Instandhaltung: Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Instandhaltung
Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit von Anlagen, Maschinen und Gebäuden erforderlich sind. Dazu gehören Wartung, Inspektion, Reparatur, Überholung, Verbesserung und Umbau. Aus Sicht des Arbeitsschutzes birgt die Instandhaltung eine Vielzahl spezifischer Gefährdungen und erfordert daher eine Gefährdungsbeurteilung (GBU). Eine Gefährdungsbeurteilung für Instandhaltung ist zwingend. Besondere Risiken durch Demontage, Reparatur, Wartung ohne gewohnte Schutzeinrichtungen. Typische Gefährdungen sind mechanische (Quetschungen, Schnitte), elektrische (Stromschlag), thermische (heiße Oberflächen, Schweißfunken), chemische (Gefahrstoffe, Lösemittel), Brand-/Explosionsgefahr, Arbeiten in beengten Räumen.
Nach ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV und entsprechenden DGUV-Vorschriften lässt sich eine strukturierte Vorgehensweise (z. B. Lockout-Tagout, Permit-to-work, Fremdfirmenmanagement) etablieren, um Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten. So verbessert eine ordnungsgemäß durchgeführte GBU nicht nur den Arbeitsschutz, sondern erhöht auch die Prozessstabilität und Wirtschaftlichkeit der Instandhaltung.