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Instandhaltungsleistungen im Überblick

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Leistungsbeschreibung: Betriebsführung und Instandhaltung

Leistungsbeschreibung: Technische Betriebsführung und Instandhaltung technischer Anlagen und Systeme

Unsere technischen Anlagen und Systeme sind ein unverzichtbarer Bestandteil für den sicheren, wirtschaftlichen und regelkonformen Gebäudebetrieb. Ihre hohe Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit haben oberste Priorität, da Ausfälle oder Störungen nicht nur Betriebsabläufe beeinträchtigen, sondern auch erhebliche Sicherheits-, Qualitäts- und Haftungsrisiken auslösen können. Die technische Betriebsführung und Instandhaltung erfolgt daher strukturiert nach anerkannten Regeln der Technik sowie unter Einhaltung der Betreiberpflichten gemäß BetrSichV, relevanter TRBS, DGUV-Vorschriften und einschlägiger DIN/EN-Regelwerke (je nach Anlagengruppe), inklusive dokumentierter Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungsprozesse.

Leistungsbeschreibung Technische Betriebsführung und Instandhaltung

Leistungsumfang und Aufgabenbeschreibung

Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses einen Loses die vollständige technische Betriebsführung und Instandhaltung aller im Vertrag erfassten technischen Anlagen und Systeme des Auftraggebers. Dies umfasst sämtliche Aufgaben, die notwendig sind, um einen sicheren, gesetzeskonformen, wirtschaftlichen und störungsfreien Betrieb der technischen Systeme sicherzustellen.

Übernahme der Betreiberpflichten gemäß deutschem Recht

Eine zentrale Anforderung dieser Leistungsbeschreibung ist, dass der Auftragnehmer die Betreiberpflichten im Zusammenhang mit den technischen Anlagen und Systemen weitestmöglich übernimmt und im Auftrag des Anlagenbetreibers (Auftraggebers) erfüllt. In Deutschland obliegen einem Betreiber von Arbeitsmitteln und technischen Anlagen umfangreiche Pflichten aus Gesetzen und Verordnungen – z. B. für sichere Bereitstellung, Prüfung, Instandhaltung, Dokumentation und Organisation (u. a. BetrSichV, ArbSchG, einschlägige TRBS, DGUV-Vorschriften sowie anlagenspezifische DIN EN/VDI/VDE/DVGW-Regelwerke). Durch diesen Vertrag wird die operative Umsetzung dieser Pflichten auf den Auftragnehmer übertragen. Wichtig: Die letztendliche Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt (der Auftraggeber wird die Auswahl und Überwachung des Auftragnehmers sorgfältig vornehmen, siehe u. A. VDI 3810 zur Delegation), jedoch übernimmt der Auftragnehmer vertraglich und faktisch die Erfüllung der delegierten Aufgaben.

Konkret bedeutet dies u. a.:

  • Sicherstellung der Arbeitssicherheit und Rechtskonformität: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Leistungen so auszuführen, dass die Arbeitssicherheit stets gewahrt ist und die gesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorgaben eingehalten werden. Er übernimmt damit im Tagesgeschäft die Rolle des technischen Betreibers im vereinbarten Leistungsumfang. Dazu zählt, dass er die technischen Anlagen nur in sicherem, geprüftem und funktionsfähigem Zustand betreibt bzw. betreiben lässt, Mängel unverzüglich adressiert und Gefährdungen vermeidet. Er richtet seine Organisation darauf aus, Gefährdungen proaktiv zu erkennen und zu beseitigen. Beispielsweise wird er im Rahmen der Wartung, Inspektionen und Prüfungen auftretende Sicherheitsdefizite (z. B. verschlissene Bauteile, fehlende Prüfkennzeichnungen, unzulässige Provisorien, unzureichend unterwiesenes Bedienpersonal, fehlende/unklare Beschilderungen) benennen, Maßnahmen vorschlagen und – soweit in seinem Aufgabenbereich – umsetzen.

  • Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsmanagement: Die BetrSichV fordert vom Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) für die Verwendung von Arbeitsmitteln bzw. den Betrieb technischer Anlagen. Der Auftraggeber erstellt initial eine solche GBU für die im Vertrag erfassten Anlagen/Systeme. Der Auftragnehmer wirkt jedoch aktiv daran mit, diese Gefährdungsbeurteilung im Betrieb wirksam umzusetzen und aktuell zu halten. Er kennt die Inhalte der GBU und die festgelegten Schutzmaßnahmen und integriert sie in seine Abläufe. Beispielsweise, wenn die GBU bestimmte Prüffristen, zusätzliche Kontrollen oder besondere Maßnahmen bei hoher Belastung (z. B. Staub, Feuchte, Chemikalien, Publikumsverkehr) festlegt, so hält der Auftragnehmer diese ein. Stellt der Auftragnehmer neue Gefahren fest (z. B. wiederkehrende Fehlbedienungen, geänderte Einsatzbedingungen, neue Schnittstellen zu Fremdfirmen), informiert er den Auftraggeber und unterstützt bei der Anpassung der Gefährdungsbeurteilung. Darüber hinaus implementiert der Auftragnehmer ein eigenes Sicherheitsmanagement im Rahmen seiner Dienstleistung: Er schult seine Mitarbeiter in den vor Ort geltenden Sicherheitsregeln, führt eigene Gefährdungsbetrachtungen für die Instandhaltungsarbeiten durch (z. B. Arbeits-/Betriebsanweisungen, Freigabe- und Sperrkonzepte), und stellt sicher, dass bei allen Arbeiten an den Anlagen die Vorschriften des Arbeitsschutzes und die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Beide Vertragspartner übernehmen gemeinsam die Wirksamkeitskontrolle.

  • Organisation der Prüf- und Instandhaltungsverpflichtungen: Eine der wichtigsten Betreiberpflichten ist die Durchführung aller vorgeschriebenen Prüfungen und Instandhaltungen (siehe BetrSichV §3, §10, §14 sowie einschlägige TRBS, z. B. TRBS 1201/1203, und DGUV-Vorschriften, z. B. DGUV Vorschrift 3, jeweils anlagenbezogen). Diese organisatorische Pflicht übernimmt der Auftragnehmer vollständig. Er tritt quasi als "verlängerter Arm" des Betreibers auf und organisiert eigenständig die gesamte Prüf- und Wartungsroutine. Der Auftragnehmer plant, terminiert und führt die Maßnahmen aus, ohne dass der Auftraggeber im Einzelnen eingreifen muss. Der Auftraggeber muss lediglich die nötigen Betriebspausen/Abschaltungen freigeben und behält eine Kontrollfunktion. Durch diese Übernahme entfällt für den Auftraggeber die tägliche Detailsteuerung – er kann darauf vertrauen, dass der Auftragnehmer alle Fristen überwacht und fachgerecht erledigt. Gleichwohl räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jederzeit Einsicht in die Planerfüllung ein (z. B. kann der Auftraggeber jederzeit eine Übersicht der nächsten Prüftermine einsehen und überprüfen, ob alle Wartungen erfolgt sind).

  • Fachkundige Auswahl der Prüfer und Fachkräfte: Gemäß den Betreiberpflichten muss der Betreiber nur qualifizierte, befähigte Personen Prüfungen und sicherheitsrelevante Arbeiten durchführen lassen. Diese Auswahl- und Bestellungspflicht übernimmt der Auftragnehmer intern nach Freigabe durch den Auftraggeber. Er stellt sicher, dass sein eingesetztes Personal den Anforderungen entspricht. So sind z. B. alle Prüfungen, die eine zur Prüfung befähigte Person erfordern, von solchen Mitarbeitern des Auftragnehmers durchzuführen, die formell als befähigte Person nach TRBS 1203 (anlagen- und tätigkeitsbezogen) anerkannt sind und die jeweils einschlägigen Regelwerke beherrschen (z. B. VDE/DGUV für Elektroprüfungen, DVGW-Regelwerk für Gasinstallationen, DIN EN/VDI für TGA-Systeme). Sollte eine bestimmte Prüfung einen Prüfsachverständigen, eine ZÜS oder einen externen Sachkundigen erfordern, organisiert der Auftragnehmer diesen wie oben beschrieben. Damit erfüllt er die Pflicht des Betreibers zur Bestellung geeigneter Prüfer. Der Auftragnehmer hält die Nachweise der Qualifikation bereit und aktualisiert sie (z. B. Schulungszertifikate, Beauftragungen, Fortbildungen). Außerdem sorgt er dafür, dass bei Spezialaufgaben (etwa Schweiß-/Lötarbeiten an Rohrleitungen oder tragenden/halternden Konstruktionen) nur zertifizierte Fachkräfte eingesetzt werden (z. B. Schweißer mit Prüfung nach DIN EN ISO 9606). Dadurch gewährleistet der Auftragnehmer, dass alle Arbeiten kompetent und normgerecht ausgeführt werden, wie es die Betreiberverantwortung verlangt.

  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten: Betreiber von Anlagen haben auch Verkehrssicherungspflichten im Umfeld der Anlage – d. h. sie müssen dafür Sorge tragen, dass keine unbeteiligten Personen zu Schaden kommen. In Bezug auf technische Anlagen bedeutet dies u. A., den Zutritt zu Technikbereichen zu regeln, Gefahrenstellen zu sichern, Warnschilder/Anlagenkennzeichnungen vorzuhalten, sichere Arbeits- und Rettungswege freizuhalten und Betriebszustände eindeutig zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber hierbei, indem er im Rahmen der Wartungs- und Prüftätigkeiten auch solche Aspekte im Blick behält. Unter Anderem kontrollieren Wartungstechniker bei ihren Rundgängen, ob Schutzeinrichtungen (z. B. Abdeckungen, Verriegelungen, Not-Halt/Not-Aus, Absperrungen), Zugänge (z. B. Türen/Schließungen zu Technikräumen), die Beschilderung (z. B. Medienkennzeichnung, Warnhinweise, Schaltberechtigungshinweise) vorhanden und lesbar sind, und ob Gefahrenbereiche an/um die Anlagen ordnungsgemäß gekennzeichnet und gesichert sind. Festgestellte Mängel oder Lücken meldet der Auftragnehmer an den Auftraggeber und bietet an, diese im Rahmen seines Auftrags zu schließen (soweit es kleine Maßnahmen sind, z. B. Schild ersetzen, provisorische Absperrung/Markierung herstellen, kann er es direkt durchführen; bei größeren baulichen Änderungen würde er Vorschläge machen).

  • Übernahme der Melde- und Aufbewahrungspflichten: Wie dargestellt, übernimmt der Auftragnehmer das Führen aller vorgeschriebenen Nachweise und unterstützt bei der Erfüllung von Meldepflichten (z. B. Ereignis-/Unfallmeldungen, soweit einschlägig, u. a. nach BetrSichV). Damit trägt er einen wesentlichen Teil der administrativen Betreiberpflichten. Der Auftragnehmer archiviert die Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungsunterlagen im Auftrag des Betreibers für die vorgeschriebene Dauer und stellt sicher, dass diese im Zugriff bleiben. Sollte z. B. eine Behörde, Berufsgenossenschaft, Versicherung oder ein Auditor eine Prüfung oder Nachweiskontrolle durchführen (z. B. Begehung der Aufsichtsbehörde, bei der der Stand der Prüf- und Wartungsnachweise kontrolliert wird), so steht der Auftragnehmer zur Verfügung, um dem Auftraggeber die Unterlagen bereitzulegen und fachlich Auskunft zu geben.

  • Beratung in Betreiberfragen: Die Betreiberverantwortung umfasst auch, sich über Änderungen in Vorschriften und Technik auf dem Laufenden zu halten, die die Sicherheit und Compliance beeinflussen. Der Auftragnehmer übernimmt es, Änderungen in relevanten Regelwerken (neue TRBS, geänderte DGUV-Regeln, neue Normen sowie anlagenspezifische technische Regeln) zu beobachten und den Auftraggeber darauf hinzuweisen, falls sich daraus Handlungsbedarf ergibt. Beispielsweise, wenn sich Prüfumfänge/Prüfintervalle durch neue Vorgaben ändern, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber proaktiv und passt sein Prüf- und Wartungskonzept im vereinbarten Rahmen an. Ebenso berät er den Auftraggeber bei der Beschaffung neuer technischer Anlagen oder bei Umbauten/Modernisierungen aus Sicht der Betreiberpflichten (z. B. Anforderungen an technische Dokumentation, Konformitätsunterlagen/CE, Abnahmen, Übergaben, Instandhaltungskonzepte), sofern dies relevant wird. Diese beratende Funktion gehört zwar nicht zum engen Pflichtenkreis, ist aber Teil eines umfassenden Betriebsführungsverständnisses und stellt sicher, dass der Auftraggeber in allen Fragen regelkonform agiert.

In Summe fungiert der Auftragnehmer als verlässlicher Partner, der dem Auftraggeber den Großteil der praktischen Betreiberverantwortung abnimmt

Durch diese Delegation gemäß VDI 3810 (Betreiberpflichten delegieren) muss der Auftraggeber sich nicht um das Tagesgeschäft der technischen Instandhaltung kümmern, sondern lediglich die Rahmenbedingungen und Kontrollen sicherstellen. Wichtig ist, dass der Auftragnehmer jederzeit transparent berichtet und der Auftraggeber ein angemessenes Kontrollrecht wahrnimmt (Stichproben, Reporting, Audits), da die Letztverantwortung rechtlich beim Betreiber verbleibt. Der Auftragnehmer akzeptiert und unterstützt diese Kontrolle aktiv, z. B. durch Teilnahme an Review-Terminen, bei denen gemeinsam durchgegangen wird, ob alle Pflichten erfüllt wurden und wo Optimierungsbedarf besteht.

Durch die vertragliche Fixierung aller genannten Leistungen und Pflichten ist klar geregelt, welche Aufgaben der Auftragnehmer als Delegationsempfänger übernimmt und dass er für deren ordnungsgemäße Ausführung einzustehen hat. So wird das Risiko von Pflichtverletzungen (und den damit verbundenen Haftungsfolgen) für den Auftraggeber minimiert. Der Auftragnehmer seinerseits bringt sein Fachwissen und seine Organisation uneingeschränkt ein, um einen sicheren, normgerechten, hochverfügbaren und effizienten Anlagenbetrieb im Sinne des Auftraggebers sicherzustellen.

Montage einer Krananlage

Systems am Einsatzort. Hierbei werden die Systemkomponenten ordnungsgemäß installiert (z. B. Aggregate, Schaltschränke, Armaturen, Sensorik/Aktorik), medien- und energietechnische Anschlüsse hergestellt (z. B. Elektroversorgung, Steuer-/Datenleitungen, Rohrleitungen), Regel- und Sicherheitseinrichtungen fachgerecht eingebunden sowie alle Komponenten gemäß Herstellervorgaben und anerkannten Regeln der Technik ausgerichtet, justiert und parametrisiert. Nach Abschluss der Montage werden Funktionsprüfungen/Probeläufe durchgeführt, um die Betriebsfunktionen, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie die Sollwerte/Regelketten zu verifizieren und einen einwandfreien Betrieb sicherzustellen.

Die Montage erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß Montage- und Betriebsanleitung des Herstellers und unter Beachtung aller geltenden Sicherheitsvorschriften (u. a. ArbSchG, BetrSichV, einschlägige TRBS, DGUV-Vorschriften). Bauseitig müssen geeignete Aufstellflächen/Befestigungspunkte, Medien-/Energieanschlüsse sowie erforderliche Platz-, Last- und Zugangsbedingungen (z. B. Einbringwege, Brandschutzanforderungen, Lüftung von Technikräumen) vorhanden sein. Die Erstinbetriebnahme der Anlage sowie erforderliche Prüfungen/Abnahmen vor erstmaliger Nutzung werden im Anschluss an die Montage durchgeführt. Soweit nach BetrSichV bzw. anlagenspezifischen Regelwerken (z. B. DGUV Vorschrift 3/VDE für elektrische Anlagen, DVGW-Regelwerk für Gasinstallationen, weitere DIN EN/VDI/VDE) eine Prüfung durch befähigte Personen, Sachkundige oder ggf. eine ZÜS erforderlich ist, organisiert und begleitet der Auftragnehmer diese. Eine Montage ist auch unter schwierigen örtlichen Gegebenheiten (z. B. beengte Technikräume, eingeschränkte Einbringwege, Betrieb bei laufender Nutzung) möglich; hierfür kann bei Bedarf der Einsatz von zusätzlichem Gerät (z. B. Hebe-/Transporthilfen, Arbeitsbühnen) oder besondere Arbeitszeiten erforderlich sein (gesondert zu vereinbaren).

Demontage einer technischen Anlage

Diese Leistung beinhaltet den fachgerechten Rückbau (Demontage) einer bestehenden technischen Anlage bzw. eines technischen Systems innerhalb einer Betriebsstätte. Dabei werden Systemkomponenten, Verrohrung/Verkabelung, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen sowie Befestigungs- und Haltekonstruktionen kontrolliert demontiert. Die Demontage erfolgt unter strikter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und – falls erforderlich – in Teilsegmenten, um eine sichere Handhabung schwerer oder sensibler Komponenten zu gewährleisten. Auf Wunsch können die demontierten Teile zudem transportsicher verpackt oder für eine geordnete Übergabe/Entsorgung vorbereitet werden.

Vor Beginn der Demontage ist die Anlage allpolig bzw. medienseitig sicher außer Betrieb zu nehmen (spannungsfrei schalten, drucklos machen, absperren/entleeren) und gegen Wiedereinschalten bzw. unbefugte Inbetriebnahme zu sichern (Sperr-/Freigabeverfahren). Die Rückbauarbeiten werden so durchgeführt, dass keine Beschädigung an der Bausubstanz entsteht und – sofern eine Wiederverwendung geplant ist – die Komponenten schonend behandelt und eindeutig gekennzeichnet werden. Eine Entsorgung/Verwertung der ausgebauten Teile ist nicht Bestandteil dieser Position (kann jedoch bei Bedarf gesondert vereinbart werden). Die Demontage von Anlagen unterschiedlicher Hersteller ist möglich, da herstellerunabhängig und regelwerkskonform gearbeitet wird.

Umbau/Versetzung einer technischen Anlage

Diese Leistung umfasst die Änderung, Erweiterung, Modernisierung oder Versetzung einer vorhandenen technischen Anlage bzw. eines technischen Systems. Dazu gehören beispielsweise Leistungsanpassungen oder Modifikationen an bestehenden Anlagen: Kapazitätsanpassungen (z. B. Pumpen-/Ventilatorleistung), Austausch bzw. Erneuerung von Aggregaten/Komponenten (z. B. Antriebe, Ventile, Sensorik), konstruktive Änderungen an Halterungen/Anschlussstrecken, das Versetzen der Anlage an einen anderen Aufstellort (inklusive ggf. notwendiger Anpassungen von Fundamenten, Schwingungsentkopplung, Rohrleitungs-/Kabeltrassen) oder die Änderung der Steuerungs-/Regelungsart (z. B. Umstellung auf GLT/GA-Anbindung, Nachrüstung von Frequenzumrichtern, Remote-Monitoring nach Freigabe). Je nach Erfordernis werden bestehende Komponenten dafür demontiert, angepasst oder durch neue ersetzt und anschließend wieder montiert. Nach Abschluss des Umbaus wird die Funktionstüchtigkeit der Anlage und die Wirksamkeit aller Schutz- und Sicherheitseinrichtungen gründlich geprüft, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Alle Umbauarbeiten werden individuell nach den Anforderungen des Auftraggebers geplant; vor der Ausführung erfolgt eine ausführliche Beratung zur Machbarkeit, zu notwendigen technischen Anpassungen sowie zu Auswirkungen auf Betrieb, Energieeffizienz, Schnittstellen und Dokumentation. Gegebenenfalls sind Berechnungen, Herstellerfreigaben oder Nachweise erforderlich, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Änderungen, Eingriffen in Druck-/Gas-/Elektrobereiche, Brandschutzanforderungen oder Änderungen der Regelstrategie. Wichtig: Nach wesentlichen Umbauten oder sicherheitsrelevanten Änderungen (prüfpflichtige Änderungen) darf die Anlage erst nach den erforderlichen Prüfungen/Abnahmen wieder in Betrieb genommen werden. Erforderliche externe Prüfungen (z. B. durch ZÜS/Sachverständige, soweit anwendbar) sind nicht Bestandteil der Umbaumaßnahme und müssen gesondert beauftragt werden; der Auftragnehmer koordiniert und begleitet diese.

Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung oder Modernisierung

Wenn an einer technischen Anlage eine wesentliche Änderung oder Modernisierung vorgenommen wird, so sind vor Wiederinbetriebnahme die erforderlichen Prüfungen zur sicheren Bereitstellung und Verwendung durchzuführen. Diese Leistung umfasst die Prüfung nach einer prüfpflichtigen Änderung. Dazu zählen z. B. der Einbau neuer Komponenten (z. B. neue Schutzeinrichtungen, neue MSR-/Automationskomponenten), der Austausch sicherheitsrelevanter Teile, Änderungen an Energie-/Medienversorgung, Umbauten an Aufstell- und Anschlussbedingungen oder umfangreiche Modernisierungen (z. B. Retrofit von Steuerungen, Nachrüstung von Frequenzumrichtern, GLT/GA-Integration). Zunächst prüft der Dienstleister, ob die geplante Änderung als prüfpflichtig im Sinne der BetrSichV und der einschlägigen technischen Regeln einzustufen ist – falls ja, wird in Abstimmung mit dem Betreiber festgelegt, welche Prüfarten, Prüfumfänge, Prüffristen und Prüferqualifikationen erforderlich sind (z. B. Prüfung durch befähigte Person gemäß TRBS 1203, elektrische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3/VDE, Dichtheits-/Belastungsprüfungen nach DVGW/DIN EN/VDI, ggf. ZÜS-Prüfung bei überwachungsbedürftigen Anlagen).

Die Durchführung entspricht im Wesentlichen der unter 200.002 beschriebenen Abnahme: Bereits während der Montage/Umrüstung kann es sinnvoll sein, Prüfer frühzeitig hinzuzuziehen (Vorprüfung), insbesondere wenn Bauart- oder Sicherheitsfunktionen verändert werden, um Mängel frühzeitig zu erkennen. Nach Abschluss der Änderung wird die Anlage einer Endprüfung unterzogen. Hierbei werden sowohl die neu hinzugefügten oder veränderten Komponenten geprüft (z. B. Funktionstest der Steuerung/Regelung, Wirksamkeit von Schutz- und Verriegelungsfunktionen, Messwertplausibilität) als auch ein vollständiger Sicherheits- und Funktionstest des Gesamtsystems durchgeführt (inkl. Dokumentations- und Kennzeichnungsprüfung). Im Ergebnis wird ein Prüf-/Abnahmeprotokoll erstellt, das die sichere Wiederinbetriebnahme freigibt, sofern alle Kriterien erfüllt sind. Die Anlage erhält die erforderlichen Prüfkennzeichnungen (z. B. Plakette/Prüfvermerk) und eine dokumentierte Eintragung in die Anlagen-/Prüfdokumentation mit Vermerk der durchgeführten Änderung und Prüfung. Zusätzlich fließen die Erkenntnisse aus der Prüfung in die Gefährdungsbeurteilung und den Wartungs-/Prüfplan ein (z. B. geänderte Prüffristen, neue Wartungsanforderungen, aktualisierte Betriebsanweisungen).

Inbetriebnahme der technischen Anlage (Erstinbetriebnahme)

Die Erstinbetriebnahme einer neu montierten technischen Anlage beinhaltet eine fachkundige Prüfung und Parametrierung aller Funktionen, Schutz- und Betriebsparameter nach der Montage. Ziel ist es, die sichere Betriebsbereitschaft der Anlage zu gewährleisten, indem alle Komponenten technisch einwandfrei funktionieren und die Anlage für den bestimmungsgemäßen Betrieb freigegeben werden kann.

Hinweise:

  • Die Inbetriebnahme erfolgt erst nach erfolgreicher Montage der technischen Anlage und noch vor der offiziellen Abnahme/Prüfung, sofern diese anlagenspezifisch vorgeschrieben ist.

  • Sie stellt sicher, dass die Anlage betriebsbereit und technisch einwandfrei ist; etwaige letzte Anpassungen oder Korrekturen (z. B. Regelparameter, Grenzwerte, Drehrichtung, Signalzuordnung) können dabei unmittelbar vorgenommen werden.

  • Das Betriebspersonal kann bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in die Funktionen, Bedienung und betriebliche Besonderheiten der Anlage zu erhalten.

  • Voraussetzung für die Erstinbetriebnahme ist, dass alle bauseitigen Anschlüsse (z. B. Stromversorgung, Medienanschlüsse, Absperr-/Trenneinrichtungen, Netzwerk/GA-Schnittstellen) fertiggestellt, geprüft und betriebsbereit sind.

  • Wichtig: Eine ggf. gesetzlich erforderliche Abnahme-/Wiederholungsprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person, einen Sachverständigen oder eine ZÜS (je nach Anlagentyp) ist nicht Bestandteil dieser Leistung und wird separat durchgeführt (siehe unten).

Teilnahme an der Erstinbetriebnahme: Sie umfasst im Wesentlichen folgende Schritte und Prüfungen:

  • Teilnahme an Funktionstest und Einstellung: Parametrierung/Justierung von Betriebsarten, Sollwerten, Grenzwerten, Verriegelungen und Sicherheitseinrichtungen sowie vollständige Funktionsprüfung aller Betriebs- und Überwachungsfunktionen nach der Montage.

  • Teilnahme an Probelauf mit Betriebs-/Leistungsprüfung: Durchführung von Sicherheits- und Funktionsprüfungen im Probebetrieb, inklusive Test aller relevanten Betriebszustände unter definierten Bedingungen (z. B. Anlauf-/Stop, Regelbetrieb, Umschaltungen, Alarm-/Störfallreaktionen; ggf. mit definierten Prüfwerten/Lastprofilen).

  • Teilnahme an: Schutzfunktionen einstellen: Einstellung und Verifikation der Schutz- und Begrenzungseinrichtungen auf die zulässigen Betriebsbereiche (z. B. Motorschutz/Überstrom-/Überlastschutz, Druck-/Temperaturbegrenzung, Trockenlaufschutz, Leckage-/Gaswarnschwellen, Abschalt- und Alarmgrenzen), damit die Anlage nur innerhalb der vorgesehenen Betriebsgrenzen arbeitet.

  • Teilnahme an Überprüfung auf Einsatzzweck: Kontrolle, ob die Anlage für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist und in ihrem Betriebsumfeld (Schnittstellen, Medienqualität, Umgebungseinflüsse, Nutzeranforderungen) einwandfrei sowie sicher arbeitet.

  • Teilnahme an Feinjustierung aller Komponenten: Test und Feinabstimmung aller Komponenten wie Antriebe, Ventile/Armaturen, Sensorik/Aktorik, Regelung, Not-Aus/Not-Halt, End-/Grenzschalter, Verriegelungen und Meldesignale, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren.

Prüfbuchführung je technischer Anlage (Einrichten, Führen und Nachweise)

Für jede technische Anlage wird eine Anlagenakte bzw. ein Prüf- und Wartungsbuch eingerichtet und kontinuierlich gepflegt. Die Dokumentation kann in Papierform oder digital geführt werden und dient als zentrales Nachweissystem zur Erfassung aller Prüfungen, Wartungen, Inspektionen, Instandsetzungen, Änderungen und Betriebsfreigaben. Sämtliche vorgeschriebenen bzw. vereinbarten Prüfungen – z. B. Erst-/Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV/TRBS, elektrische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3, Funktionsprüfungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen, Dichtheits-/Druckprüfungen (anlagenspezifisch) – werden mit Datum, Prüfer, Prüfumfang, Ergebnis und Befunden dokumentiert. Auch festgestellte Mängel, Risikobewertungen, Sofortmaßnahmen (z. B. Außerbetriebnahme) sowie deren Behebung werden nachvollziehbar erfasst und nachverfolgt. Durch die lückenlose Dokumentation entsteht eine transparente Anlagenhistorie, aus der technischer Zustand, Verfügbarkeit, Eingriffe und Prüffristen ersichtlich sind. Dies erleichtert auch externen Prüfern, Auditoren oder Aufsichtsbehörden die Bewertung des Wartungs- und Prüfstatus. Vor anstehenden Prüfungen können aus der Historie Hinweise auf Schwachstellen, wiederkehrende Störungen oder Verschleißtrends abgeleitet werden.

Die dokumentierte Nachweisführung ist für Betreiber technischer Anlagen verpflichtend bzw. anlagenspezifisch vorgeschrieben: Die BetrSichV (insbesondere § 14) fordert die Durchführung und Dokumentation erforderlicher Prüfungen; ergänzend konkretisieren TRBS (z. B. TRBS 1201/1203) Anforderungen an Prüfumfang, Qualifikation und Nachweise. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind Prüfungen und nachvollziehbare Dokumentation gemäß DGUV Vorschrift 3 und VDE-Regelwerk umzusetzen; für Gasinstallationen gelten zusätzlich die Vorgaben des DVGW-Regelwerks (z. B. DVGW-TRGI) im vertraglichen Geltungsbereich. Mit dieser Leistung wird der Betreiber von der administrativen Umsetzung entlastet – der Dienstleister übernimmt das fortlaufende Einpflegen von Prüfprotokollen, Wartungsnachweisen, Freigaben und revisionsrelevanten Unterlagen in die Anlagenakte. Somit ist das Unternehmen jederzeit in der Lage, gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft, Versicherung oder Auditoren die Einhaltung der Betreiberpflichten nachzuweisen. Zudem wird im Rahmen der Prüfbuchführung eine Mängelverfolgung geführt: offene Mängel, Fristen und Verantwortlichkeiten sind ersichtlich, und der Betreiber wird über fällige Maßnahmen und notwendige Stillstände informiert.

Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme

Bevor die technische Anlage bzw. das technische System erstmals offiziell in Betrieb genommen werden darf, muss sie – soweit prüfpflichtig – einer gesetzlich bzw. regelwerksseitig geforderten Abnahmeprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme erfolgt gemäß § 14 BetrSichV (in Verbindung mit den einschlägigen TRBS, insbesondere TRBS 1201/1203) sowie anlagenspezifischen Vorgaben (z. B. DGUV Vorschrift 3/VDE für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, DVGW-TRGI für Gasinstallationen, weitere DIN EN/VDI/VDE/DVGW-Regelwerke bzw. ZÜS-Pflichten bei überwachungsbedürftigen Anlagen). Die Prüfung wird durch eine zur Prüfung befähigte Person bzw. – sofern erforderlich – durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder einen Prüfsachverständigen durchgeführt. Dabei werden sämtliche sicherheitsrelevanten Funktionen, die korrekte Montage-/Installationsqualität sowie die technische Dokumentation der Anlage umfassend geprüft.

Prüfungsumfang der Abnahme: Inhalte der Abnahmeprüfung sind unter anderem:

  • Dokumenten- und Unterlagenprüfung: Überprüfung aller technischen Unterlagen (z. B. Herstellerdokumentation, Konformitäts-/Übergabeunterlagen, Schalt- und Stromlaufpläne, Revisionsunterlagen/„As-built“, Prüf- und Messprotokolle, Betriebs- und Wartungsanleitungen, Nachweise zu Schutzmaßnahmen) auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit dem Ist-Zustand.

  • Visuelle und funktionale Inspektion: Sicht- und Funktionsprüfung der montierten/ installierten Anlage, inklusive Kontrolle der Montage-/Installationsausführung (Befestigungen, Verbindungen, Leitungsführung, Kennzeichnungen, Abschottungen), der Schutzmaßnahmen (z. B. Berührschutz, Erdung/Potentialausgleich, Absperr- und Entlüftungseinrichtungen) sowie der bestimmungsgemäßen Funktion aller Betriebsarten.

  • Belastungstest: Durchführung eines Belastungs-/Leistungstests (Probebetrieb) zur Überprüfung der Auslegungs- und Betriebsfähigkeit der Anlage unter definierten Betriebsbedingungen (z. B. Volllast-/Teillastpunkte, Druck-/Dichtheitsprüfungen, Temperatur-/Volumenstromnachweise, elektrische Last-/Schutzprüfung), um sicherzustellen, dass die Anlage die vorgesehenen Betriebsparameter gefahrlos und stabil erreicht.

  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen: Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Not-Aus/Not-Halt, Verriegelungen, Schutz- und Abschalteinrichtungen, Sicherheitsventile, Druck-/Temperaturbegrenzer, Gaswarn-/Alarmfunktionen, Überstrom-/Fehlerstromschutz, Brand-/Rauchschutzschnittstellen) auf korrekte Funktion, richtige Einstellung und Wirksamkeit.

  • Einhaltung von Vorschriften: Bewertung, ob die Anlage den aktuell geltenden Regeln der Technik, den einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den anlagenspezifischen technischen Regelwerken entspricht und ob Betreiberpflichten (z. B. Kennzeichnung, Prüfbarkeit, sichere Bedienbarkeit) erfüllt sind.

  • Abschluss und Dokumentation: Formeller Abschluss der Prüfung mit Abnahme/Freigabe der Anlage bei erfolgreich bestandener Prüfung. Die Anlage wird für den Betrieb freigegeben; erforderliche Prüfkennzeichnungen werden angebracht und die Prüfung wird in der Anlagen-/Prüfdokumentation dokumentiert. Anschließend erfolgt die Übergabe an den Betreiber mit allen Prüfprotokollen und Nachweisen.

Hinweise:

  • Der Auftragnehmer (z. B. Installations-/Montagefirma bzw. Instandhaltungsdienstleister) organisiert die Abnahmeprüfung durch geeignete Prüfer in Abstimmung mit dem Auftraggeber und stellt die hierfür notwendigen Unterlagen, Zugänge und Betriebsbedingungen bereit.

  • Die Abnahmeprüfung vor Erstinbetriebnahme ist – soweit prüfpflichtig – zwingende Voraussetzung für den ersten produktiven Betrieb der Anlage. Sie ist außerdem nach wesentlichen Änderungen an der Anlage (Umbauten, Funktions-/Leistungsänderungen, sicherheitsrelevante Eingriffe) erneut durchzuführen, sofern dies nach BetrSichV/Regelwerk gefordert ist.

  • Idealerweise erfolgt die erforderliche Abnahmeprüfung direkt im Anschluss an die interne Erstinbetriebnahme/den Probebetrieb. Dadurch können festgestellte Mängel sofort behoben und die Anlage unmittelbar nach erfolgreicher Abnahme in den Betrieb überführt werden.

  • Im Leistungsumfang dieser Position sind die Erstellung des Prüfprotokolls sowie die Aushändigung aller relevanten Bescheinigungen/Nachweise an den Betreiber enthalten. Der Betreiber erhält damit alle Unterlagen für den prüffähigen Nachweis der erfolgten Prüfung.

  • Vom Prüfer während der Abnahmeprüfung gegebene Hinweise, festgestellte Mängel oder Auflagen sind vom Auftragnehmer umzusetzen. Gegebenenfalls erforderliche Nachbesserungen oder eine erneute Prüfung nach Mängelbeseitigung sind gesondert zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.

Übergabe und Schulung

Vor der Abnahme stellt der Auftragnehmer eine ausführliche Übergabedokumentation bereit. Sie umfasst Anlagenstruktur/Systemübersicht, Revisionsunterlagen („As-built“), Parameter-/Sollwertlisten, Alarm- und Meldematrix, Prüf- und Messprotokolle, Wartungs- und Prüfpläne inkl. Prüffristen sowie Ersatzteil-/Verbrauchsmaterialübersichten. Darüber hinaus führt der Auftragnehmer eine Schulung für das Facility-Management-Personal durch. Diese beinhaltet u. a. Bedienung im Regelbetrieb, Vorgehensweise bei Störungen/Alarmen, Sicherheits- und Freigabeprozesse (z. B. Abschalten, Absperren, Sperren gegen Wiedereinschalten), sowie Grundlagen zur Anlagenwartung und Fehlerdiagnose im Rahmen der Betreiberpflichten. Nutzer- und Wartungshandbücher werden übergeben, ebenso Notfall- und Wiederanlaufpläne (z. B. Anlagenstillstand, Ausfall der Steuerung/GLT, Medienunterbrechung). Damit ist das FM-Personal in der Lage, die Anlage sicher zu betreiben und im Bedarfsfall erste Maßnahmen einzuleiten.

Abnahme und kontinuierliche Verbesserung

Nach der Implementierung führen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam Abnahmetests (ggf. FAT/SAT bei Automations-/Steuerungssystemen) durch, um die Systemfunktion, Schnittstellen und Dokumentationsvollständigkeit zu bestätigen. Laufende Betriebsdaten, Störungsanalysen und Anwenderfeedback werden genutzt, um Instandhaltungsstrategie, Prüfpläne, Parametrierung und Betriebsführung kontinuierlich zu optimieren (z. B. Anpassung von Sollwerten, Alarmgrenzen, Wartungsintervallen im Rahmen der Regelwerke). Änderungen erfolgen ausschließlich über abgestimmtes Change-Management inkl. Dokumentationsupdate, damit Prüfbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Compliance jederzeit gewährleistet sind. Dieser Verbesserungsprozess stellt sicher, dass Verfügbarkeit, Sicherheit und Effizienz der technischen Instandhaltung stetig steigen und Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeitnah in die Betriebsführung einfließen.

Wiederkehrende Prüfungen

Es gewährleistet der Auftragnehmer mit dem Management der Prüfungen, dass die technischen Anlagen und Systeme jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Prüftermine versäumt werden.

Dies stellt einen zentralen Beitrag zur Übernahme der Betreiberpflichten dar.

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen

Neben der laufenden Wartung fallen insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen der technischen Anlagen und Systeme in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Diese Prüfungen sind unabdingbar, um die Anforderungen der BetrSichV, der einschlägigen TRBS, der DGUV-Vorschriften sowie anlagenspezifischer DIN EN/VDI/VDE/DVGW-Regelwerke zu erfüllen und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Organisation, Vorbereitung, Koordination, Durchführung (soweit zulässig) und Dokumentation aller erforderlichen Prüfungen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Für jede neu installierte technische Anlage (oder nach einem größeren Umbau bzw. einem Standortwechsel einer bestehenden Anlage) ist vor der erstmaligen bzw. erneuten Inbetriebnahme eine Prüfung gemäß §14 BetrSichV durchzuführen, sofern dies aufgrund Gefährdungsbeurteilung und/oder anlagenspezifischer Vorschriften erforderlich ist. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass diese Erstprüfung von einer hierzu befugten Stelle oder Person vorgenommen wird. Sofern rechtlich vorgeschrieben (z. B. bei überwachungsbedürftigen Anlagen), muss eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) bzw. ein Prüfsachverständiger hinzugezogen werden. In anderen Fällen kann eine zur Prüfung befähigte Person (nach TRBS 1203) die Prüfung durchführen. Der Auftragnehmer klärt die Zuständigkeit im Einzelfall, stellt die erforderlichen Unterlagen bereit (z. B. technische Dokumentation, Schalt-/R&I-Unterlagen, Konformitätsunterlagen, Prüf- und Messprotokolle) und beauftragt rechtzeitig die entsprechende Prüforganisation. Im Rahmen der Erstprüfung sind die sicherheits- und funktionsrelevanten Einrichtungen der Anlage, die Montage-/Installationsqualität sowie eine Funktions- und Leistungsprüfung unter definierten Betriebsbedingungen durchzuführen (anlagenspezifisch z. B. Dichtheit, Druckhaltung, Schutzabschaltungen, Alarmketten, Interlocks). Die erfolgreiche Prüfung ist durch ein Prüfprotokoll/Prüfzertifikat zu belegen, das vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übergeben und in der Anlagenakte (Prüf- und Wartungsbuch) vermerkt wird.

  • Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen): Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle technischen Anlagen und Systeme den erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Gemäß §14 Abs. 2 und 4 BetrSichV in Verbindung mit den einschlägigen TRBS (insb. TRBS 1201/1203) sind Art, Umfang und Fristen der Prüfungen aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten und umzusetzen; ergänzend gelten Herstellervorgaben sowie anlagenspezifische Regelwerke (z. B. DGUV Vorschrift 3/VDE für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, DVGW-TRGI für Gasinstallationen im vertraglichen Umfang). Prüffristen können durch Gefährdungsbeurteilung, Nutzungshäufigkeit und Umgebungsbedingungen verkürzt werden (z. B. hohe Beanspruchung, korrosive/staubige Umgebung, sicherheitskritische Nutzung). Der Auftragnehmer hat einen Prüfplan zu führen, der sämtliche Prüftermine aller erfassten Anlagen beinhaltet und rechtzeitig an bevorstehende Fälligkeiten erinnert. Jede wiederkehrende Prüfung ist durch eine geeignete, zur Prüfung befähigte Person bzw. – sofern gefordert – durch eine externe Prüfstelle (z. B. ZÜS, TÜV, DEKRA) durchzuführen. Entscheidend ist, dass kein Prüftermin versäumt wird und die Prüfungen inhaltlich vollständig sowie nachvollziehbar dokumentiert sind.

Der Umfang der Prüfung umfasst mindestens:

  • Sichtprüfung aller relevanten Anlagenteile auf Schäden, Verformungen, Risse, Korrosion, Undichtigkeiten oder Verschleiß (inkl. Gehäuse, Befestigungen, Rohrleitungen/Armaturen, Isolierungen, elektrische Komponenten/Leitungen, Sensorik/Aktorik, Sicherheitskennzeichnungen).

  • Funktionsprüfung der Steuerung/Regelung und ggf. Antriebe/Regelorgane in allen vorgesehenen Betriebsarten (z. B. Normalbetrieb, Handbetrieb, Störbetrieb, Umschaltungen, Rückmeldungen).

  • Test der sicherheitsrelevanten Einrichtungen: Not-Aus/Not-Halt, Verriegelungen, Schutzabschaltungen, Grenzwertüberwachungen, Druck-/Temperaturbegrenzer, Sicherheits- und Absperreinrichtungen, Alarm- und Störmeldeketten sowie sonstige anlagenspezifische Schutzeinrichtungen.

  • Überprüfung der elektrischen Ausrüstung auf ordnungsgemäßen Zustand (z. B. Sichtkontrolle der Leitungsanlagen/Schaltschränke, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3/VDE, Prüfen von Not-Aus und Verriegelungen).

  • Durchführung einer Betriebs-/Leistungsprüfung mit definierten Prüfwerten, um die Funktionsfähigkeit unter Betriebsbedingungen nachzuweisen (anlagenspezifisch z. B. Druck-/Dichtheitsprüfungen, Regelgüte, Abschaltverhalten, Messkettenprüfung). Dabei sind Abweichungen zu bewerten und mit zulässigen Toleranzen/Herstellerangaben abzugleichen.

  • Überprüfung der Anlagenakte (Prüf- und Wartungsbuch) auf Vollständigkeit der Eintragungen und ob eventuell bei früheren Prüfungen festgestellte Mängel behoben wurden (siehe Dokumentation).

Details

  • Prüfung von sicherheitsrelevanten Anlagenteilen, Zubehör und Betriebsmitteln: Im Rahmen der gesetzlichen Prüfpflichten fallen auch regelmäßig vorgeschriebene Prüfungen von zugehörigen Betriebsmitteln und Zubehör an (z. B. elektrische Betriebsmittel, Schutzeinrichtungen, sicherheitsrelevante Ventile/Armaturen, flexible Anschlussleitungen/Schläuche, Druckregel- und Sicherheitseinrichtungen, Mess- und Warneinrichtungen – jeweils abhängig vom Anlagentyp und Einsatz). Der Auftragnehmer übernimmt diese Prüfungen ebenfalls, soweit vertraglich umfasst und rechtlich zulässig. Grundlage sind u. a. BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201/1203 sowie anlagenspezifische DGUV-/VDE-/DVGW-Regelwerke. Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis der prüfpflichtigen Betriebsmittel/Zubehörteile und integriert deren Prüftermine in den Prüfplan. Die Prüfung umfasst Sicht- und Funktionskontrollen, ggf. Messungen/Tests sowie die Bewertung auf Ablegereife/Weiterverwendung. Geprüfte Betriebsmittel sind entsprechend zu kennzeichnen und die Prüfungen im jeweiligen Nachweis zu dokumentieren. Mangelhafte oder nicht mehr betriebssichere Betriebsmittel sind vom Auftragnehmer unverzüglich außer Betrieb zu nehmen/zu sichern und dem Auftraggeber zur Entscheidung über Instandsetzung oder Ersatz zu melden.

  • Koordination behördlicher Prüfungen: Sollte es vorgeschrieben sein oder von einer Behörde verlangt werden, dass behördliche Abnahmen oder Prüfungen erfolgen (beispielsweise im Rahmen von Sondergenehmigungen, Prüfungen nach Ereignissen/Störungen oder im Rahmen von Überwachungsprogrammen), unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Terminierung und Durchführung dieser Prüfungen. Er bereitet die notwendigen Unterlagen vor, stellt die Anlage prüfbereit und begleitet die Prüfung fachkundig.

  • Nachweisführung und Prüfbescheinigungen: Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass für jede gesetzlich vorgeschriebene Prüfung eine schriftliche Prüfbescheinigung erstellt wird. Diese Bescheinigung (Prüfbericht, Abnahmeprotokoll, Prüfprotokoll) muss mindestens den Prüfumfang, das Ergebnis, festgestellte Mängel und die Bewertung der Anlage (z. B. "ohne Mängel, sicher zu betreiben" oder "Betrieb nur eingeschränkt bis zur Mängelbeseitigung") enthalten sowie vom Prüfenden unterschrieben sein. Alle Prüfberichte werden dem Auftraggeber ausgehändigt und in der Anlagenakte hinterlegt. Der Auftragnehmer weist damit nach, dass alle Prüffristen und -pflichten eingehalten werden.

Mängelbeseitigung aus wiederkehrenden Prüfungen

Etwaige Mängel, die bei der wiederkehrenden Prüfung festgestellt werden, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu melden. Kritische Sicherheitsmängel (z. B. Ausfall von Schutz-/Sicherheitseinrichtungen, Undichtigkeiten mit Gefährdungspotenzial, unzulässige elektrische Mängel, fehlende Wirksamkeit von Abschaltungen/Verriegelungen) bedeuten, dass die Anlage in einen sicheren Zustand zu versetzen ist und – sofern erforderlich – außer Betrieb genommen werden muss, bis die Instandsetzung erfolgt ist. Der Auftragnehmer hat solche Mängel umgehend zu beheben oder – falls eine direkte Behebung nicht möglich ist – Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen (z. B. Absperren/Abschalten, Betriebsbeschränkung, Kennzeichnung, Sicherung gegen Wiedereinschalten) und mit dem Auftraggeber einen Plan zur zeitnahen Reparatur abzustimmen.

Außerordentliche Prüfungen:

Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen übernimmt der Auftragnehmer auch die Durchführung außerordentlicher Prüfungen nach besonderen Ereignissen. Gemäß BetrSichV §14 Abs. 3 sowie einschlägigen DGUV-Vorschriften/Regeln (z. B. DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel) sind technische Anlagen und Arbeitsmittel außerplanmäßig zu prüfen, wenn Ereignisse eintreten, die die Sicherheit beeinflussen könnten. Für spezielle Anlagentypen sind ergänzend die jeweiligen technischen Regeln und Normen (z. B. TRBS, DVGW-TRGI, DIN EN/DIN VDE) zu berücksichtigen.

Solche Ereignisse sind u. a.:

  • Unfälle oder Schadensfälle an der technischen Anlage (z. B. Anprall-/Kollisionsschäden, Medienleckage, Ausfall sicherheitsrelevanter Funktionen, Brand-/Wasserschaden, Personenschaden im Zusammenhang mit dem Anlagenbetrieb).

  • Außergewöhnliche Vorkommnisse wie Betriebszustände außerhalb der Auslegungsgrenzen (z. B. Überdruck/Übertemperatur, elektrische Überlast), extreme Witterungs- oder Umwelteinwirkungen (Sturm, Hochwasser, Blitzschlag, Erdbeben) oder sonstige Einwirkungen, die zu möglichen Beschädigungen geführt haben.

  • Wesentliche Änderungen an der technischen Anlage oder ihrer Umgebung, etwa ein Umbau, Änderungen an sicherheitsbezogenen Steuerungs- und Schutzfunktionen, Austausch wesentlicher Komponenten, Änderungen an Mediennetzen (z. B. Gas, Dampf, Druckluft) oder ein Umsetzen/Neuaufstellen der Anlage an einen anderen Ort.

In diesen Fällen organisiert der Auftragnehmer unverzüglich die erforderliche außerordentliche Prüfung

Die Prüfung ist vor der Wiederinbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Je nach Anlagentyp, Ereignisschwere und gesetzlichen Vorgaben wird diese Prüfung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 oder – sofern vorgeschrieben – durch einen Prüfsachverständigen bzw. eine ZÜS durchgeführt (z. B. bei bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzugs- oder Druckanlagen). Bei Ereignissen mit Personenschaden oder erheblichem Gefährdungspotenzial werden i. d. R. zusätzlich Arbeitgeber/Betreiber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, ggf. Behörde und Unfallversicherung eingebunden. Der Umfang der außerordentlichen Prüfung richtet sich nach dem Ereignis – er kann von einer gezielten Überprüfung betroffener Komponenten bis zur vollständigen Wiederholungsprüfung inklusive geeigneter Funktions- und Belastungs-/Betriebstests reichen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle betroffenen Bauteile und Schutzfunktionen sorgfältig begutachtet, geprüft und messtechnisch verifiziert werden (z. B. nach Überdruck Prüfung drucktragender Teile und Sicherheitsventile, nach elektrischem Fehler Prüfung der Schutzmaßnahmen inkl. Messungen, nach Leckage Dichtheits-/Festigkeitsprüfungen nach DVGW-TRGI bzw. anlagenspezifischen Regeln). Alle Ergebnisse sind detailliert zu dokumentieren. Die Wiederinbetriebnahme der Anlage nach einem solchen Ereignis erfolgt erst, wenn die außerordentliche Prüfung keine sicherheitsrelevanten Mängel mehr feststellt bzw. festgestellte Schäden fachgerecht instand gesetzt und nachgeprüft wurden und eine dokumentierte Freigabe vorliegt.

Jährliche Sicherheitsprüfung (UVV-Prüfung) der technischen Anlage

Diese Leistung umfasst die jährliche wiederkehrende sicherheitsbezogene Überprüfung der technischen Anlage(n) im Leistungsumfang, oft auch als UVV-Prüfung im Sinne einer Betreiber-Sicherheitsprüfung bezeichnet. Eine zur Prüfung befähigte Person führt mindestens einmal pro Jahr eine gründliche Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile, Schutz- und Überwachungseinrichtungen sowie der anlagenspezifischen Sicherheitsorganisation durch. Im Rahmen dieser Prüfung wird die Anlage im Stillstand und im Probelauf inspiziert: Gehäuse/Trag- und Befestigungsteile, Mechanik/Antriebe, druckführende Komponenten, Leitungen/Armaturen/Dichtungen werden auf Risse, Verformungen, Korrosion, Leckagen oder Verschleiß kontrolliert; sicherheitsrelevante Schalt- und Schutzfunktionen (z. B. Not-Halt, Verriegelungen, Grenzwerte/Abschaltungen, Sicherheitsventile, Schutzleiter-/RCD-Funktion soweit anwendbar) werden auf korrekte Wirksamkeit getestet. Die Funktionsfähigkeit von Warneinrichtungen (z. B. optische/akustische Signale) und Schutzsystemen (z. B. Überwachungs- und Abschalteinrichtungen) wird ebenfalls geprüft. Auch die Vollständigkeit und Aktualität der Dokumentation (Betriebsanleitung, Gefährdungsbeurteilung, Prüf- und Wartungsnachweise, Prüfprotokolle, Freigaben) werden mit überprüft. Nach Abschluss der technischen Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der festgestellte Mängel, Messergebnisse und Hinweise dokumentiert. Wird die Anlage ohne sicherheitserhebliche Mängel befunden, versieht die befähigte Person die Anlage – soweit üblich – mit einer Prüfplakette*, die das Datum der nächsten Prüfung anzeigt. Selbstverständlich erfolgt auch ein Eintrag der Prüfung in die Anlagen-/Prüfdokumentation (Anlagenbuch/Prüfbuch bzw. CAFM/CMMS). Sollten Mängel festgestellt werden, werden dem Betreiber die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen benannt; kritische Mängel, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, führen dazu, dass die Anlage erst nach Behebung und dokumentierter Wirksamkeitskontrolle wieder betrieben werden darf.

Die jährliche Sicherheitsprüfung stellt sicher, dass der Betreiber die Pflichten aus BetrSichV (insbesondere §3 Gefährdungsbeurteilung und §14 Prüfungen) organisatorisch und technisch erfüllt. In der TRBS 1201 werden die Grundlagen für wiederkehrende Prüfungen, deren Umfang und die Festlegung von Prüffristen anhand der Gefährdungsbeurteilung beschrieben. Die jährliche Sicherheitsprüfung dient dabei als verlässlicher Mindest-Review zur Zustands- und Sicherheitsbewertung im Betrieb; abweichende, gesetzlich vorgegebene Prüffristen oder Prüfumfänge für bestimmte Anlagentypen (z. B. ZÜS-Prüfungen bei Aufzügen/Druckanlagen, Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 bei elektrischen Anlagen/Betriebsmitteln, anlagenspezifische Dichtheitsprüfungen nach DVGW-Regelwerk) bleiben unberührt und werden vom Auftragnehmer in die Prüfplanung integriert. Die Prüfung wird ausschließlich von einer befähigten Person gemäß TRBS 1203 durchgeführt, also einer Person mit der notwendigen Ausbildung, Erfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit auf dem jeweiligen Anlaggebiet. Durch diese qualifizierte jährliche Sicherheitsprüfung wird der sichere Betrieb der technischen Anlage unterstützt und nachvollziehbar dokumentiert. Der Prüfbericht dient dem Betreiber als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und Unfallversicherungsträgern, dass Prüf- und Sorgfaltspflichten umgesetzt wurden. Gleichzeitig liefert die Prüfung wertvolle Hinweise auf beginnende Verschleiß- oder Alterungserscheinungen, sodass präventiv Wartungen oder Reparaturen eingeplant werden können, bevor es zu Störungen oder sicherheitsrelevanten Ereignissen kommt.

Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen, Schäden oder Stillstand

Wenn ein außergewöhnliches Ereignis die technische Anlage beeinträchtigen könnte, ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich. Diese Leistung deckt solche anlassbezogenen Sonderprüfungen ab. Als Auslöser gelten z. B. ein Unfall oder Beinahe-Unfall im Anlagenbetrieb, ein plötzlich aufgetretener Schaden (z. B. Leckage, Anfahr-/Anprallschaden, Ausfall einer sicherheitsrelevanten Komponente), eine wesentliche Änderung oder Umrüstung an der Anlage, oder auch ein längerer Stillstand der Anlage (z. B. mehrere Monate außer Betrieb). In all diesen Fällen muss die Anlage vor Wiederinbetriebnahme von einer befähigten Person gründlich untersucht werden; sofern für den Anlagentyp gefordert, zusätzlich durch Prüfsachverständige/ZÜS. Der Umfang der außerordentlichen Prüfung wird an den Anlass angepasst: Bei Schäden an druckführenden/tragenden Teilen werden diese z. B. besonders auf Verformungen, Risse und Dichtheit geprüft, bei einem Ausfall einer sicherheitsrelevanten Steuerungsfunktion wird die gesamte Sicherheitskette inklusive Sensorik/Aktorik und Abschaltlogik intensiv getestet, nach längerer Stilllegung werden Funktionen, Korrosions-/Kontaminationsrisiken, Schmier- und Dichtstellen sowie Mess-/Schutzeinrichtungen geprüft und erforderliche Wiederanlaufprüfungen durchgeführt. Gegebenenfalls werden zusätzliche prüftechnische Maßnahmen ergriffen, z. B. Rissprüfverfahren, Druck-/Dichtheitsprüfungen, elektrische Messungen (Isolations-/Schutzmaßnahmenprüfung), Kalibrier- und Funktionsnachweise oder Testbetrieb unter definierten Betriebsbedingungen, um sicherzustellen, dass keine verdeckten Schäden vorhanden sind.

Ziel der außerordentlichen Prüfung ist es, den aktuellen Sicherheitszustand nach dem Ereignis festzustellen. Der Prüfer beurteilt, ob die Anlage freigegeben werden kann oder ob vor einer Freigabe erst Instandsetzungen, Justagen oder weitergehende Prüfungen erforderlich sind. Alle Ergebnisse werden im Prüfbericht festgehalten, inklusive einer Bewertung etwaiger Restrisiken. Falls notwendig, spricht der Prüfer Auflagen aus (z. B. Nachprüfung nach kurzer Zeit, eingeschränkter Betrieb, zusätzliche Monitoringmaßnahmen). Gesetzlich stützt sich diese Prüfung auf BetrSichV §14 Abs. 3 in Verbindung mit den Anforderungen der TRBS 1201: Arbeitsmittel/Anlagen sind nach außergewöhnlichen Ereignissen unverzüglich zu prüfen; nach prüfpflichtigen Änderungen oder bei bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen sind die jeweils vorgeschriebenen Prüfstellen/Prüfarten einzuhalten. Dies stellt sicher, dass keine Anlage weiterbetrieben wird, die möglicherweise unsicher geworden ist. Mit dieser Leistung erfüllt der Betreiber genau diese Pflicht – er lässt die technische Anlage nach einem besonderen Vorkommnis von Fachleuten begutachten. Die Anlage darf erst nach bestandener außerordentlicher Prüfung und dokumentierter Freigabe wieder normal genutzt werden. Somit wird die Sicherheit der Beschäftigten, Nutzer und des Betriebsablaufs gewahrt. Selbstverständlich wird auch diese Prüfung in der Anlagen-/Prüfdokumentation dokumentiert, sodass das Ereignis und die Reaktion hierauf nachvollziehbar sind.

