Prüfumfänge, Intervalle und Zuständigkeiten klar strukturieren
Prüfanforderungen im Bereich Instandhaltung sichern die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Gesetzeskonformität technischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie umfassen regelmäßige Sicht-, Funktions- und Sicherheitsprüfungen gemäß BetrSichV, DIN 31051, DIN EN 13306 sowie herstellerspezifischen Vorgaben. Qualifiziertes Fachpersonal führt diese Prüfungen dokumentiert durch, um Risiken zu minimieren, Ausfallzeiten zu vermeiden und SLA- sowie XLA-Kriterien einzuhalten. Ein systematischer Prüfprozess ist somit ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen und rechtssicheren Facility Managements. Ziel ist die rechtskonforme, risikoorientierte und zustandsbasierte Durchführung von Prüfungen im Rahmen der Instandhaltung, um die Betriebssicherheit technischer Anlagen sicherzustellen; gesetzliche Anforderungen und Normvorgaben zu erfüllen; Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen präzise abzuleiten und die Verfügbarkeit und Lebensdauer von Betriebsmitteln zu verlängern
Prüfanforderungen sind ein zentrales Element der rechtskonformen, qualitätsgesicherten Instandhaltung. Nur mit einem strukturierten, dokumentierten und risikoorientierten Prüfprozess lässt sich ein sicherer, wirtschaftlicher und nachhaltiger Anlagenbetrieb gewährleisten. Die Integration in digitale Systeme und die Steuerung über KPI, SLA und XLA ermöglicht maximale Transparenz, Revisionssicherheit und Zukunftsfähigkeit.
Betriebssicherheit und Nachvollziehbarkeit durch dokumentierte Prüfprozesse stärken
Eine Prüfung ist die planmäßige, dokumentierte Feststellung des Ist-Zustandes technischer Einrichtungen und ihrer sicherheitsrelevanten Funktionen. Sie erfolgt:
visuell, messtechnisch oder funktional
regelmäßig (wiederkehrend) oder anlassbezogen
mit qualifizierter Bewertung durch befähigte Personen
Nicht delegierbare Betreiberverantwortung
Auswahl und Beauftragung befähigter Personen (TRBS 1203)
Organisation von Prüfintervallen gemäß BetrSichV
Bewertung und Umsetzung der Prüfergebnisse
Nachweisführung gegenüber Behörden, Versicherern, Auditoren
Verantwortung für sicheren Weiterbetrieb
Delegierbare Pflichten
Durchführung von Prüfungen gemäß Prüfanweisung
Kalibrierung und Wartung von Prüfmitteln
Erstellung von Prüfberichten inkl. Maßnahmenempfehlung
Einpflege der Ergebnisse ins CAFM-/EAM-/Wartungssystem
Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung je nach Prüftyp
Relevanter Rechtsrahmen (Deutschland)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
TRBS 1111 / 1201 / 1203 :Betriebssicherheit und Prüfungen
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
DGUV Vorschriften, insbesondere DGUV V3 (Elektroprüfung)
DIN 31051 / DIN EN 13306 :Instandhaltungsbegriff
DIN ISO 55000 / 50001 / 9001 :Asset, Energie-, Qualitätsmanagement
DIN EN ISO 14224 :Zuverlässigkeit technischer Systeme