (z. B. mechanische, elektrische, chemische, thermische, ergonomische Gefährdungen): .........................................................................................................

Bestehende Schutzmaßnahmen

  • (z. B. PSA, technische Schutzeinrichtungen, organisatorische Regelungen): .........................................................................................................

Risikobewertung

  • Eintrittswahrscheinlichkeit (gering / mittel / hoch)

  • Ausmaß der möglichen Schäden (leicht / ernst / schwer / tödlich)

  • Ermittelte Risikostufe (niedrig / mittel / hoch)

Zusätzliche Maßnahmen zur Risikoreduzierung

Maßnahme

Verantwortlich

Termin

Umsetzungsstatus

       
       
       

Wirksamkeitskontrolle

  • Geplantes Überprüfungsdatum: __________

  • Ergebnis der Kontrolle: _______________________________________

Unterschriften

  • Verantwortliche(r) Vorgesetzte(r): _______________________________

  • Mitarbeiter(in): _______________________________ (bei Bedarf)

  • Fremdfirmenkoordinator (falls relevant): _______________________________

Zur vollständigen Dokumentation gehören:

  • Sämtliche Formblätter für die durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen.

  • Protokolle von Unterweisungen (einschließlich Fremdfirmenunterweisungen).

  • Wartungs- und Prüfnachweise (z. B. Anlagenbuch, Prüfbücher für elektrische Betriebsmittel).

  • Berichte über Begehungen und Audits (ggf. mit Fotodokumentation von Mängeln).

  • Unfall- und Störmeldungen sowie deren Analyse und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen.

Die Dokumentation ist rechtsverbindlich und muss revisionssicher aufbewahrt werden. In vielen Fällen sind Aufbewahrungsfristen von mehreren Jahren vorgeschrieben (z. B. 5 Jahre, 10 Jahre).