Sachverständigenprüfung gemäß BetrSichV (überwachungsbedürftige technische Anlagen)

Einige technische Anlagen unterliegen zusätzlichen wiederkehrenden Prüfungen durch Prüfsachverständige bzw. zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS), insbesondere bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach BetrSichV (z. B. Aufzugsanlagen, Druckanlagen wie Dampfkessel/Druckbehälter sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen). Diese Leistung umfasst die Organisation und Durchführung solcher besonderen wiederkehrenden Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den konkretisierenden TRBS. Der Dienstleister plant den Prüftermin fristgerecht, stellt die erforderliche Anlagenverfügbarkeit sicher und bereitet die Anlage prüffähig vor (u. a. Freischalten/Absperren, Druckentlasten/Entleeren, Sichern gegen Wiedereinschalten, Zugänge/Revisionen herstellen). Die Sachverständigenprüfung ist umfassend und beinhaltet – abhängig von der Anlagenart – z. B. Funktions- und Sicherheitsprüfungen, Prüfungen von Sicherheitseinrichtungen (Begrenzer, Verriegelungen, Not-Aus/Notruf, Schutzeinrichtungen), Dichtheits-/Druckprüfungen, Messungen/Abgleiche relevanter Grenzwerte sowie die Bewertung des Gesamtzustands einschließlich der Prüfhistorie und der Änderungsdokumentation. Nach Abschluss erstellt der Prüfsachverständige einen detaillierten Prüfbericht; bei festgestellten Mängeln werden Auflagen, Fristen zur Mängelbeseitigung oder ggf. eine vorübergehende Außerbetriebnahme bis zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit ausgesprochen.

Die Grundlage dieser Leistung liegt in den Prüfpflichten der BetrSichV (insbesondere wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen nach Änderungen) sowie den TRBS 1201/1203 (Festlegung von Prüfumfang/Prüffristen und Anforderungen an befähigte Personen/Prüfstellen). Der Dienstleister stellt sicher, dass alle Prüffristen aus Prüffristenmatrix, Herstellervorgaben und Gefährdungsbeurteilung eingehalten werden, koordiniert erforderliche Stillstände und stellt die vollständige Anlagendokumentation bereit (u. a. Prüfberichte, Wartungsnachweise, Schalt-/Anlagenschemata, Nachweise zu Änderungen, ggf. Explosionsschutzdokument). Die durchgeführte Sachverständigenprüfung wird im Anlagen-/Prüfbuch bzw. in der digitalen Anlagendokumentation dokumentiert und – sofern vorgesehen – durch Prüfkennzeichnung an der Anlage kenntlich gemacht. Damit wird die rechtssichere Betreiberpflichtenerfüllung unterstützt und die Betriebserlaubnis/Versicherbarkeit der Anlage über die Nutzungsdauer aufrechterhalten.

Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3)

Neben den anlagenbezogenen Funktions- und Sicherheitsprüfungen muss auch die elektrische Ausrüstung technischer Anlagen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Diese Leistung umfasst die Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 für die zu betreuenden technischen Systeme (z. B. Unterverteilungen/Schaltanlagen, Schaltschränke, Antriebe/Motoren, Sensorik/Aktorik, Sicherheits- und Notstromfunktionen). In festgelegten Intervallen gemäß Gefährdungsbeurteilung und Nutzungsbedingungen (ortsveränderliche Betriebsmittel typischerweise häufiger als ortsfeste Anlagen) prüft eine Elektrofachkraft bzw. befähigte Person den ordnungsgemäßen Zustand. Dazu gehören Sichtprüfungen (Beschädigungen, thermische Spuren, Schutzart, Leitungsführung), die Prüfung von Kennzeichnung/Dokumentation (Beschriftung, Stromlaufpläne, Stromkreiszuordnung) sowie Messungen und Funktionsprüfungen. Typisch sind Messungen von Schutzleiter-/Potentialausgleichsverbindungen, Isolationswiderständen, Schleifen-/Netzimpedanzen, Auslösebedingungen von Schutzorganen (z. B. RCD/FI) sowie Funktionsprüfungen sicherheitsrelevanter Stromkreise (z. B. Not-Halt, Verriegelungen, Grenz- und Störmeldungen). Normative Grundlagen sind u. a. DGUV V3 sowie die einschlägigen DIN-VDE-Regelwerke (z. B. DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0701-0702; bei maschinennahen Steuerungen zusätzlich DIN EN 60204-1).

Nach Abschluss der Wiederholungsprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt, in dem alle Messwerte, Befunde und Bewertungen nachvollziehbar dokumentiert sind. Es wird festgelegt, ob die Anlage mängelfrei ist oder welche Instandsetzungen/Austausche erforderlich sind, um den sicheren Betrieb sicherzustellen. Das nächste Prüfintervall wird unter Berücksichtigung der Beanspruchung und der betrieblichen Rahmenbedingungen vorgeschlagen (innerhalb der aus Gefährdungsbeurteilung und Regelwerk resultierenden Fristen). Die Prüfung wird in der Anlagendokumentation/Prüfdatei erfasst; bei bestandener Prüfung wird eine Prüfkennzeichnung angebracht. Damit erfüllt der Betreiber die Anforderungen aus DGUV V3 und reduziert das Risiko elektrischer Gefährdungen und ungeplanter Ausfälle durch frühzeitige Erkennung von Isolationseinbußen, Lockerstellen, Überlastungen oder Fehlfunktionen von Schutzmaßnahmen.

Jährliche Prüfung der sicherheitsrelevanten Armaturen und Schutzeinrichtungen

Zusätzlich zu den Hauptanlagen sind sicherheitsrelevante Armaturen und Schutzeinrichtungen der technischen Systeme regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Diese Leistung beinhaltet die jährliche Sicht- und Funktionsprüfung des Bestands an sicherheitsrelevanten Komponenten, soweit hierfür ein Jahresintervall gemäß Herstellervorgaben, Prüffristenmatrix oder Gefährdungsbeurteilung festgelegt ist (z. B. Sicherheitsventile und Druckentlastungseinrichtungen, Druck-/Temperaturbegrenzer, Gas-Absperr- und Sicherheitsabschaltventile, Gaswarnsensorik, Not-Aus-Ketten, Verriegelungen, brandschutztechnische Klappen mit Funktionsauslösung, Rückflussverhinderer/Absperrorgane in kritischen Mediensträngen). Eine befähigte Person kontrolliert die Komponenten auf äußere Schäden, Korrosion, Undichtigkeiten, Manipulationen/Verstellungen, ordnungsgemäße Kennzeichnung sowie Plausibilität der Einstellwerte. Soweit zulässig und betrieblich möglich, werden Funktionsprüfungen durchgeführt (z. B. Auslösen/Ansprechen der Schutzeinrichtung, Stellweg- und Dichtheitskontrolle, Alarm-/Abschaltkette bis zur Leittechnik). Erforderliche Kalibrier-/Justagebedarfe (z. B. bei Sensorik/Gaswarntechnik) werden identifiziert und zur Nachführung eingeplant.

Alle Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem Prüfprotokoll festgehalten und je Komponente bewertet (i. O., mit Mängeln, außer Betrieb zu nehmen). Fehlende oder unleserliche Kennzeichnungen werden nachgeführt, und der Bestand wird in CAFM/CMMS bzw. in der Komponentenliste aktualisiert (inkl. Austausch-/Beschaffungsbedarf). Mit dieser regelmäßigen Prüfung unterstützt der Dienstleister die Betreiberpflichten aus BetrSichV und die Umsetzung der festgelegten Prüffristen nach TRBS 1201; zusätzlich werden anlagenspezifische Vorgaben (z. B. DVGW-Regelwerk bei Gas, brandschutztechnische Anforderungen) organisatorisch und dokumentarisch abgesichert. Dadurch werden sicherheitskritische Ausfälle (z. B. Versagen von Abschaltketten, unerkannte Undichtigkeiten, nicht wirksame Begrenzereinrichtungen) vermieden und eine belastbare Nachweisführung gegenüber internen Audits, Versicherern und Behörden ermöglicht.

Prüfung von Personenaufnahmemitteln / Höhenzugangssystemen (sofern im Einsatz)

Wenn für Instandhaltungsarbeiten an technischen Anlagen Personenaufnahmemittel bzw. Höhenzugangssysteme eingesetzt werden – beispielsweise Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörbe/Personenkörbe, Wartungsbühnen oder vergleichbare Zugangseinrichtungen –, ist dafür eine spezielle Prüfung erforderlich. Diese Leistung umfasst die regelmäßige Prüfung solcher Arbeitsmittel gemäß BetrSichV. Ein Sachkundiger/befähigte Person prüft den technischen Zustand der Zugangseinrichtung, u. a. Tragstruktur (Risse/Verformungen/Korrosion), Schweißnähte und Verbindungselemente, Geländer/Absturzsicherungen, Aufhänge-/Anschlagpunkte, Türen/Verriegelungen sowie Steuer- und Sicherheitseinrichtungen (z. B. Notablass, Not-Aus, Überlast-/Neigungssicherung, Endabschaltungen). Zusätzlich werden Rettungs- und Notfallmöglichkeiten bewertet: Es muss ein umsetzbares Rettungskonzept vorliegen (z. B. bei Ausfall/Blockade), und die dafür erforderlichen Mittel müssen verfügbar und funktionsfähig sein. Soweit vom Hersteller vorgegeben oder aufgrund der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, wird eine Funktions- bzw. Belastungsprüfung unter definierten Bedingungen durchgeführt.

Die Prüfungsergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, dass Personenaufnahmemittel nur durch hierfür qualifizierte befähigte Personen geprüft und freigegeben werden dürfen (TRBS 1203), da hierbei unmittelbare Personengefährdungen bestehen. Mit dieser Leistung stellt der Betreiber sicher, dass eingesetzte Zugangseinrichtungen für Wartung und Störungsbeseitigung an technischen Anlagen jederzeit betriebssicher sind. Der Einsatz erfordert zudem eine passende Gefährdungsbeurteilung und klare organisatorische Regeln (z. B. Einweisung/Unterweisung, Einsatzgrenzen, Freigabeprozesse). Nur geprüfte und einwandfreie Arbeitsmittel dürfen verwendet werden; bei Mängeln erfolgt eine sofortige Außerbetriebnahme bis zur Instandsetzung. Nach bestandener Prüfung wird die Zugangseinrichtung entsprechend gekennzeichnet (Prüfplakette) und in der Arbeitsmittel-/Prüfdokumentation nachgeführt.

Intervall-Inspektion zwischen den Jahresprüfungen (z. B. halbjährlich)

Neben den jährlichen Wartungen und formellen Prüfungen kann es sinnvoll sein, in kürzeren Abständen Zwischeninspektionen an sicherheitskritischen oder stark beanspruchten technischen Anlagen durchzuführen – insbesondere bei hoher Laufzeit, rauen Umgebungsbedingungen oder störanfälligen Komponenten. Diese Leistung bietet eine zusätzliche Inspektion etwa auf Halbjahres-Basis (oder nach einem anderen risikogerechten Intervall) zwischen den Hauptterminen. Der Fokus liegt auf der frühzeitigen Zustandsüberwachung typischer Verschleiß- und Risikopunkte, z. B. Dichtstellen/Leckageindikatoren, Pumpen/Förderaggregate (Lagergeräusche, Vibrationen), Antriebe (Riemen/Kupplungen), Filter-/Abscheiderzustände, Ventile/Armaturen (Gängigkeit, Stellrückmeldung), Sicherheitsabschaltungen, Meldelinien zur GLT/Leittechnik (Alarmketten, Störmeldungen, Trendauffälligkeiten) sowie auf der allgemeinen mechanischen und betrieblichen Plausibilität (Befestigungen, Korrosionszustand, Temperatur-/Druckverhalten). Die Inspektion ist weniger umfangreich als eine Jahreswartung, aber gezielt auf ausfall- und sicherheitsrelevante Punkte ausgerichtet.

Nach der Inspektion erhält der Betreiber einen Kurzbericht mit Zustandsbewertung und konkreten Empfehlungen (z. B. zeitnahe Nachstellung, Austausch in der nächsten Wartung, vorgezogene Instandsetzung). Festgestellte Abweichungen werden im CAFM/CMMS als Maßnahmen und Tickets erfasst und bis zur Erledigung nachverfolgt. Durch diese Zwischeninspektionen nach dem Grundsatz risikobasierter Prüffristen (TRBS 1201) werden Störungen reduziert und sicherheitsrelevante Entwicklungen früh erkannt, ohne auf den nächsten Haupttermin warten zu müssen. Besonders bei kritischen Medien (Gas, Dampf, Kälte/Kältemittel) und bei Anlagen mit hoher Verfügbarkeitsanforderung unterstützt dies die Betreiberpflichten nach BetrSichV (Sicherstellen eines sicheren Betriebs durch geeignete Instandhaltung und Prüfungen) und erhöht die Anlagenzuverlässigkeit.

Produktive vorbeugende Instandhaltung: Vorausschauende Wartung technischer Anlagen und Systeme

Ziel ist es, ungeplante Stillstände zu minimieren, die Lebensdauer technischer Anlagen und Systeme zu verlängern und die Betriebssicherheit sowie Zuverlässigkeit zu erhöhen – in Übereinstimmung mit allen geltenden technischen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften (u. a. BetrSichV, TRBS, DGUV, anlagenspezifische DIN EN/DIN VDE/DVGW-Regelwerk). Moderne Predictive-Maintenance-Ansätze nutzen Zustands- und Betriebsdaten (z. B. aus GLT/BMS, Zählern, Sensorik) sowie geeignete Analyseverfahren, um Ausfallrisiken frühzeitig zu erkennen und Wartungsfenster belastbar zu planen. Durch vorausschauende Analyse lassen sich Folgeschäden und kostenintensive Störungsbeseitigungen reduzieren und Instandhaltungsmaßnahmen optimal terminieren.

Wichtige Aspekte der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung sind:

  • Zustandsüberwachung und Inspektionen: Der Auftragnehmer führt in regelmäßigen Abständen Inspektionsrundgänge und Zustandskontrollen durch, die über die reine Funktionsprüfung hinausgehen. Geschulte Servicetechniker inspizieren die Anlagen auf beginnende Verschleißerscheinungen, Leckagen, thermische Auffälligkeiten oder Anzeichen von Fehlfunktionen. Beispiele: Sicht- und Geräuschkontrolle von Motoren/Getrieben/Lagern auf ungewöhnliche Laufgeräusche und Erwärmung, Prüfung von Riemen/Kupplungen auf Schlupf und Verschleiß, Kontrolle von Pumpen/Ventilatoren auf Unwucht/Schwingungen, Sichtprüfung von Rohrleitungen/Armaturen/Dichtstellen auf Korrosion und Undichtigkeiten, Kontrolle von Schaltschränken/Klemmen auf thermische Auffälligkeiten und lockere Verbindungen (z. B. im Rahmen einer Thermografie, sofern geeignet), Prüfung von Befestigungen/Tragkonstruktionen auf Risse/Verformungen, etc. Diese Inspektionen erfolgen abhängig von Nutzung, Kritikalität und Umgebungsbedingungen z. B. monatlich oder vierteljährlich und dienen dazu, Abnutzungen frühzeitig zu erkennen, bevor sie zum Ausfall führen.

  • Condition Monitoring: Falls technische Anlagen über Sensoren oder Diagnosesysteme zur Zustandsüberwachung verfügen (z. B. Betriebsstunden-/Schaltspielzähler, Temperatur-/Druck-/Differenzdruck-/Durchfluss-Sensorik, Schwingungsüberwachung, Energie-/Stromaufnahme-Trend, Störmeldungs- und Trenddaten aus der GLT/BMS), nutzt der Auftragnehmer diese Möglichkeiten konsequent. Er liest Diagnosedaten regelmäßig aus, bewertet Grenzwertverletzungen sowie Trends und leitet daraus Maßnahmen ab (z. B. ansteigende Stromaufnahme → mechanische Schwergängigkeit/Verschmutzung, steigende Lagertemperatur/Schwingung → beginnender Lagerdefekt, driftende Messwerte → Kalibrierbedarf). Wo sinnvoll, empfiehlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Nachrüstung geeigneter Condition-Monitoring-Technologien (z. B. zusätzliche Sensorik, Datenaufzeichnung, Schnittstellen zur GLT/CAFM/CMMS) zur Verbesserung der vorbeugenden Instandhaltung. Solche Empfehlungen sind vom Auftraggeber zu entscheiden; die Umsetzung kann optional vereinbart werden.

  • Wartung nach Betriebsstunden oder Lastzyklen: Der Auftragnehmer orientiert die vorbeugende Instandhaltung zusätzlich an den tatsächlichen Betriebsdaten der Anlagen. Neben festen Zeitintervallen werden Nutzungsparameter wie Betriebsstunden, Start-/Stopp-Häufigkeiten, Schaltspiele, Ventil-/Stellantriebszyklen oder Belastungsprofile erfasst (sofern Zähler/Leitsystem vorhanden oder durch Betriebspersonal dokumentiert). Bei Komponenten, für die Hersteller oder Regelwerke Wartung/Wechsel nach definierten Einsatzgrenzen vorsehen (z. B. Filterwechsel nach Differenzdruck/Standzeit, Austausch von Dichtungen/Schläuchen nach Einsatzzeit, Batterien/USV-Akkus nach Standzeit, sicherheitsrelevante Bauteile nach Herstellervorgabe), stellt der Auftragnehmer die fristgerechte Planung und Durchführung sicher. Er führt hierzu eine nachvollziehbare Betriebs- und Instandhaltungshistorie (Anlagenbuch/CMMS) und leitet bedarfsgerechte Maßnahmen ab.

  • Geplante vorbeugende Reparaturen: Die proaktive vorbeugende Instandhaltung umfasst das rechtzeitige Ersetzen von Verschleißteilen und das Durchführen geplanter Instandsetzungen, bevor es zu Ausfällen kommt. Der Auftragnehmer identifiziert Bauteile mit begrenzter Standzeit (z. B. Filter, Riemen, Dichtungen, Lager, Kupplungen, Ventil-/Stellantriebe, Schütze/Relais, Lüfter, Schläuche) und schlägt dem Auftraggeber einen präventiven Austausch in definierten Intervallen oder zustandsabhängig vor. Diese Maßnahmen werden bevorzugt in planbaren Stillständen oder im Zuge anderer Wartungen durchgeführt, um zusätzliche Ausfallzeiten zu vermeiden. Auch größere Revisionen (z. B. Überholung von Pumpen/Antrieben, Austausch von Verschleißgruppen, Aufarbeitung von Armaturen) können Bestandteil des Konzepts sein, sofern Nutzungsprofil und Gefährdungsbeurteilung dies erforderlich machen. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber technisch und wirtschaftlich zur optimalen Instandhaltungsstrategie.

  • Schmier- und Betriebsstoffemanagement: Teil der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung ist eine konsequente Pflege von Schmier- und Betriebsstoffen. Der Auftragnehmer stellt die Versorgung aller Schmierstellen gemäß Wartungsplan sicher und kontrolliert regelmäßig Füllstände/Qualität von Ölen, Fetten, Hydraulikflüssigkeiten sowie – je nach Anlagentyp – Kühlmedien, Wasseraufbereitung (z. B. Heizungs-/Kühlwasser) und sonstige Betriebsstoffe. Wo sinnvoll, werden Proben/Analysen veranlasst (z. B. Ölzustandsanalyse bei Getrieben/Hydraulik), um Abrieb, Alterung oder Verunreinigungen zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten (z. B. verkürzte Wechselintervalle, zusätzliche Filtration, gezielte Komponentenprüfung).

  • Kalibrierung von Sicherheitseinrichtungen: Vorbeugende Instandhaltung schließt die regelmäßige Prüfung, Funktionsverifikation und – soweit vorgesehen – Kalibrierung/Justage sicherheitsrelevanter Schutz- und Überwachungseinrichtungen ein. Beispielsweise werden Druck-/Temperaturbegrenzer, Sicherheitsschalter/Verriegelungen, Not-Halt-Ketten, Gaswarn-/Leckagedetektoren, Grenzwertgeber, sicherheitsrelevante Sensorik sowie anlagenspezifische Abschaltfunktionen in definierten Abständen auf Auslösewerte und Wirksamkeit geprüft und bei Bedarf innerhalb der Herstellervorgaben nachjustiert. Ziel ist, dass Schutzfunktionen im Ereignisfall zuverlässig und nachweisbar auslösen.

