Verbindliche Regelwerke für Zuständigkeit, Durchführung, Dokumentation und Nachweispflicht
In der technischen Instandhaltung ist die Einhaltung von Vorschriften, Prüfpflichten und Herstellerempfehlungen nicht optional – sie ist ein zentraler Bestandteil der Betreiberverantwortung. Um dies sicherzustellen, braucht es klare, nachvollziehbare und verbindliche Dokumentation: die anweisende Dokumentation. Sie definiert die Verfahrensweisen, Zuständigkeiten, Fristen, Standards und Dokumentationspflichten im Umgang mit technischen Anlagen und Einrichtungen – als Grundlage für einheitliches Handeln, rechtssichere Abläufe und auditsicheren Nachweis. Die anweisende Dokumentation in der Instandhaltung ist das Rückgrat eines sicheren, wirtschaftlichen und revisionssicheren Betriebs. Sie schafft Verbindlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit – und unterstützt alle Beteiligten dabei, ihre Aufgaben strukturiert, gesetzeskonform und qualitätsgesichert umzusetzen.
Für das Facility Management ist sie ein zentrales Werkzeug der Steuerung, Qualitätssicherung und Betreiberpflichtenerfüllung.