Verständnis von Instandsetzungen im Bereich Instandhaltung
Instandsetzungen im Bereich Instandhaltung sind zentrale Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit technischer Anlagen nach Störungen oder Ausfällen. Sie umfassen mechanische, elektrische und steuerungstechnische Reparaturen und erfolgen unter Einhaltung von Normen wie DIN 31051 sowie betrieblichen Richtlinien. Ziel ist es, Stillstände zu minimieren, die Lebensdauer von Anlagen zu verlängern und die Einhaltung von SLA- und XLA-Vorgaben sicherzustellen – insbesondere in zeitkritischen und sicherheitsrelevanten Bereichen des Facility Managements.
Schäden gezielt beheben, Ursachen dokumentieren und Maßnahmen koordinieren
Ziel ist es, reaktive und geplante Instandsetzungen effizient, regelkonform und prozessorientiert in den Gesamtprozess der Instandhaltung zu integrieren. Dabei stehen die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit, die Risikominimierung und die Lebenszyklusverlängerung technischer Anlagen im Vordergrund. Instandsetzungen sind ein zentraler Baustein jeder nachhaltigen Instandhaltungsstrategie. Nur durch qualitätsgesicherte, rechtssichere und digital dokumentierte Prozesse lassen sich Betriebsstörungen effizient beheben und die Lebensdauer technischer Anlagen verlängern. KPI-, SLA- und XLA-basierte Steuerung schafft dabei Transparenz, Verlässlichkeit und nachhaltigen Mehrwert – für alle relevanten Nutzungstypen.
Definition: Instandsetzung
Instandsetzung ist jede maßnahmebezogene Wiederherstellung des Soll-Zustands einer technischen Anlage nach Ausfall oder Verschlechterung. Sie umfasst u. a.:
Technische Reparaturen
Austausch defekter Komponenten
Wiederinbetriebnahme mit Funktionsnachweis
Ursachenanalyse und Vermeidung erneuter Ausfälle
Nicht delegierbare Betreiberverantwortung
Sicherstellung der Funktionssicherheit nach Instandsetzung
Bewertung des Risikos durch Anlagenstillstand
Veranlassung von Gefährdungsbeurteilungen nach TRBS 1111
Entscheidung über Weiterbetrieb, Austausch oder Modernisierung
Kontrolle und Freigabe delegierter Leistungen
Delegierbare Pflichten
Durchführung der Reparatur durch Fachpersonal
Ersatzteilorganisation und Beschaffung
Durchführung von Funktionstests
Dokumentation der Maßnahme im CAFM-/Wartungssystem
Kommunikation mit Herstellern bei Sonderbauteilen
Relevanter Rechtsrahmen (Deutschland)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
TRBS 1111, 1201, 1203
DIN 31051 / DIN EN 13306 – Instandhaltungsgrundlagen