Regelmäßige Wartung

Die regelmäßige Wartung der technischen Anlagen und Systeme bildet einen Kernbestandteil der übertragenen Aufgaben. Der Auftragnehmer hat ein planmäßiges Wartungsprogramm umzusetzen, das auf Herstellerangaben, Betriebserfahrungen sowie den Ergebnissen von Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen basiert. Ziel der Wartung ist es, den Soll-Zustand und den Abnutzungsvorrat der Anlagen zu erhalten, vorzeitigen Verschleiß zu verhindern und die Betriebssicherheit kontinuierlich zu gewährleisten. Die Wartungsplanung ist vom Auftraggeber abzunehmen.

Leistungsinhalte der Wartung u. A.:

  • Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle und -arbeiten enthält. Typische Intervalle (z. B. täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, jährlich) sind unter Berücksichtigung der Nutzungshäufigkeit, Kritikalität, Umgebungsbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Planung ist mit dem Betriebs-/Nutzungsplan des Auftraggebers abzustimmen, um Stillstandszeiten planbar zu machen. Der Wartungsplan ist vom Auftraggeber freizugeben und bei Bedarf (z. B. nach Störungen, Grenzwertverletzungen, Änderungen im Betrieb) vom Auftragnehmer fortzuschreiben.

  • splanung: Für jede technische Anlage/jedes System ist ein Wartungsplan zu erstellen, der alle vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle und -arbeiten enthält. Typische Intervalle (z. B. täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, jährlich) sind unter Berücksichtigung der Nutzungshäufigkeit, Kritikalität, Umgebungsbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Planung ist mit dem Betriebs-/Nutzungsplan des Auftraggebers abzustimmen, um Stillstandszeiten planbar zu machen. Der Wartungsplan ist vom Auftraggeber freizugeben und bei Bedarf (z. B. nach Störungen, Grenzwertverletzungen, Änderungen im Betrieb) vom Auftragnehmer fortzuschreiben.

  • Durchführung der Wartungsarbeiten: Sämtliche im Wartungsplan vorgesehenen Arbeiten sind termingerecht durch fachkundiges Personal des Auftragnehmers durchzuführen. Dazu gehören Inspektionstätigkeiten zur Zustandsfeststellung sowie Servicetätigkeiten wie Reinigung von Komponenten, Schmierung/Ölung beweglicher Teile (z. B. Lager, Antriebe), Austausch von Verschleißteilen (z. B. Filter, Dichtungen, Riemen), Einstellung und Prüfung von Mechanismen und Schutzfunktionen (z. B. Abschaltungen, Verriegelungen, Grenzwerte), Nachziehen von Schraub-/Klemmenverbindungen sowie Funktionsprüfungen sicherheitsrelevanter Systeme. Es ist sicherzustellen, dass mechanische, elektrische und – soweit vorhanden – hydraulische/pneumatische Komponenten regelmäßig gewartet und bei Abnutzung rechtzeitig justiert oder ausgetauscht werden. Verschleiß- und sicherheitsrelevante Teile sind fortlaufend zu überwachen; bei Erreichen von Verschleiß-/Ablegegrenzen sind Maßnahmen proaktiv einzuleiten.

  • Abstimmung mit Herstellervorgaben: Der Auftragnehmer hat die aktuellen Betriebs- und Wartungsanleitungen der Hersteller zu berücksichtigen. Etwaige darin geforderte Spezialprüfungen oder -wartungen (z. B. Austausch sicherheitsrelevanter Komponenten nach definierten Einsatzgrenzen, Schmierstoffwechsel nach Betriebsdauer, Funktionsnachweise von Schutzketten) sind verbindlicher Bestandteil der Leistung. Die Verwendung von freigegebenen Ersatzteilen sowie geeigneten Schmier- und Hilfsstoffen ist sicherzustellen, um Gewährleistung, Funktion und Betriebssicherheit nicht zu gefährden.

  • Vermeidung von Betriebsunterbrechungen: Die Wartungsarbeiten sind vorausschauend zu planen und – soweit möglich – außerhalb betriebs-/produktionskritischer Zeiten durchzuführen. Der Auftragnehmer organisiert Wartungseinsätze so, dass Verfügbarkeitsanforderungen eingehalten werden. Durch vorbeugende Maßnahmen (z. B. Austausch von Verschleißgruppen kurz vor Standzeitende, Beseitigung von Trendauffälligkeiten) sind ungeplante Stillstände zu reduzieren.

  • Sicherheitsmaßnahmen während der Wartung: Während Wartungsarbeiten hat der Auftragnehmer geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Die Anlage ist gegen unbefugte oder versehentliche Benutzung zu sichern (z. B. Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern/Lockout-Tagout, Kennzeichnung „Wartung im Gange“, Zutritts-/Arbeitsbereichsabsicherung). Energien und Medien sind anlagengerecht zu beherrschen (z. B. Druck entlasten, Medien absperren, Restenergien abbauen). Mitarbeiter des Auftragnehmers tragen geeignete PSA und halten die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften ein; bei Arbeiten in Höhen sind geeignete Absturzsicherungen und Arbeitsmittel (z. B. Hubarbeitsbühnen) einzusetzen.

Planmäßige Wartung und Inspektion (nach Herstellerangaben/GBU)

Diese Leistung umfasst die regelmäßige planmäßige Wartung der technischen Anlage gemäß den Vorgaben des Herstellers und den Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist es, durch vorbeugende Instandhaltung die Verfügbarkeit und Sicherheit der Anlage sicherzustellen und Ausfälle oder Unfälle zu vermeiden. Im Rahmen einer Wartung werden zunächst alle vom Hersteller empfohlenen Wartungsschritte durchgeführt: Dazu gehört meist ein definierter Schmier- und Serviceplan, bei dem relevante Schmierstellen (z. B. Lager, Getriebe, Antriebe) mit dem vorgesehenen Schmiermittel versorgt werden. Verschleißteile werden geprüft und ggf. ersetzt bzw. eingestellt – beispielsweise Filter, Riemen/Kupplungen, Dichtungen sowie elektrische Verschleißteile in Steuerungen/Schaltschränken (z. B. Lüfter, Klemmen/Kontakte nach Befund). Sicherheits- und Schutzfunktionen (z. B. Not-Aus, Verriegelungen, Grenzwertabschaltungen, Druck-/Temperaturbegrenzer, sicherheitsrelevante Sensorik) werden im Zuge der Wartung auf Funktionsfähigkeit getestet. Außerdem erfolgt eine Inspektion der Anlage, bei der der Techniker den allgemeinen Zustand beurteilt: Er kontrolliert u. a. Antriebe, Pumpen/Ventilatoren, Armaturen/Rohrleitungen, Dichtstellen, elektrische Einspeisung und Steuerungskomponenten, Mess- und Regeltechnik sowie Betriebszustände/Trendwerte aus der GLT/BMS (sofern vorhanden). Flüssigkeitsstände und Betriebsstoffe (z. B. Getriebeöl, Hydraulik, Kühl-/Heizmedien, Kondensatableitung – je nach System) werden geprüft. Alle festgestellten Befunde werden in einer Mängelliste festgehalten, die nach Prioritäten gegliedert ist (kritische Mängel, mittelfristig zu beheben, Hinweise). Abschließend wird ein Wartungsprotokoll erstellt, das die durchgeführten Arbeiten (Service-/Einstellarbeiten, Teilewechsel etc.) und die Inspektionsfeststellungen dokumentiert.

Durch die planmäßige Wartung erfüllt der Betreiber zugleich seine Pflichten aus der Gefährdungsbeurteilung und dem Betriebssicherheitsrecht. Gemäß BetrSichV § 3 hat der Arbeitgeber für eine sichere Instandhaltung der Arbeitsmittel zu sorgen; die TRBS 1112 (Instandhaltung) konkretisiert, wie Instandhaltungsarbeiten zu organisieren und fachgerecht durchzuführen sind. Die Wartung nach Herstellerangaben stellt sicher, dass die Anlage im vorgesehenen Soll-Zustand betrieben wird. Herstellerunterlagen enthalten typischerweise Wartungsintervalle und anlagenspezifische Maßnahmen; der Dienstleister richtet sich verbindlich nach diesen Vorgaben und berücksichtigt ergänzend anlagenspezifische Prüfpflichten (z. B. DGUV-Prüfungen für elektrische Betriebsmittel/Anlagen, Dichtheits-/Funktionsprüfungen nach einschlägigen Regeln). Kleinere Verschleißteile (wie z. B. Schmierstoffe, Filter) sind in der Regel in der Pauschale inbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben. Größere Ersatzteile werden separat über das Ersatzteilmanagement (Pos. 700.001) bezogen. Im Wartungsprotokoll wird auch vermerkt, welche wiederkehrenden Prüfungen ggf. im Rahmen der Wartung mit durchgeführt bzw. vorbereitet wurden (z. B. Zusammenlegung von Wartungstermin und wiederkehrender Prüfung). Insgesamt erhöht eine regelmäßige Wartung die Betriebssicherheit erheblich: Potenzielle Störungen werden früh erkannt und behoben, bevor sie den Betrieb beeinträchtigen, und die Lebensdauer der Komponenten wird durch sachgerechte Pflege verlängert.

Öl-/Getriebeservice an Antriebsgetrieben technischer Anlagen (falls fällig)

Einige Komponenten technischer Anlagen – insbesondere Antriebsgetriebe von Pumpen, Ventilatoren, Förder-/Transportsystemen, Rührwerken oder Antrieben mit Getriebemotoren – erfordern in definierten Intervallen einen Ölwechsel bzw. eine Überprüfung des Schmierstoffzustands. Diese Leistung beinhaltet einen solchen Öl- bzw. Getriebeservice, sofern er nach Herstellervorgabe, Wartungsplan oder aufgrund von Prüfbefunden (z. B. Leckagen, erhöhte Geräusch-/Vibrationswerte, Auffälligkeiten im Ölzustand) fällig ist. Der Servicetechniker setzt die Anlage instandhaltungssicher außer Betrieb (Energiequellen freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Restenergien abbauen) und entnimmt das Altöl aus dem betroffenen Getriebe über Ablassschrauben bzw. Serviceöffnungen. Das Altöl wird in geeigneten, dichten Behältern aufgefangen, ein Austritt in Boden/Entwässerung wird durch geeignete Schutzmaßnahmen (Auffangwanne, Bindemittel) verhindert; Entsorgung erfolgt umweltgerecht gemäß AltölV sowie den betrieblichen Entsorgungs- und Nachweisanforderungen. Anschließend wird das Getriebe mit dem vom Hersteller freigegebenen frischen Öl/Schmierstoff in korrekter Spezifikation (z. B. Viskosität, Freigabe) und Menge befüllt (Füllstand über Schauglas/Peilstab/Einfüllniveau prüfen). Bei dieser Gelegenheit wird der Zustand des Getriebes bewertet: Kontrolle auf Metallabrieb am Magnet-/Ablassstopfen, Verfärbungen, Schaumbildung oder Wasseranteile im Öl, Dichtheit von Gehäuse und Dichtungen, Zustand von Entlüftern/Filtern sowie Sitz von Verschlüssen. Nach Abschluss erfolgt ein Funktions-/Probelauf unter sicheren Bedingungen mit Prüfung auf ungewöhnliche Geräusche, erhöhte Temperaturen, Undichtigkeiten und auffällige Vibrationen; Schutzabdeckungen werden wieder ordnungsgemäß montiert.

Der Ölservice wird im Wartungsbericht/CAFM-System dokumentiert – inklusive der Art/Spezifikation und Menge des eingefüllten Öls, Datum, Anlagen-/Aggregatkennzeichnung sowie ggf. Betriebsstunden/Zählerstände und Entsorgungsnachweis des Altöls. Treten beim Ölwechsel Auffälligkeiten auf (z. B. erhöhte Späne/Partikel, verbrannter Geruch, milchige Trübung), wird der Betreiber unverzüglich informiert und eine weiterführende Zustandsprüfung (z. B. Sicht-/Dichtheitsprüfung, Vibration/Schwingungsmessung, Ölzustandsanalyse, Lager-/Kupplungsprüfung) empfohlen bzw. veranlasst. Der Öl-/Getriebeservice trägt dazu bei, dass Antriebe technischer Anlagen im sicheren und effizienten Betriebszustand bleiben: Frischer Schmierstoff stellt Schmierung und Wärmeabfuhr sicher, reduziert Verschleiß, beugt Ausfällen (z. B. Fressen/Blockieren) vor und minimiert Folgeschäden. Rechtlich ist diese Maßnahme Bestandteil der Instandhaltungspflichten nach BetrSichV in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerangaben; Art und Häufigkeit (z. B. nach Zeitintervall, Betriebsstunden oder zustandsabhängig per Öluntersuchung) richten sich nach Betriebsanleitung, Einsatzbedingungen und Prüfergebnissen. Durch konsequente Einhaltung der Vorgaben wird die Verfügbarkeit, Betriebssicherheit und Regelkonformität der technischen Anlage erhöht.

Vorbeugende Instandhaltung

Über die turnusmäßige Wartung und die vorgeschriebenen Prüfungen hinaus umfasst der Leistungsumfang auch eine umfassende proaktive vorbeugende Instandhaltung (provI) für die betreuten technischen Anlagen/Systeme. Ziel der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung ist es, die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der technischen Anlagen langfristig zu maximieren, ungeplante Stillstände zu minimieren und die Lebensdauer der Komponenten zu verlängern. Der Auftragnehmer entwickelt hierzu ein Konzept im Sinne der DIN 31051, das zustandsorientierte und vorausschauende Maßnahmen einschließt und die Betreiberpflichten nach BetrSichV sowie die Anforderungen aus Gefährdungsbeurteilung und TRBS (u. a. TRBS 1112/1201/1203) berücksichtigt.

Alle vorbeugenden Tätigkeiten sind so auszurichten, dass ungeplante Stillstände minimiert werden. Der Erfolg der vorbeugenden Instandhaltung spiegelt sich direkt in der hohen Verfügbarkeit der technischen Anlagen wider (gemessen an KPI, z. B. Verfügbarkeit, MTTR/MTBF, Wiederholstörungen). Der Auftragnehmer nutzt hierfür das gesamte Spektrum moderner Instandhaltungsstrategien (zustandsorientiert, intervalbasiert, vorausschauend mittels Daten) und passt das Maßnahmenpaket laufend an die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungswerte an (z. B. Trendanalysen aus MSR/GLT, Schwingungs- und Temperaturüberwachung, Thermografie an elektrischen Komponenten, Öl-/Schmierstoff- oder Filterzustandskontrollen, Energie- und Lastganganalysen).

Entstörungsdienst und Instandsetzung

Trotz sorgfältiger Wartung kann es zu Störungen oder technischen Defekten an technischen Anlagen kommen, die einen schnellen und kompetenten Einsatz erfordern. Der Auftragnehmer stellt daher einen umfassenden Entstörungsdienst zur Verfügung, inklusive Rufbereitschaft, um in solchen Fällen umgehend einzugreifen.

Die Instandsetzung der technischen Anlage erfolgt dann vor Ort nach Möglichkeit sofort. Der Techniker behebt den Defekt durch Instandsetzung oder Komponententausch. Beispiel: Bei Ausfall eines Pumpenaggregats (z. B. Lagerschaden/Leckage) wird – sofern ein passendes Ersatzaggregat verfügbar ist – das Aggregat sicher außer Betrieb genommen, ausgetauscht, korrekt ausgerichtet/angeschlossen und anschließend eine Funktionsprüfung inkl. Dichtheitsprüfung, Drehrichtung/Regelverhalten und Betriebswertkontrolle (z. B. Druck/Volumenstrom/Temperaturen) durchgeführt, bevor die Anlage wieder freigegeben wird. Sollte eine sofortige Reparatur nicht möglich sein (z. B. weil ein Spezialteil fehlt oder ein größerer Schaden vorliegt, der umfangreiche Arbeiten erfordert), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend über den voraussichtlichen Stillstand und ergreift Übergangsmaßnahmen. Übergangsmaßnahmen können sein: Betrieb über Redundanzen/Bypass (sofern vorhanden), temporäre Leistungs- oder Betriebsparameterbegrenzung (z. B. reduzierte Leistung bis zum Ersatz eines Antriebes), organisatorische Umplanung (z. B. Verschiebung kritischer Nutzungen) oder Bereitstellung temporärer Ersatztechnik (z. B. mobile Pumpe/Entfeuchter/Heizgerät), um betriebliche Abläufe aufrecht zu erhalten. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei solchen Notfallplanungen.

  • Notfälle und Sicherheit: Tritt eine Störung auf, die die Sicherheit von Personen gefährden könnte (z. B. Ausfall von Schutzfunktionen, elektrischer Fehler mit Gefährdung durch Spannung/Brand, austretendes Medium wie Gas/Wasser/Chemikalien, Überhitzung, unkontrollierte Antriebsbewegung), so hat die Sicherheit absolute Priorität. Der Auftragnehmer weist sein Personal an, in solchen Fällen zuerst den Gefahrenbereich abzusichern und das Personal des Auftraggebers zu warnen. Ggf. ist die Anlage sicher außer Betrieb zu setzen (Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Restenergien abbauen), zu kennzeichnen und ein Betriebsverbot auszusprechen, bis die Gefahr beseitigt ist. Erst wenn die Gefahr beherrscht ist (z. B. Leckage gestoppt, Medium sicher abgeführt, Brandlast reduziert, elektrische Gefährdung ausgeschlossen), werden Reparaturarbeiten durchgeführt. Der Auftragnehmer hält in der Rufbereitschaft Notfallabläufe bereit (z. B. Alarmierung interner Stellen, Feuerwehr oder Fachfirmen bei Personen- oder Umweltrisiken) und stimmt kritische Szenarien und Eskalationswege idealerweise vorab mit dem Auftraggeber ab.

  • Einsatzdokumentation: Jeder Störungseinsatz wird vom Auftragnehmer dokumentiert. Direkt nach Abschluss der Entstörungsarbeiten erstellt der Techniker einen Störungsbericht, der folgende Punkte enthält: Zeitpunkt der Meldung und Eintreffens, Beschreibung der Störung, festgestellte Ursache, durchgeführte Maßnahmen (Reparaturen/Teilersatz), aufgewendete Zeit, verwendete Ersatzteile/Materialien, Restarbeiten (falls noch nötig), Ergebnis der Funktionsprüfung nach Reparatur und Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme. Dieser Bericht wird vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übergeben (unmittelbar vor Ort an einen Ansprechpartner, zusätzlich digital erfasst im Wartungssystem/CAFM).

  • Ersatzteilmanagement: Eng verzahnt mit dem Entstörungsdienst ist das Ersatzteilmanagement. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, kritische Ersatzteile für die betreuten technischen Anlagen entweder selbst auf Lager zu halten oder deren Verfügbarkeit beim Hersteller/Lieferanten durch entsprechende Vereinbarungen sicherzustellen. "Kritisch" sind dabei jene Komponenten, deren Ausfall zu einem längeren Anlagenstillstand führen würde und die nicht binnen kurzer Zeit beschaffbar sind. Hierzu stimmt der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber eine Liste solcher Teile ab (z. B. Pumpen/Antriebe, Getriebe, Frequenzumrichter-/Softstarter-Module, Steuerungs-/I/O-Baugruppen, sicherheitsrelevante Relais/Sensoren, Stellantriebe, Dichtungs-/Dichtungssätze, Filter-/Riemensätze). Für weniger kritische Teile stellt der Auftragnehmer eine schnelle Lieferkette sicher (z. B. Expressversand). Dieses Ersatzteilmanagement stellt sicher, dass im Störungsfall die Reparatur nicht an fehlenden Teilen scheitert oder sich unnötig verzögert.

