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Instandhaltung: Schwerpunkt Mitbestimmung

Facility Management: Instandhaltung » Strategie » Ziele » Mitbestimmung

Effektive Instandhaltung mit Mitbestimmung

Effektive Instandhaltung mit Mitbestimmung

Die Instandhaltung ist ein zentraler Bestandteil des Facility Managements und umfasst die Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung von technischen Anlagen, Maschinen und Gebäuden. Sie trägt dazu bei, die Funktionsfähigkeit und Sicherheit betrieblicher Infrastrukturen zu gewährleisten und langfristige Kosten durch präventive Maßnahmen zu senken. Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Arbeitsabläufe ist die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein wesentlicher Aspekt bei der Planung und Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß BetrVG stellt sicher, dass Instandhaltungsmaßnahmen sozialverträglich, sicher und nachhaltig gestaltet werden. Durch klare Betriebsvereinbarungen, transparente Kommunikation und die Einbindung aller Beteiligten kann die Instandhaltung nicht nur wirtschaftlich effizient, sondern auch mitarbeiterfreundlich umgesetzt werden.

Definition und Ziele der Instandhaltung

Definition

Die Instandhaltung ist eine Kombination technischer und administrativer Maßnahmen, die darauf abzielen, den funktionsfähigen Zustand von Anlagen und Systemen zu bewahren oder wiederherzustellen.

Ziele

  • Betriebssicherheit: Vermeidung von Störungen und Unfällen durch regelmäßige Wartung.

  • Kostenkontrolle: Reduzierung von Reparatur- und Ausfallkosten durch präventive Maßnahmen.

  • Lebensdauer: Verlängerung der Nutzungsdauer technischer Anlagen und Gebäudeteile.

  • Nachhaltigkeit: Optimierung des Energieverbrauchs und Reduzierung von Ressourcenverschwendung.

Rechtliche Grundlagen

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb, z. B. bei der Planung von Wartungszyklen.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Überwachung von Anlagen oder Mitarbeitenden.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, z. B. bei der Nutzung gefährlicher Arbeitsstoffe.

  • § 90 Abs. 1 BetrVG: Beratungspflicht des Arbeitgebers über geplante bauliche oder technische Änderungen, die die Arbeitsbedingungen beeinflussen.

  • § 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, z. B. bei der Einführung neuer Instandhaltungsstrategien oder Outsourcing.

Mitbestimmungsfelder

  • Arbeitsorganisation: Planung von Wartungszyklen, Schichtplänen und Einsatzzeiten.

  • Arbeitsschutz: Sicherstellung sicherer Arbeitsbedingungen bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

  • Digitalisierung: Einführung von Instandhaltungssoftware oder Automatisierungslösungen.

  • Outsourcing: Beauftragung externer Dienstleister und deren Integration in die betrieblichen Abläufe.

Arbeitszeit und Einsatzplanung

  • Relevanz: Unregelmäßige Wartungsarbeiten oder Notfalleinsätze können die Arbeitszeitgestaltung erheblich beeinflussen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Wartungsarbeiten planmäßig durchgeführt werden, um Überstunden und Belastungen zu minimieren.

Sicherheit und Gesundheitsschutz

  • Relevanz: Instandhaltungsarbeiten, insbesondere an Maschinen oder gefährlichen Anlagen, können erhebliche Risiken bergen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Mitarbeitende mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet werden und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen erhalten.

Einführung digitaler Lösungen

  • Relevanz: Moderne Instandhaltungssoftware und Sensorik ermöglichen eine präventive und automatisierte Überwachung von Anlagen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Mitspracherechte bei der Einführung technischer Systeme.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass ein neues Condition-Monitoring-System keine personenbezogenen Daten der Mitarbeitenden erfasst.

Outsourcing von Instandhaltungsarbeiten

  • Relevanz: Der Einsatz externer Dienstleister kann interne Strukturen und Arbeitsbedingungen beeinflussen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Mitspracherechte bei der Integration externer Fachkräfte.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Fremdfirmen dieselben Sicherheitsstandards wie interne Mitarbeitende einhalten.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

  • Relevanz: Die Instandhaltung hat Einfluss auf die Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG auf nachhaltige Maßnahmen hinwirken.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass bei der Wartung von Heizungsanlagen energiesparende Technologien eingesetzt werden.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Arbeitszeit und Schichtpläne: Klare Regelungen zur Planung von Wartungsarbeiten und Notfalleinsätzen.

  • Arbeitsschutz: Maßnahmen zur Minimierung von Risiken und Bereitstellung von Schutzausrüstung.

  • Technologieeinsatz: Regelungen zur Nutzung digitaler Systeme und zum Schutz personenbezogener Daten.

  • Qualifikation und Weiterbildung: Schulungen zu neuen Instandhaltungstechnologien und Sicherheitsstandards.

  • Outsourcing: Standards für die Integration externer Dienstleister und deren Einhaltung betrieblicher Vorgaben.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gemäß BetrVG, ArbSchG und DSGVO.

  • Transparenz: Klare Regelungen schaffen Vertrauen und Akzeptanz.

  • Sicherheit: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Minimierung von Risiken.

  • Effizienz: Förderung effizienter Instandhaltungsstrategien durch klare Prozesse.

Kostendruck

  • Herausforderung: Instandhaltungsmaßnahmen werden häufig aus Kostengründen reduziert oder ausgelagert.

  • Lösung: Der Betriebsrat argumentiert mit den langfristigen Kosten- und Sicherheitsvorteilen präventiver Maßnahmen.

Technologische Umstellungen

  • Herausforderung: Die Einführung neuer Technologien kann Mitarbeitende überfordern.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert Schulungen und unterstützt den schrittweisen Übergang.

Arbeitsbelastung

  • Herausforderung: Notfalleinsätze und unregelmäßige Wartungsarbeiten erhöhen die Belastung der Belegschaft.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt für klare Arbeitszeitregelungen und zusätzliche Ressourcen.

Sicherheit bei Outsourcing

  • Herausforderung: Externe Dienstleister könnten geringere Sicherheitsstandards einhalten.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert die Einhaltung betrieblicher Standards durch externe Fachkräfte.

Wartungsplanung

  • Problem: Mitarbeitende klagen über kurzfristige Ankündigungen von Wartungsarbeiten.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt durch, dass Wartungspläne frühzeitig kommuniziert werden.

Einführung eines Instandhaltungsmanagementsystems

  • Problem: Ein neues System zur Überwachung von Anlagen könnte auch Mitarbeitende überwachen.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass das System ausschließlich zur technischen Überwachung genutzt wird.

Outsourcing von Wartungsarbeiten

  • Problem: Ein externer Dienstleister wird ohne ausreichende Einweisung in die Sicherheitsstandards beauftragt.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert, dass Fremdfirmen umfassend in die betrieblichen Sicherheitsvorgaben eingewiesen werden.