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Funktion

Funktion

Die Funktionenstruktur legt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten jedes Mitarbeiters innerhalb der Organisation fest.

Eine eindeutige Funktionenstruktur ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg innerhalb der Aufbauorganisation eines Unternehmens. Eine gut durchdachte Funktionenstruktur ermöglicht es Unternehmen, effizienter zu agieren und Synergien optimal zu nutzen. Die regelmäßige Überprüfung der Funktionenstruktur ist wichtig, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen des Unternehmens gerecht wird.

Funktionale Aufbauorganisation in der Instandhaltung

Funktion Anlagenmanagement

  • Steuerung und Initiierung der kurzfristig wirtschaftlichen Optimierung der Anlagenfahrweise

  • Durchführung von Studien zur Optimierung und Weiterentwicklung des Anlagenparks.

  • Initiierung, Koordinierung und Vorgabe der Rahmenbedingungen für anlagenbezogene Investitionsvorhaben.

  • Verantwortung der Lebenszyklusrenditen der Anlagen unter der Berücksichtigung des Instandhaltungsaufwands und der Standzeiten

  • Verantwortung für die Instandhaltungsstrategie.

  • Abstimmung der erforderlichen Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit sowie des hierfür einzusetzenden geplanten Budgets.

  • Planung und Verwaltung des Instandhaltungsbudgets.

  • Verantwortliche Mittelfristplanung (z. B. 3- oder 5-Jahresplan) des Budgets für Ertüchtigung und Instandhaltung.

  • Zustimmung zur Vorhabenplanung Instandhaltung (z. B. Jahres- und unterjährige Planung).

  • Initiierung der Erarbeitung des technischen Konzeptes zur Aufrechterhaltung der Sollfunktion der Anlage unter Einhaltung der Kostenziele und Terminbedingungen.

  • Vorschlag von planbaren Maßnahmen zur Umsetzung der Instandhaltungsstrategie im Rahmen der Kosten- und Termingrenzen.

  • Erfassung von Anlagen-, Verbrauchs- und Betriebsdaten zur mittelfristigen Anlagenoptimierung.

  • Analyse aller Daten aus Betrieb und Instandhaltung und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen.

  • Prüfung der Umsetzbarkeit von Maßnahmen (rechtlich/wirtschaftlich).

  • Evaluierung des Nutzens umgesetzter Maßnahmen und Vergleich mit den Wirtschaftlichkeitsprognosen zum Zeitpunkt der Entscheidung.

Funktion Betriebsführung

  • Verantwortliche Durchführung eines sicheren Betriebs sowie Einhaltung der vorgegebenen Fahrpläne.

  • Übernahme aller Hausherrenverantwortung bezüglich Sicherheit und Umweltschutz.

  • Verantwortung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und darüber hinausgehender eigener HSSE-Ziele (Health, Safety, Security, Environment).

  • Initiierung von Sofortmaßnahmen bei Störungen und Beauftragung des Services mit der Durchführung von unplanmäßig erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen.

  • Stellung des AvO (Anlagenverantwortlichen vor Ort) für von externen Firmen durchgeführte Instandhaltungsarbeiten – soweit dies nicht vom Betrieb an den Service delegiert wird.

  • Abnahme der Arbeiten externer Firmen – soweit dies nicht vom Betrieb an den Service delegiert wird.

  • Dokumentation der betrieblichen geplanten und ungeplanten Ereignisse und Abläufe.

  • Vetorecht bei Einsparungen in der Instandhaltung – jedoch nur sicherheitsbezogen/ nicht zuverlässigkeitsbezogen.

  • Unterstützung des Services, des Engineerings und des Anlagenmanagements bei der Bewertung des Zustands der Anlagen.

  • Initiierung von Entstörungen.

  • Durchführung des Entstörungsersteingriffs.

  • Beauftragung des Services im Rahmen von Entstörungen.

Funktion Instandhaltung

  • Verantwortung der wirtschaftlichen Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen.

  • Verantwortung der Erreichung der mit dem Anlagenmanagement vereinbarten Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit

  • Planung (soweit möglich) und Durchführung von Sofortmaßnahmen bei Störungen und sonstigen unplanmäßig erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen.

  • Planung und Durchführung von planmäßig erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen im Auftrag des Anlagenmanagements – Hauptrevisionen, Kurzrevisionen, Reinigungsstillstände, Wochenendstillstände und Tagesgeschäft der Instandhaltung.

  • Durchführung von Arbeitsvorbereitung und Beantragung von Freischaltungen für Instandhaltungsarbeiten der eigenen Instandhaltungsbereiche sowie für Fremdfirmen.

  • Stellung des AvO (Anlagenverantwortliche vor Ort) für von externen Firmen durchgeführte Instandhaltungsarbeiten – soweit dies durch den Betrieb beauftragt wird.

  • Gestellung von Personal aus dem Betrieb an den Service für Inspektions- und Wartungsarbeiten.

  • Abnahme der Arbeiten externer Firmen – soweit dies durch den Betrieb beauftragt wird.

  • Dokumentation der Befunde bei geplanten und ungeplanten Instandhaltungsmaßnahmen.

  • Dokumentation der Schadenursachen bei unerwarteten Ereignissen.

  • Dokumentation der durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen.

  • Sicherstellung des Rücklaufs der bei der operativen Arbeit gemachten Erfahrungen für den strategischen Instandhaltungsplanungsprozess.

  • Unterstützung von Anlagenmanagement und Service bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen (Instandsetzungen und Verbesserungsmaßnahmen) zur Erhaltung der Verfügbarkeit von Anlagen.

  • Unterstützung des Anlagenmanagements bei der Festlegung und Ausgestaltung von planbaren Maßnahmen zur Umsetzung der vereinbarten Instandhaltungsstrategie.