Mit diesem Entstörungsdienst-Konzept wird gewährleistet, dass Ausfallzeiten minimiert werden und die Betriebs- und Versorgungssicherheit beim Auftraggeber hoch bleibt. Die einzuhaltenden Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie Verfügbarkeitszusagen werden in den Service-Level-Vereinbarungen verbindlich festgelegt. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, diese Vorgaben durch ausreichend qualifiziertes Personal, geeignete Mess-/Diagnosemittel, Ersatzteilstrategie und organisatorische Vorkehrungen jederzeit zu erfüllen.

Dokumentation sämtlicher Maßnahmen

Eine lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen ist integraler Bestandteil der technischen Betriebsführung. Sie dient mehreren Zwecken: dem Nachweis der Betreiberpflichten (gegenüber Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträgern, Auditoren), der Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit von Wartung, Prüfungen und Reparaturen, sowie der Informationsbasis für zukünftige Instandhaltungsentscheidungen (z. B. Anpassung von Prüffristen, Austauschstrategien, Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen). Dokumentationspflichten ergeben sich u. a. aus BetrSichV, den TRBS sowie anlagenbezogenen Regelwerken (z. B. DGUV-Vorgaben für elektrische Anlagen/Arbeitsmittel, einschlägige DIN EN/VDI/DVGW-Regelwerke je Anlagentyp).

Anforderungen und Leistungen in diesem Bereich sind:

  • 24/7-Rufbereitschaft: Der Auftragnehmer richtet eine ständige Rufbereitschaft ein, die außerhalb der planmäßigen Arbeitszeiten (abends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen) erreichbar ist. Über eine zentrale Störungs-Hotline oder ein vergleichbares Meldesystem können Mitarbeiter des Auftraggebers Störungen jederzeit melden. Es ist sicherzustellen, dass Anrufe oder Meldungen sofort entgegengenommen oder innerhalb kurzer Zeit (max. 30 Minuten) beantwortet werden. Die Rufbereitschaft umfasst qualifiziertes Personal, das eine erste Beratung/Anleitung am Telefon geben kann (z. B. zur Sicherung der Anlage, Einleitung von Erstmaßnahmen, Abgrenzung der Störung) und bei Bedarf Servicetechniker vor Ort alarmiert.

  • Reaktionszeiten und Entstörung vor Ort: Der Auftragnehmer garantiert kurze Reaktionszeiten, um im Störungsfall die Anlagenverfügbarkeit und Betriebssicherheit schnellstmöglich wiederherzustellen. Konkrete Vorgaben zu Reaktionszeiten sind im Rahmen der Service Level Agreements festgelegt. Als Richtwert gilt: Bei kritischen Störungen, die den Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder sicherheitsrelevant sind (z. B. Ausfall zentraler Versorgungstechnik, Störung in elektrischer Haupt-/Unterverteilung, sicherheitsrelevante Ausfälle an Schutz-/Überwachungseinrichtungen, Medienleckagen), ist ein Techniker des Auftragnehmers innerhalb von wenigen Stunden (max. 2 Stunden) vor Ort beim Auftraggeber. Bei nicht-kritischen Störungen (Teilausfall ohne unmittelbare Gefährdung oder mit vorhandener Redundanz) kann eine längere Frist zulässig sein (Entstörung am nächsten Arbeitstag); der Auftragnehmer muss jedoch in jedem Fall umgehend reagieren und dem Auftraggeber eine belastbare Ersteinschätzung sowie ein weiteres Vorgehen mitteilen. Die genauen Fristen werden in den SLA definiert und müssen vom Auftragnehmer eingehalten werden.

  • Fehlersuche und Behebung: Vor Ort hat der qualifizierte Servicetechniker unverzüglich mit der Fehlersuche zu beginnen. Der Auftragnehmer setzt hierfür ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal ein, das für die betreuten technischen Anlagen (u. a. Elektrotechnik, MSR/GLT, Mechanik, Hydraulik/Pneumatik, HLSK – je nach Anlagenbestand) geschult ist und die anlagenspezifischen Hersteller-/Betriebsanleitungen sicher beherrscht. Mittels geeigneter Diagnosetools (z. B. Messgeräte, Isolations-/Schutzleiterprüfgeräte soweit erforderlich, Diagnose-Software für Frequenzumrichter und speicherprogrammierbare Steuerungen, Druck-/Temperatur-/Durchflussmessung, Lecksuche, Thermografie) wird der Fehler systematisch eingegrenzt. Typische Störungsursachen reichen von elektrischen Problemen (z. B. defekte Sicherung/Schütz, Motorausfall, Sensor-/Signalfehler, Kommunikationsstörung) über mechanische Defekte (z. B. Lager-/Kupplungsschaden, Riemen-/Dichtungsausfall) bis hin zu hydraulischen/pneumatischen Leckagen oder Regelungs-/Parametrierfehlern. Der Auftragnehmer hält gängige Ersatz- und Verschleißteile in einem angemessenen Umfang bereit oder stellt durch ein logistisches Konzept sicher, dass diese binnen kurzer Zeit beschafft werden können. Kleinere Ersatzteile (Sicherungen, Relais, Sensoren, Dichtungen, Schmierstoffe, Klemmen, Steckverbinder etc.) führt der Techniker in der Regel im Servicefahrzeug mit. Größere Komponenten (Pumpen/Antriebe, Getriebe, Frequenzumrichter, Steuerungsmodule) sind in einem Ersatzteillager des Auftragnehmers vorrätig oder können über Hersteller/Zulieferer kurzfristig (< 24 Stunden) beschafft werden.

Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose

Wenn an einer technischen Anlage oder einem gebäudetechnischen System (z. B. HVAC/RLT, Heizungs-/Kälteerzeugung, Pumpen-/Druckerhöhungsanlagen, Elektroverteilung, Gebäudeautomation/MSR, Druckluft- oder Medienversorgung) eine akute Störung oder ein sicherheitsrelevanter Notfall auftritt, stellt diese Leistung sicher, dass unverzüglich fachkundige Hilfe verfügbar ist. Der Auftragnehmer erbringt einen Sofort-Einsatz (Notfalleinsatz): Nach Abruf macht sich ein qualifizierter Servicetechniker schnellstmöglich auf den Weg zum Einsatzort. Vor Ort erfolgt eine Erstdiagnose mit Sicherheitsbewertung (Gefährdungsbeurteilung vor Ort): Sicht- und Funktionsprüfung, Auslesen von Störmeldungen/Trenddaten, Prüfung der Energie- und Medienversorgung sowie Einordnung der Auswirkungen auf Personen-, Brand- und Betriebssicherheit. Typische Störbilder sind u. a. Ausfall von Antrieben/Ventilatoren/Pumpen, Übertemperaturen, Leckagen, Auslösung von Schutzorganen, Kommunikations- oder Sensorfehler, Fehlfunktionen von Regelkreisen, ungewöhnliche Geräusche/Vibrationen oder Alarme in der GLT/MSR. Soweit möglich werden Sofortmaßnahmen zur Erstbehebung durchgeführt (z. B. Rücksetzen von Störungen/Interlocks, Wiederherstellung der Kommunikation, Austausch kleiner Komponenten/Fühler/Sicherungen sofern vorrätig, Nachstellen/Justieren, Entlüften/Anfahren von Pumpen, Beseitigen einfacher Blockaden, provisorische Abdichtung im zulässigen Rahmen). Bei elektrotechnischen Arbeiten werden die einschlägigen Schutzmaßnahmen nach DIN VDE (insb. sichere Arbeitsverfahren und Anwendung der „5 Sicherheitsregeln“) eingehalten.

Kann die Störung nicht sofort vollständig behoben werden, stellt der Techniker unverzüglich einen sicherheitsgerechten Anlagenzustand her. Dies umfasst – sofern technisch möglich und betrieblich zulässig – das Umschalten auf Redundanzen/Notbetrieb (z. B. Ersatzpumpen, Parallelaggregate, Handbetrieb einzelner Komponenten) zur Aufrechterhaltung kritischer Funktionen, oder andernfalls das geordnete Außerbetriebnehmen (sicherer Stillstand) mit Absperren/Trennen von Energien und Medien, Kennzeichnung/Sperrung und Schutz vor Wiedereinschalten. Anschließend informiert der Techniker den Betreiber über Befund, Risiken und das weitere Vorgehen (erforderliche Ersatzteile/Arbeiten, Priorität, ggf. Folgemaßnahmen) und unterstützt die Planung der nachhaltigen Instandsetzung (ggf. unter der Position „Instandsetzung auf Regie“).

Jeder Einsatz wird mit einem Einsatzbericht dokumentiert (Zeitpunkte, Störbild, Erstdiagnose, Sicherheitsbewertung, durchgeführte Maßnahmen, Betriebszustand nach Einsatz, empfohlene Folgemaßnahmen). Die Dokumentation erfolgt revisionssicher im CAFM/CMMS bzw. Anlagenbuch und dient als Nachweis gegenüber Betreiber, internen Audits, Versicherern und – sofern einschlägig – Prüforganisationen. Durch den Notfall- und Störungsdienst wird die Betreiberpflicht unterstützt, bei gefährlichen oder sicherheitsrelevanten Mängeln den Betrieb unverzüglich zu begrenzen oder einzustellen und den sicheren Zustand gemäß BetrSichV, TRBS sowie DGUV-Vorgaben wiederherzustellen. Der Notfalleinsatz minimiert Ausfallzeiten und reduziert Folgeschäden und Unfallrisiken durch sofortige fachkundige Bewertung und Absicherung. Sofern vereinbart, ist der Service als Rufbereitschaft/Notfallpauschale mit definierter Reaktionszeit und einem Stundenkontingent kalkuliert; Mehraufwand und notwendige Folgeeinsätze werden nach Aufwand abgerechnet.

Instandsetzung auf Regie (Mechanik/Elektrik/Steuerung)

Diese Position deckt bedarfsabhängige Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an technischen Anlagen und Systemen ab, die aus Störungen, Betreiberbeobachtungen, Wartungen oder Prüfungen resultieren. Werden Defekte festgestellt (mechanisch, elektrisch oder steuerungs-/regelungstechnisch), übernimmt der Auftragnehmer die fachgerechte Instandsetzung nach Herstellervorgaben, anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-/EN-/VDE-/VDI-Regelwerken. Die Abrechnung erfolgt auf Regie*-Basis (Zeit und Aufwand), da Art und Umfang je nach Schadensbild variieren. Beispiele: Mechanik – Austausch von Lagern, Riemen/Kupplungen, Ventilen/Armaturen, Dichtungen, Filtern, Pumpen- oder Ventilatorbaugruppen, Reparatur von Leckagen, Instandsetzung von Halterungen/Schwingungsentkopplungen; Elektrik – Tausch defekter Motoren, Schütze/Relais, Netzteile, Sicherungen, Klemmen, Leitungen, Sensorik/Aktorik, Fehlerbehebung in Schaltschränken und Energieverteilungen; Steuerung/Regelung – Austausch von I/O-Modulen, Reglern/Automationsstationen, Parametrierung/Neuabgleich von Regelkreisen, Software-Reset/Update im zulässigen Rahmen, Wiederherstellung GLT-Kommunikation (z. B. BACnet/Modbus), Kalibrierung von Messketten. Die Arbeiten werden durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt (u. a. Elektrofachkräfte für elektrotechnische Leistungen; befähigte Personen gemäß TRBS für prüf- und sicherheitsrelevante Tätigkeiten).

Nach Abschluss der Reparatur erfolgt die Wiederinbetriebnahme mit Funktions- und Sicherheitsprüfung**: Prüfung der Schutz- und Sicherheitsfunktionen, Dichtheits-/Druck- oder Dämmeigenschaften (systemabhängig), Mess- und Wirksamkeitsprüfungen (z. B. elektrische Schutzmaßnahmen nach DIN VDE, Signal-/Regelverhalten, Verriegelungen, Grenzwerte/Alarmketten) sowie ein vollständiger Probelauf unter Betriebsbedingungen. Dabei werden Sollwerte, Betriebsarten und Störmeldungen verifiziert und der bestimmungsgemäße Betrieb dokumentiert; erforderliche Nachjustierungen werden unmittelbar vorgenommen.

Alle Arbeiten, Befunde und Mess-/Prüfergebnisse werden in einem Reparaturbericht dokumentiert (inkl. verwendeter Ersatzteile, Seriennummern, Einstellungen/Parameterstände, ggf. Ursachenanalyse und Präventionshinweise). Sicherheitsrelevante Eingriffe werden – sofern anlagenbezogen erforderlich – im Prüfbuch/Anlagenbuch nachgeführt; ebenso werden Wartungs- und Störungshistorien im CAFM/CMMS aktualisiert. Damit unterstützt die Regie-Instandsetzung die Betreiberpflicht, Mängel unverzüglich zu beheben und den sicheren, regelkonformen Zustand des Arbeitsmittels/der Anlage vor Wiederaufnahme des Betriebs sicherzustellen (BetrSichV/TRBS/DGUV). Durch die Abrechnung nach Aufwand bleibt die Leistung flexibel: kurzfristige Kleinreparaturen werden unmittelbar erledigt, größere Instandsetzungen werden mit Aufwandsschätzung, Termin- und Sicherheitskoordination (z. B. Abschaltungen/Stillstände, Freigaben, Fremdfirmenmanagement) vorbereitet und kontrolliert umgesetzt.

Nachrüstung und Modernisierung von Krananlagen

Bestehende technische Anlagen und Systeme lassen sich durch gezielte Nachrüstungen und Modernisierungen auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Dies erhöht sowohl die Energieeffizienz als auch die Betriebssicherheit deutlich, ohne dass eine vollständige Neuanschaffung erforderlich ist. Im Folgenden werden exemplarisch typische Nachrüstmaßnahmen beschrieben, inklusive Leistungsumfang, Nutzen und wichtigen Hinweisen.

Nachrüstung eines Frequenzumrichters

Beschreibung: Ein vorhandener Antrieb einer technischen Anlage (z. B. Pumpen-, Ventilator-, Förder- oder Kompressormotor) wird nachträglich mit einem Frequenzumrichter ausgestattet, um eine bedarfsgerechte, stufenlose Drehzahlsteuerung zu ermöglichen. Der bisherige Direktantrieb bzw. die Schützsteuerung wird durch einen modernen, frequenzgeregelten Antrieb ergänzt oder ersetzt.

Leistungsumfang: Die Nachrüstung umfasst alle notwendigen Schritte:

  • Lieferung eines geeigneten Frequenzumrichter-Geräts passend zur Motorleistung und Einsatzart.

  • Montage und Verkabelung des Umrichters im Schaltschrank der technischen Anlage.

  • Integration in die Steuerung einschließlich Anpassung der Steuerungslogik, Schutz- und Verriegelungsfunktionen (z. B. Freigaben, Störmeldungen, Motorschutz, Not-Halt-Kette) sowie ggf. Einbindung in GLT/MSR (z. B. über potentialfreie Kontakte, Analogsignale oder Feldbus).

  • Parametrierung des Umrichters (Programmierung von sanften Beschleunigungs- und Bremsrampen, Drehzahlgrenzen, Regelarten wie Druck-/Differenzdruck-/Volumenstromregelung, ggf. Schlaf-/Wake-up-Funktionen).

  • Inbetriebnahme und Test: Nach dem Einbau wird der Antrieb ausführlich getestet, die Parameter werden optimiert und an die Anforderungen des Kunden angepasst; die elektrische Sicherheit und Schutzfunktionen werden geprüft, und der Probebetrieb erfolgt unter Betriebsbedingungen.

Durch diese Umrüstung erhält die technische Anlage eine feinfühlige, stufenlose Drehzahlregelung. Der Umrichter ermöglicht sanfte Anlauf- und Bremsvorgänge, wodurch mechanische Belastungen (z. B. Kupplungen, Lager, Riemen) reduziert und Prozessgrößen stabiler geregelt werden können. Zudem werden Druckstöße, Strömungsabrisse oder ruckartige Lastwechsel deutlich vermindert, was die Betriebssicherheit erhöht und Folgeschäden vorbeugt. Häufig lässt sich zusätzlich der Energieverbrauch senken, da die Leistung an den tatsächlichen Bedarf angepasst wird (insbesondere bei Pumpen und Ventilatoren).

Hinweise: Bei der Planung und Durchführung der Umrüstung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Einbauraum: Es muss ausreichend Platz im Schaltschrank für den zusätzlichen Frequenzumrichter sowie ggf. Netz-/EMV-Filter, Bremswiderstand oder Zusatzmodule vorhanden sein.

  • Motor-Tauglichkeit: Der vorhandene Motor muss für den Umrichterbetrieb geeignet sein (insbesondere Wicklungsisolation, thermische Auslegung, Lagerströme). Bei älteren Motoren können dv/dt-Filter/Sinusfilter oder ein Motortausch erforderlich sein, um einen zuverlässigen und langlebigen Betrieb sicherzustellen.

  • Parametrierung nach Bedarf: Die Regel- und Fahrprofile (z. B. Mindest-/Maximaldrehzahl, Rampen, Sollwertführung, Grenzwerte) werden in Abstimmung mit den Betriebsanforderungen eingestellt, damit Prozesssicherheit und Anlagenverfügbarkeit gewährleistet sind.

  • Netzrückwirkungen/EMV: Frequenzumrichter können Oberwellen und elektromagnetische Störungen verursachen. Es werden daher ausschließlich normgerechte, EMV-geprüfte Geräte eingesetzt, fachgerecht geschirmt/erdet und nach Herstellervorgaben installiert (z. B. EMV-gerechte Leitungsführung). Gegebenenfalls sind Netzfilter oder Drosseln vorzusehen, um Rückwirkungen auf das Netz und Störungen anderer Systeme zu minimieren.

  • Sicherheitsnormen: Die Nachrüstung wird gemäß den geltenden Sicherheitsanforderungen für elektrische Ausrüstung und Betrieb technischer Anlagen durchgeführt. Dazu gehören insbesondere BetrSichV und TRBS (z. B. sichere Instandhaltung/Prüfungen), DGUV Vorschrift 3 (elektrische Sicherheit) sowie einschlägige DIN/VDE- und DIN EN-Normen (z. B. DIN EN 60204-1 für elektrische Ausrüstung von Maschinen, soweit anwendbar, sowie EMV-Anforderungen für Antriebssysteme). Alle Arbeiten erfolgen so, dass Schutzfunktionen, Verriegelungen und Abschaltbedingungen vollständig erhalten bleiben bzw. nachweislich wirksam sind.

  • Dokumentation und Prüfung: Nach erfolgreicher Installation ist die technische Dokumentation der Anlage zu aktualisieren (Schaltpläne, Stücklisten, Parametrier-/Backup, Betriebsanleitung, Wartungspläne). Zudem sind erforderliche Prüfungen/Nachweise durchzuführen und zu protokollieren (z. B. elektrische Prüfungen nach DGUV V3, Funktions- und Wirksamkeitsprüfungen der Schutz- und Verriegelungsfunktionen). Gegebenenfalls ist die Bewertung als Änderung/„wesentliche Veränderung“ zu berücksichtigen; daraus können zusätzliche Pflichten (z. B. erneute Risikobewertung, Konformitäts- bzw. Betreiberfreigabe) folgen, abhängig von Anlagenart und Umfang der Umrüstung.

