Für Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien, die sehr kurzfristig verfügbar sein müssen, ist es ratsam, eigene Bestände anzulegen. Falls es sich um standardisierte Spezifikationen handelt und die Nutzung an mehreren Produktionsstandorten erforderlich ist, sollte unter Berücksichtigung der variierenden Materialwirtschaftskosten eine Abwägung zwischen zentraler oder dezentraler Lagerhaltung erfolgen.
Ersatzteile mit individuellen Spezifikationen und langen Bestellzeiten müssen entweder dezentral im eigenen Lager oder mittels eines Bevorratungsvertrags im Konsignationslager des jeweiligen Lieferanten aufbewahrt werden. Für alle anderen Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien ist es empfehlenswert, sie individuell und erst bei Bedarf zu beschaffen, es sei denn, interne Skaleneffekte oder externe Einkaufsvorteile sprechen dagegen.
Diese vier Grundregeln sind eng mit der Entscheidung zur Instandhaltungsstrategie verbunden. Eine vorbeugende Instandhaltungsmaßnahme kann möglicherweise entfallen, wenn die benötigte Instandsetzungszeit nach einem möglichen Schadenseintritt durch die Bevorratung von Ersatzteilen reduziert werden kann.
Die Lagerhaltung von Ersatzteilen erfordert eine sorgfältige Disziplin im Umgang mit ihnen. Die Entnahme aus dem Lager sollte denselben Genehmigungsprozess auslösen wie die Neubeschaffung.