Nachrüstung einer Funkfernsteuerung

Beschreibung: Eine technische Anlage bzw. ein gebäudetechnisches System wird mit einer Funkfernsteuerung (mobiles Funk-Bediengerät) ausgestattet, um definierte Bedien- und Servicefunktionen kabellos ausführen zu können (z. B. Start/Stop, Betriebsartenwahl, Quittierung, manuelle Stellbefehle im Servicebetrieb). Hierfür wird ein Funkempfänger-/Gateway-Modul im Schaltschrank der Anlage montiert und in die bestehende Steuerungs-/Regelungseinrichtung (z. B. SPS/DDC/MSR) integriert. Zusätzlich erhält das Bedien- bzw. Instandhaltungspersonal ein oder mehrere mobile Funk-Handbedienteile (Funksender) mit den freigegebenen Funktionen. Bestehende lokale Bedieneinrichtungen (z. B. Schaltschranktaster, HMI/Bedienpanel) bleiben erhalten und werden so adaptiert, dass wahlweise Funk- oder Lokalbedienung möglich ist. Nach dem Einbau des Funksystems wird dessen Funktion umfangreich getestet – Reichweite, Störsicherheit sowie die korrekte Ausführung sämtlicher freigegebener Steuerbefehle und Sicherheitsverriegelungen werden geprüft.

Durch die Funksteuerung kann das Bedien- und Servicepersonal die Anlage aus sicherer Distanz und mit größerer Bewegungsfreiheit bedienen, z. B. bei Probeläufen, Einregulierungsarbeiten oder Funktionsprüfungen an rotierenden bzw. bewegten Teilen. Es ist nicht an einen festen Bedienpunkt gebunden und kann sich frei im Arbeitsbereich bewegen, um stets den sichersten Standort mit optimaler Sicht auf Anlage, Umfeld und potenzielle Gefahrenstellen einzunehmen. Dies erhöht die Arbeitssicherheit, da Gefahrenbereiche gemieden und Bedienhandlungen kontrolliert durchgeführt werden können. Auch die Ergonomie verbessert sich: die Bedienung aus variabler Position reduziert unnötige Wege und körperliche Belastungen. Die gewonnene Bewegungsfreiheit kann zudem die Effizienz steigern, da Abstimmungen und Tests schneller und zielgerichteter erfolgen.

Leistungsumfang: Folgende Leistungen sind inbegriffen:

  • Lieferung und Installation des Funkempfängers im Schaltschrank der Anlage inklusive Anschluss an die Steuerung/Regelung. Das Empfängermodul wird an geeigneter Stelle montiert, elektrisch verdrahtet und in die Steuerlogik eingebunden.

  • Bereitstellung der Handsender: Lieferung von ein oder mehreren Funk-Handbedienteilen (Sender) in industriegeeigneter Ausführung. Soweit sicherheitstechnisch erforderlich, mit Not-Halt/Not-Aus-Funktion und definierter Freigabelogik (z. B. Schlüsselschalter/Enable).

  • Integration der Steuerung: Umschaltung oder Parallelbetrieb der bestehenden Lokalbedienung wird eingerichtet, sodass die Anlage je nach Bedarf per Funk oder weiterhin konventionell bedient werden kann. Sicherheitsfunktionen, Verriegelungen und Berechtigungskonzepte werden so umgesetzt, dass sie für beide Bedienarten wirksam sind und nur freigegebene Funktionen im Funkbetrieb zulässig sind.

  • Prüfung und Inbetriebnahme: Nach Einbau wird das Funksystem getestet (Reichweitentest, Prüfung auf Signalstörungen/EMV-Einflüsse, korrekte Umsetzung aller freigegebenen Befehle, Funktionsprüfung der Sicherheitskette inkl. Not-Halt/Not-Aus, soweit vorhanden). Der Probebetrieb stellt sicher, dass die Anlage zuverlässig und nachvollziehbar auf Funkbefehle reagiert

.Hinweise:

  • Normen und Zulassung: Das eingesetzte Funkfernsteuerungssystem erfüllt die einschlägigen Funk- und EMV-Anforderungen und ist CE-konform (u. a. nach Funkanlagenrichtlinie). Typischerweise werden hierfür harmonisierte ETSI-Normen (z. B. EN 300 220 und EN 301 489) angewendet. Die Integration in die elektrische Ausrüstung und Steuerung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN VDE-Vorgaben, DIN EN 60204-1 bzw. anlagenbezogen anwendbare Normen); sicherheitsbezogene Steuerungsfunktionen werden gemäß Risikobeurteilung ausgelegt.

  • Frequenzkoordination: Vor der Nachrüstung ist zu prüfen, ob vor Ort Frequenzüberlagerungen oder Störquellen vorhanden sind. Gegebenenfalls wird die Betriebsfrequenz bzw. Kanal-/Adresskonfiguration abgestimmt, um Interferenzen mit vorhandenen Funksystemen im Betrieb auszuschließen.

  • Schulung der Bediener: Das Bedien- und Instandhaltungspersonal ist in der Handhabung der Funkfernsteuerung zu unterweisen. Die Einweisung in Funktionen, Freigaben und Sicherheitsaspekte der Funkbedienung ist Teil der Inbetriebnahme (siehe auch Position 800.001 – Bedienerschulung).

  • Lieferumfang Zubehör: Zum Funksystem gehören auch Zubehörteile wie Akkus/Batterien für die Handsender und ein Ladegerät. Diese sind im Lieferumfang enthalten, sodass ein durchgängiger Betrieb sichergestellt ist (Wechselakkus bzw. Lademöglichkeit).

  • Robuste Ausführung: Die Handsender sind für den rauen Einsatz in Technikzentralen und industriellen Umgebungen ausgelegt – in der Regel mindestens Schutzart IP65 oder höher. Gehäuse und Bedientaster sind stoßfest und für den Einsatz mit Arbeitshandschuhen geeignet. In explosionsgefährdeten Bereichen sind ausschließlich entsprechend zugelassene (z. B. ATEX-geeignete) Ausführungen einzusetzen.

Nachrüstung weiterer Komponenten / Modernisierung

Beschreibung: Diese Position umfasst diverse Modernisierungsmaßnahmen zur Aufrüstung bestehender technischer Anlagen und Systeme mit zusätzlichen Komponenten sowie sicherheits- und betriebstechnischen Upgrades. Je nach Ausgangszustand der Anlage können unterschiedliche Nachrüstungen sinnvoll sein.

Beispiele für Leistungen in dieser Kategorie sind:

  • Endabschalter nachrüsten: Installation zusätzlicher Endlagen-/Positionsschalter oder Näherungssensoren an bewegten Komponenten (z. B. Klappen, Ventilantrieben, Tor-/Rolltorantrieben, Verstelleinrichtungen), um Endpositionen sicher zu begrenzen und mechanische Überlastungen/Schäden durch Überfahren von Endlagen zu vermeiden.

  • Antikollisionssystem: Einbau eines Kollisions- bzw. Personenschutzsystems bei automatisierten, bewegten Einrichtungen (z. B. Industrie-/Schiebetore, Toranlagen mit mehreren Flügeln, Fahrwege mit Überlappung). Sensorik (z. B. Lichtschranken/Lichtgitter, Radar, Sicherheitskontaktleisten) überwacht den Bewegungsbereich und bremst, stoppt oder reversiert automatisch, um Zusammenstöße mit Personen, Fahrzeugen oder benachbarten bewegten Teilen zu verhindern.

  • Lastmesssystem/Lastanzeige: Ausstattung der Anlage mit zusätzlicher Betriebsdatenerfassung und Anzeige relevanter Last-/Betriebsgrößen (z. B. Druck, Volumenstrom, Stromaufnahme, Temperaturdifferenzen, Energieverbrauch) am HMI oder in der GLT. Grenzwertüberwachungen mit Alarmierung unterstützen die frühzeitige Erkennung von Fehlzuständen. Ergänzend kann ein Betriebsstunden- und Lastprofil-Speicher integriert werden, der Betriebszustände über die Zeit aufzeichnet und eine zustandsorientierte Wartung sowie Lebensdauer-/Verschleißbewertung unterstützt.

  • Austausch zentraler Komponenten: Falls Kernbaugruppen veraltet oder verschlissen sind, können sie durch moderne Komponenten ersetzt werden. Beispielsweise Austausch von Pumpen/Ventilatoren, Antrieben, Frequenzumrichtern, Sensorik/Aktorik oder eine komplette Erneuerung der Steuerung/Regelung (SPS/DDC, I/O-Module, HMI, Kommunikationsschnittstellen). Dadurch erhöhen sich Zuverlässigkeit, Regelgüte, Energieeffizienz und Verfügbarkeit der Anlage erheblich.

Durch solche Modernisierungen kann die Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit bestehender technischer Anlagen deutlich verbessert werden. Die Nachrüstung der gewählten Komponenten wird fachgerecht durchgeführt und die Anlage anschließend wieder in Betrieb genommen. Alle notwendigen Anpassungen an Elektrik und Steuerung (z. B. Änderung von Verdrahtungen, Anpassung von Schutz- und Verriegelungslogiken, Neuparametrierung der Regelung/GLT-Anbindung) sind inkludiert. Abschließend erfolgen ausführliche Funktionsprüfungen, um sicherzustellen, dass die neuen Komponenten einwandfrei in das Gesamtsystem integriert sind und wie vorgesehen arbeiten. Eine Dokumentation der Änderungen (z. B. Aktualisierung von Schaltplänen, I/O-Listen, Parameterlisten, Stücklisten und Betriebs-/Wartungsanleitungen) wird ebenfalls vorgenommen.

Hinweise:

  • Individuelle Spezifikation: Diese Position dient als Sammelposten für verschiedene Nachrüst- und Modernisierungsleistungen. Die konkreten Komponenten und der Umfang der Nachrüstung sind bei Beauftragung individuell festzulegen. Der Auftragnehmer wählt kompatible Komponenten aus, die technisch in die vorhandene Anlage integrierbar sind und die erforderlichen Nachweise besitzen.

  • Regelwerke und Kompatibilität: Alle Nachrüstungen erfolgen unter Beachtung der relevanten Gesetze, Regeln und Normen für den sicheren Betrieb technischer Anlagen (u. a. BetrSichV, TRBS, DGUV-Vorschriften, DIN VDE sowie anlagenbezogen anwendbare DIN EN/VDI-Regelwerke, z. B. zur MSR/GLT-Integration). Es werden nur Komponenten eingesetzt, die mit der bestehenden Anlage kompatibel sind und die erforderlichen Konformitäts- bzw. Zulassungsanforderungen erfüllen (z. B. CE-Kennzeichnung; ggf. weitere Nachweise je nach Anwendungsfall).

  • Prüf- und Genehmigungspflichten: Vor Ausführung ist zu prüfen, ob die geplante Modernisierung als wesentliche Änderung im Sinne der BetrSichV zu bewerten ist und/oder ob eine prüfpflichtige Änderung vorliegt. Änderungen an sicherheitsrelevanten Funktionen, an elektrischen Schutzmaßnahmen, an druckführenden Teilen oder an überwachungsbedürftigen Anlagen können Prüfungen vor Wiederinbetriebnahme erforderlich machen (z. B. durch eine befähigte Person bzw. – sofern einschlägig – eine zugelassene Überwachungsstelle). Bei Eingriffen in elektrische Anlagen sind die erforderlichen Prüfungen/Messungen nach DIN VDE und DGUV Vorschrift 3 nachzuweisen; bei gas- oder medienführenden Systemen sind anlagenbezogene Dichtheits-/Funktionsprüfungen und Freigaben gemäß den einschlägigen Regelwerken umzusetzen.

  • Inbetriebnahme und Dokumentation: Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die gesamte Anlage auf korrekte Funktion, Wirksamkeit der Schutz- und Sicherheitsfunktionen sowie stabile Betriebsführung getestet. Alle Änderungen werden in die technischen Unterlagen übernommen (Schaltplanrevision, Anpassung von Parameterständen, Aktualisierung von Wartungs- und Prüfumfängen etc.). Die Anlage wird dem Betreiber erst übergeben, wenn sichergestellt ist, dass Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und regelkonformer Betrieb nach der Modernisierung uneingeschränkt gewährleistet sind.

Ersatzteilbeschaffung und –lieferung

Der Auftragnehmer stellt die Ersatzteilbeschaffung und -lieferung für die betreuten technischen Anlagen und Systeme nach Bedarf sicher. Zunächst identifiziert er anhand der Fehlerbeschreibung, Anlagen-/Komponentendaten (Typenschild, Stücklisten, Schaltpläne) oder einer Inspektion das erforderliche Ersatzteil (beispielsweise ein Motor-/Getriebebauteil, Pumpen- oder Ventilkomponente, Sensor/Aktor, Armatur, Filter-/Dichtungssatz, Frequenzumrichter- oder Steuerungsmodul) – herstellerneutral auch für unterschiedliche Fabrikate. Anschließend beschafft der Auftragnehmer das benötigte Teil über das eigene Ersatzteillager, direkt beim Hersteller oder über den Fachhandel. Die Lieferung des Ersatzteils an den Kunden erfolgt im Standardversand oder das Teil wird bei Bedarf zur Abholung bereitgestellt. Dabei verwendet der Auftragnehmer eine sachgerechte Verpackung zum Schutz des Bauteils während des Transports und stellt sicher, dass anlagen-/sicherheitsrelevante Begleitunterlagen (z. B. Konformitäts-/Prüfnachweise, Datenblätter) mitgeliefert werden.

Hinweise: Die Materialkosten des Ersatzteils selbst sind in dieser Position nicht enthalten; sie werden je nach Teil separat ausgewiesen oder nach Nachweis abgerechnet. Diese Position deckt ausschließlich den Service der Beschaffung und Bereitstellung ab, nicht den Teilepreis. Es werden bevorzugt Originalteile oder gleichwertige, vom Hersteller freigegebene Ersatzteile verwendet, um Funktionssicherheit, Zulassungen und Gewährleistung der Anlage zu gewährleisten (der Einsatz nicht freigegebener Komponenten kann Gewährleistungsansprüche gefährden und die Betriebssicherheit beeinträchtigen). Bei sicherheitsrelevanten Komponenten ist zudem sicherzustellen, dass die erforderlichen Normen/Freigaben (z. B. CE, VDE/DIN EN, ggf. DVGW/ATEX je nach Einsatzbereich) erfüllt sind.

Viele gängige Verschleiß- und Ersatzteile hält der Auftragnehmer auf Lager, sodass sie sofort verfügbar sind. Nicht vorrätige Teile werden kurzfristig beschafft; Bestellungen, die bis Mittag eingehen, werden in der Regel noch am selben Werktag versandt oder auf Wunsch zur Abholung bereitgelegt. Hinweis: Express- und Kurierlieferungen sind in dieser Position nicht enthalten.

Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile

Der Auftragnehmer bietet optional eine Express- bzw. Kurierlieferung für besonders eilige Ersatzteile an. Wenn ein Ersatzteil umgehend benötigt wird (z. B. zur Vermeidung langer Stillstandzeiten kritischer technischer Anlagen oder Versorgungsfunktionen), kann eine Expresslieferung veranlasst werden – etwa per Kurierdienst, als Nacht-Express oder durch eine direkte Botenfahrt. Dadurch wird die Zustellung des Ersatzteils innerhalb kürzester Zeit gewährleistet, oft noch am selben Tag oder über Nacht, je nach Dringlichkeit.

Hinweise

Diese Leistung ist optional und wird nur beauftragt, wenn vom Betreiber eine beschleunigte Lieferung ausdrücklich gewünscht wird oder die Dringlichkeit der Instandsetzung dies erfordert. Die zusätzlichen Kosten für Express- bzw. Kurierlieferungen werden separat berechnet, da hier Sondertransportkosten (Kurier, Expressdienst etc.) anfallen. Der Auftragnehmer wählt das schnellstmögliche Transportmittel (z. B. Direktkurier, Overnight-Express), um die Lieferzeit auf ein Minimum zu reduzieren. In der Regel kann eine Zustellung per Kurier innerhalb weniger Stunden erfolgen. Die genaue Ausführung (Overnight-Express, Direktkurier usw.) und die voraussichtlichen Kosten werden vorab mit dem Kunden abgestimmt, sodass die schnellstmögliche Versorgung mit dem benötigten Ersatzteil sichergestellt ist.

Ersatzteilrecherche, -beschaffung und -logistik

Diese Leistung umfasst alle Tätigkeiten rund um Ersatzteile für die betreuten technischen Anlagen/Systeme – von der Identifizierung bis zur Lieferung. Wenn im Zuge von Wartung oder Reparaturen Ersatzteile benötigt werden (z. B. ein Relais/Schütz oder Sicherheitsbauteil im Schaltschrank, ein Frequenzumrichter-/Softstarter-Modul, eine SPS-/I/O-Baugruppe, ein Stellantrieb, ein Dichtungssatz, Filter-/Riemensätze, Lager-/Kupplungsteile oder Armaturenkomponenten), übernimmt der Dienstleister die Ersatzteilrecherche. Das bedeutet: Er ermittelt anhand der Anlagenunterlagen (Ersatzteillisten, Schaltpläne, Datenblätter, technische Zeichnungen) und der Fehlerbeschreibung, welches konkrete Teil erforderlich ist, und prüft Kompatibilität (z. B. Spannung/Leistung, Schutzart, Medium/Temperatur/Druck, Kommunikationsschnittstellen) sowie ggf. erforderliche Zulassungen. Dabei wird geprüft, ob das Ersatzteil beim Originalhersteller der Anlage/Komponente verfügbar ist, oder ob gleichwertige Alternativen (z. B. Normteile oder kompatible Baugruppen) eingesetzt werden können – stets unter der Maßgabe, dass Sicherheit, Funktion, normgerechter Zustand und Gewährleistung nicht beeinträchtigt werden. Sobald das benötigte Teil identifiziert ist, kümmert sich der Dienstleister um die Beschaffung: Er holt Angebote ein, bestellt das Teil im Namen des Kunden (oder in eigenem Namen, je nach Vertragsgestaltung) und organisiert die Lieferung. Auch die Logistik wird übernommen, d. h. gegebenenfalls Zollabwicklung bei Importteilen, Terminverfolgung der Lieferung, Expressversand bei Eilbedürfnissen etc. Das Ersatzteilmanagement endet mit der Anlieferung des Teils an den vorgesehenen Ort (z. B. direkt an den Einsatzort der Anlage oder an das Lager des Kunden) und der Information an die Instandsetzungsteams, dass das Teil verfügbar ist.

Wichtig

Die Kosten des Ersatzteils selbst werden in der Regel separat abgerechnet (das Leistungsverzeichnis weist sie oft ausdrücklich als separaten Posten aus), während diese Position 700.001 die Dienstleistung rund um das Ersatzteil abdeckt. Zum Leistungsumfang gehört auch die Dokumentation: Es wird festgehalten, welches Teil beschafft wurde (Teilenummer, Hersteller/Lieferant, Preis), und es werden entsprechende Dokumente wie Lieferscheine, Konformitäts-/Prüfnachweise oder Herstellerbescheinigungen weitergereicht, damit diese in die Anlagenakte/Prüfdokumentation übernommen werden können. Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Teilen stellt der Dienstleister sicher, dass erforderliche Nachweise vollständig vorliegen und die anschließenden Prüf- und Funktionsnachweise nach Instandsetzung veranlasst bzw. dokumentiert werden (z. B. elektrische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3, Wirksamkeits-/Funktionsprüfungen von Schutz- und Verriegelungseinrichtungen sowie anlagenspezifische Dichtheits-/Funktionsprüfungen gemäß Betreiberpflichten nach BetrSichV/TRBS und Herstellervorgaben). Durch das Outsourcing des Ersatzteilmanagements an den Servicepartner wird der Betreiber erheblich entlastet. Er kann darauf vertrauen, dass im Bedarfsfall schnell das richtige Teil gefunden wird – Ausfallzeiten werden verkürzt. Zudem wird durch professionelle Beschaffung die Qualität und Passgenauigkeit der Teile sichergestellt, was wiederum wichtig für die Betriebssicherheit der technischen Anlagen ist. Indirekt unterstützt diese Leistung den Betreiber dabei, seiner Pflicht zur Instandhaltung nachzukommen: Nur mit passenden Ersatzteilen lassen sich Anlagen regelkonform instand halten. Die lückenlose Dokumentation in der Anlagenakte, welche Teile wann ersetzt wurden, trägt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei – ein Aspekt, der auch in Prüfungen oder bei Audits bedeutsam sein kann.

Nachhaltige Modernisierung durch Energieeinsparmaßnahmen

Energieeffizienz-Upgrades stellen einen zentralen Mehrwert im modernen Betrieb und in der Instandhaltung technischer Anlagen dar. Durch gezielte technische Nachrüstungen, den Einsatz energieoptimierter Komponenten/Antriebe und die Integration intelligenter Mess-, Steuerungs- und Regelungssysteme (MSR/GLT) wird der Energieverbrauch deutlich reduziert und die Nachhaltigkeit der Betriebsprozesse gesteigert. Solche Maßnahmen tragen nicht nur zur Kostensenkung und CO₂-Reduktion bei, sondern unterstützen auch die Einhaltung von Umweltstandards sowie Energie- und ESG-Zielen innerhalb des Facility Managements (z. B. im Rahmen eines Energiemanagements nach ISO 50001 und einer Treibhausgasbilanzierung nach ISO 14064).

Die Maßnahmen sollen darauf abzielen:

  • Optimierung des Energieeinsatzes pro bereitgestellter Nutzenergie bzw. Betriebspunkt (z. B. kWh pro m³ Fördermenge, kWh pro kW Kälte-/Wärmeleistung, kWh pro Betriebsstunde)

  • Verbesserung der Systemleistung und Prozessstabilität durch intelligente Regelungen und bedarfsgerechte Betriebsweisen

  • Verlängerung der Lebensdauer der Komponenten durch energieeffizienten, schonenden Betrieb (z. B. reduzierte Lastwechsel, geringere Druckstöße)

  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemäß ISO 14064 und im Rahmen des EU Green Deal

Der Auftragnehmer erstellt Modernisierungskonzepte, die nachweislich Energieeinsparungen und Emissionsminderungen aufzeigen.

Die Vorschläge sollen Folgendes beinhalten:

  • Austausch veralteter Antriebssysteme durch hocheffiziente Elektromotoren (IE3/IE4-Klasse) sowie energieeffiziente Aggregatkomponenten (z. B. Pumpen/Ventilatoren mit optimiertem Wirkungsgrad)

  • Integration von Frequenzumrichtern (FU) für energieoptimierte, bedarfsgerechte Drehzahlregelungen (z. B. Pumpen-, Ventilator-, Kompressor-, Förder-/Antriebsanwendungen) inkl. Sollwertführung und Grenzwertmanagement

  • Einsatz von Energierückgewinnungs-/Rekuperationslösungen, wo technisch sinnvoll (z. B. rückspeisefähige Antriebe, Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen, Nutzung von Abwärme aus technischen Prozessen)

  • Installation von LED-Beleuchtungssystemen in Technikräumen, Schaltschränken-/Bedienbereichen und in Wartungsbereichen inkl. bedarfsgerechter Schaltung (Präsenz/Zeitschaltung)

  • Optimierung von Anlagenhydraulik bzw. Luft-/Medienverteilung zur Reduzierung von Verlusten (z. B. hydraulischer Abgleich, Anpassung von Pumpenkennlinien, Reduzierung von Drosselverlusten, Leckage-/Druckluftverluste minimieren, Dämmung/Isolationsverbesserungen)

  • Einsatz datenbasierter Regelungs-/Optimierungsalgorithmen (z. B. prädiktive Regelung, Lastmanagement, KI-gestützte Analytik) für energieoptimierte Betriebsabläufe unter Berücksichtigung von IT-/Datensicherheitsanforderungen

  • Jedes Modernisierungskonzept muss technische Spezifikationen, erwartete Einsparungen (kWh/Jahr und CO₂-Reduktion in Tonnen/Jahr) sowie die voraussichtliche Amortisationszeit enthalten

Vor jeglichen Nachrüstungen muss der Auftragnehmer ein Energieaudit durchführen, um den aktuellen Energieverbrauch der relevanten technischen Anlagen/Systeme zu ermitteln.

Das Audit umfasst:

  • Messung typischer Betriebszyklen, Lastprofile und Leerlaufzeiten (z. B. Teillastanteile, Standby-Verbräuche)

  • Leistungsaufnahmeprofile der Motoren und Hilfssysteme (z. B. Pumpen, Ventilatoren, Kompressoren, Regelventile/Stellantriebe, Nebenaggregate)

  • Identifizierung verlustbehafteter Komponenten oder ineffizienter Betriebszustände (z. B. Dauerbetrieb trotz geringer Last, Drosselbetrieb statt Drehzahlregelung, Fehlparametrierungen, Verschmutzungs-/Filterzustände)

  • Bewertung der Regelungsstrategien und der verwendeten Software/Automationslogik (z. B. Sollwerte, Zeitprogramme, Hysteresen, Prioritäten, Störfallstrategien)

Hinweis

Die Ergebnisse der Ausgangsbewertung bilden die Grundlage zur Ermittlung des Energieeinsparpotenzials und der Investitionsrentabilität (ROI).

Der Auftragnehmer erstellt einen strukturierten Umsetzungsplan, der Folgendes umfasst:

  • Detaillierter Modernisierungszeitplan, einschließlich Koordination von Stillstandszeiten mit dem laufenden Betrieb und der Versorgungssicherheit

  • Spezifikation der benötigten Materialien, Ausrüstungen und Lieferanten sowie Kompatibilitäts-/Schnittstellenprüfung (z. B. MSR/GLT, Feldbus, Schutzkonzepte)

  • Integration von Sicherheitsprüfungen während der Modernisierungsphasen (z. B. Freischalt-/Sicherungsprozesse, Funktionsprüfungen von Schutz- und Verriegelungseinrichtungen, elektrische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3)

  • Abnahmeprüfungen und Inbetriebnahmeprotokolle nach Abschluss der Installation (z. B. Funktions-/Wirksamkeitsprüfung, Parametrier-/Backup-Nachweise, Probebetrieb)

  • Dokumentation gemäß VDI 6026-1 (Zeichnungen, Datenblätter und Prüfberichte)

Hinweis

Alle Maßnahmen müssen durchgeführt werden, ohne die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen zu beeinträchtigen.

Die erzielten Energieeffizienzgewinne sind nach der Umsetzung fortlaufend zu überwachen und zu verifizieren. Der Auftragnehmer muss hierfür geeignete Messsysteme installieren oder vorhandene Energieerfassungssysteme (z. B. Zähler, Energiemessmodule in Frequenzumrichtern, Auswertung aus Leittechnik/CAFM) nutzen, um folgende Daten strukturiert zu erfassen und auszuwerten:

  • Echtzeit- Energieverbrauch (z. B. über Unterzähler, GLT/Energiemonitoring)

  • Wirkungsgrad des Systems bzw. Kennzahlen der Energieumwandlung (z. B. COP/EER, kW pro m³/h, spezifische Verbräuche)

  • Auslastungsgrad und Energieverbrauch pro bereitgestellter Nutzleistung bzw. Betriebszustand

  • Erreichte CO₂-Einsparungen im Vergleich zum Ausgangszustand (unter Verwendung abgestimmter Emissionsfaktoren)

Hinweis

Vierteljährliche Leistungsberichte müssen eingereicht werden, einschließlich grafischer Energieverbrauchstrends, wesentlicher Effizienzkennzahlen und Empfehlungen zur weiteren Optimierung.

Der Auftragnehmer berichtet über folgende Leistungskennzahlen:

  • Reduktion des Energieverbrauchs (Prozent und kWh/Jahr)

  • Verringerung der CO₂-Emissionen (Tonnen/Jahr)

  • Systemverfügbarkeit und Wirkungsgrad

  • Amortisationsdauer (ROI)

  • Erfüllung der Energieziele gemäß ISO 50001

Hinweis

Der Auftraggeber kann unabhängige Prüfungen oder eine Zertifizierung durch Dritte verlangen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.

Der Auftragnehmer soll einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess vorschlagen, um die erzielten Energieeffizienzen zu erhalten und weiter auszubauen.

Folgende Maßnahmen sind Bestandteil des Verbesserungsprozesses:

  • Regelmäßige Review -Termine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Bewertung der Systemleistung

  • Diskussion weiterer Optimierungsoptionen (z. B. Sollwert-/Zeitprogrammoptimierung, Nachjustierung Regelparameter, zusätzliche Messpunkte)

  • Aktualisierung der langfristigen Nachhaltigkeitspläne im Einklang mit den ESG- und Klimaneutralitätszielen des Auftraggebers

Schulungs- und Trainingsprogramme für Krananlagen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, kontinuierliche technische Schulungen, Sicherheitsunterweisungen und Sensibilisierungsworkshops durchzuführen, um ein hohes Niveau an Betriebssicherheit, technischer Kompetenz und Einhaltung einschlägiger gesetzlicher sowie fachlicher Vorgaben sicherzustellen. Diese Programme gewährleisten, dass alle am Betrieb, an der Bedienung, Überwachung und Instandhaltung technischer Anlagen beteiligten Mitarbeiter die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und das Bewusstsein besitzen, um ihre Aufgaben sicher, regelkonform und effektiv auszuführen.

Schulungsrahmenkonzept

  • Einführungsschulung: Für neue Mitarbeiter vor ihrem Einsatz an technischen Anlagen; behandelt allgemeine Arbeitssicherheit, Gefahrenbewusstsein, LOTO/Freischaltregeln, organisatorische Abläufe sowie grundlegende Anlagenfunktionen.

  • Technische Weiterbildung: Regelmäßige Fortbildungen zu erweiterten Themen wie Anlagenbetrieb, Fehlersuche/Diagnose, MSR-/Steuerungstechnik (GLT), elektrische/mechanische Grundfunktionen, Betriebsoptimierung und Störungsmanagement.

  • Sicherheits- und Sensibilisierungsworkshops: Regelmäßig stattfindende Schulungen und Seminare zur Betonung der Unfallverhütung, Notfallmaßnahmen, Störfallkommunikation sowie Förderung einer sicherheitsorientierten Unternehmenskultur (u. a. nach ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Regelwerk).

  • Auffrischungsschulungen: Mindestens jährlich durchgeführte Wiederholungskurse, um die Fachkompetenz aufrechtzuerhalten und über neue Normen, Technologien, Herstellerhinweise und Verfahren zu informieren.

  • Notfallübungen: Praktische Übungen zur Simulation realer Zwischenfälle (z. B. Ausfall einer Versorgungskomponente, Leckage, elektrische Störung, Auslösung von Sicherheitseinrichtungen) zur Überprüfung der Reaktionsfähigkeit und der Schnittstellenkommunikation.

  • Dokumentation und Zertifizierung: Alle Schulungen sind schriftlich zu dokumentieren, auszuwerten und den Teilnehmern durch anerkannte Teilnahme-/Kompetenznachweise zu bescheinigen; die Qualifikation der Unterweisenden ist nachzuweisen (Anforderungen an „befähigte Personen“ gemäß TRBS 1203 je Tätigkeitsbereich).

Schulungsziele und Ergebnisse

  • Sicherstellung, dass alle beteiligten Mitarbeiter fachlich qualifiziert sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (u. a. ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und – für elektrische Tätigkeiten/Prüfungen – DGUV Vorschrift 3).

  • Förderung einer proaktiven Sicherheitskultur und Reduzierung von Zwischenfällen.

  • Steigerung der Effizienz durch verbessertes Verständnis der technischen Anlagen, ihrer Betriebsweisen und der Störungsbehebung.

  • Nachvollziehbare Dokumentation der Kompetenzen und Schulungsabschlüsse des Personals.

  • Langfristige Wissenssicherung und Implementierung von Mechanismen zur kontinuierlichen Verbesserung (z. B. Lessons Learned aus Störungen, Auditfeststellungen).

Die Teilnehmer müssen ihre Kompetenz sowohl durch theoretische Prüfungen als auch durch praktische Übungen nachweisen (angemessen zum Risiko und zur Rolle).

Der Auftragnehmer erstellt einen jährlichen Schulungskalender, der vom Auftraggeber zu genehmigen ist, und gibt folgende Punkte vor:

  • Einführungsschulungen für neue Mitarbeitende.

  • Vierteljährliche technische Auffrischungen und Sicherheitsunterweisungen.

  • Halbjährliche Sensibilisierungskampagnen zu neuen Sicherheitsthemen oder relevanten Vorfällen (z. B. Beinaheunfälle, wiederkehrende Störungen, neue Herstellerhinweise).

  • Jährliche Kompetenzbewertungen und ggf. Rezertifizierungen (rollenbezogen, z. B. Anlagenbediener, Instandhalter, Elektrofachkräfte/EFK, befähigte Personen für Prüfungen).

Die Häufigkeit kann bei veränderten Ereigniskennzahlen, Auditergebnissen oder neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

Schulungsinhalte und Methodik

  • Bedienprinzipien, Betriebsarten und Sicherheitseinrichtungen technischer Anlagen (z. B. Verriegelungen, Grenzwertüberwachung, Abschaltungen, Not-Halt, Schutzfunktionen).

  • Grundlagen sicherer Instandhaltung: Freischalten/gegen Wiedereinschalten sichern, Restenergien abbauen, Prüfungen vor Wiederinbetriebnahme (LOTO), Arbeiten in Gefahrenbereichen.

  • Störungs- und Fehlermanagement: strukturiertes Vorgehen bei Fehlersuche, sichere Erstmaßnahmen, Eskalationswege, Dokumentation.

  • Not-Aus- und Verriegelungs-/Freigabeverfahren sowie Wiederinbetriebnahmeprozesse (inkl. Funktions- und Wirksamkeitsprüfungen der Schutzfunktionen).

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Auswahl, Verwendung, Kontrolle, Grenzen; arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen (z. B. elektrische Arbeiten, heiße Oberflächen, Chemikalien/Medien).

  • Kommunikations- und Schnittstellenregeln (z. B. Meldung/Quittierung von Störungen, Freigabescheine, Abstimmung mit Betreiber/SiFa/Brandschutz/externen Firmen).

  • Umweltbewusstsein (Energieeffizienz im Betrieb, Leckage-/Emissionsthemen, Abfallvermeidung, sachgerechter Umgang mit Betriebsstoffen/Altteilen).

  • Methodik: Kombination aus theoretischem Unterricht, praktischen Übungen an der Anlage, digitalen Lernmodulen und Simulationen. Einsatz visueller Hilfsmittel, Fallstudien (z. B. reale Störungsfälle) und interaktiver Workshops zur Verbesserung des Wissenstransfers.

Bewertung und Zertifizierung

  • Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt basierend auf theoretischem Wissen, praktischer Anwendung und sicherheitsorientiertem Verhalten.

  • Erfolgreiche Teilnehmer erhalten einen Nachweis/Zertifikat, das vom Projektmanagement anerkannt wird und – je nach Rolle – die Anforderungen an Unterweisung und Qualifikation (u. a. ArbSchG § 12, BetrSichV i. V. m. TRBS 1203 sowie DGUV-Regelwerk) abbildet.

  • Alle Bewertungsergebnisse sind zu dokumentieren und im zentralen Dokumentationssystem abzulegen.

Die Dokumentation erfolgt gemäß VDI 6026-1 und umfasst mindestens folgende Unterlagen:

  • Schulungsunterlagen, Präsentationsfolien und Handouts.

  • Anwesenheitslisten und Teilnehmerdaten.

  • Nachweise der Ausbilderqualifikation.

  • Prüfungsergebnisse und Feedbackbögen.

  • Ausgestellte Zertifikate sowie deren Ablaufdaten.

Integration von Arbeitsschutz und Umweltschutz

Die Schulungsprogramme müssen die Bedeutung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Umweltauflagen hervorheben. Der Auftragnehmer integriert Themen wie Risikobewusstsein, ergonomische Arbeitsverfahren, Freigabe-/Sicherungsverfahren, Abfallvermeidung, umweltbezogene Notfallmaßnahmen sowie den sicheren Umgang mit Medien/Betriebsstoffen in alle Schulungssitzungen.

Berichterstattung und Kommunikation

  • Der Auftragnehmer erstellt halbjährlich Berichte über durchgeführte Schulungen und die Anzahl der Teilnehmer.

  • Auflistung identifizierter Qualifikationslücken und ergriffener Abhilfemaßnahmen.

  • Geplante Schulungsaktivitäten für den kommenden Zeitraum.

  • Leistungskennzahlen im Zusammenhang mit Sicherheitsbewusstsein und Compliance (z. B. Teilnahmequote, Anzahl Unterweisungsnachweise, relevante Ereigniskennzahlen).

  • Die Berichte sind digital zu übermitteln und in das FM-Dokumentationssystem zu integrieren.

Bedienerschulung für technische Anlagen (Grundausbildung/Auffrischung)

Diese Leistung bietet eine umfassende Schulung für Anlagenbediener bzw. Instandhaltungspersonal, sei es als Grundausbildung für neue Mitarbeitende ohne spezifische Anlagenerfahrung oder als Auffrischungskurs für bereits qualifiziertes Personal. Die Schulung gliedert sich in einen Theorieteil und einen Praxisteil. Im theoretischen Unterricht werden alle relevanten Grundlagen vermittelt: Dazu zählen die rechtlichen Vorschriften (u. a. ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Vorschriften), Verantwortungsbereiche des Betreibers, der Führungskräfte und der ausführenden Personen, Grundlagen der Anlagentechnik (Betriebszustände, Prozess-/Versorgungsfunktionen), Arbeitssicherheit/Unfallursachen, sowie die korrekte Anwendung von Freigabe- und Sicherungsverfahren (z. B. Freischalten/LOTO, Arbeiten an elektrischen/rotierenden/unter Druck stehenden Teilen). Ebenfalls behandelt werden Kommunikations- und Eskalationsregeln (z. B. Meldung von Störungen, Übergaben, Schichtbuch), Verhalten in besonderen Situationen (z. B. Brandmeldung, Medienleckage, Stromausfall, Ausfall sicherheitsrelevanter Funktionen) und die Schnittstellen zu externen Dienstleistern. Es wird erläutert, wie eine Gefährdungsbeurteilung bzw. Arbeitsfreigabe für anlagenbezogene Tätigkeiten aufgebaut ist und welche Sicherheitsmaßnahmen eigenverantwortlich zu beachten sind. Im Praxisteil üben die Teilnehmer aktiv an der Anlage: Einweisung in das konkrete Anlagensystem, sichere Bedienhandlungen, Start-/Stopp-Prozeduren, Umschaltungen (sofern zulässig), Abarbeitung von Checklisten, sowie die Durchführung von Sicht- und Funktionskontrollen vor dem Betrieb. Zusätzlich werden einfache, freigegebene Bedienerhandlungen im Rahmen der Betreiberorganisation trainiert (z. B. Filterwechsel/Inspektionspunkte, Nachfüllen von Betriebsstoffen nach Vorgabe, Quittieren/Protokollieren von Meldungen).

Am Ende der Schulung erfolgt eine Prüfung bzw. praktische Demonstration, um sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat. Erfolgreiche Absolventen erhalten einen Kompetenznachweis, der dokumentiert, für welche Anlagenbereiche/Betriebsarten sie unterwiesen sind. Mit dieser Schulung erfüllt der Betreiber insbesondere die Unterweisungspflichten nach ArbSchG § 12; zudem werden die Anforderungen an Qualifikation und Befähigung gemäß BetrSichV/TRBS (rollenbezogen, z. B. für Prüf-/Instandhaltungstätigkeiten) unterstützt. Gerade bei neuen Anlagen, wesentlichen Änderungen, Softwareupdates oder geänderten Einsatzbedingungen ist auch für erfahrenes Personal eine Auffrischungsschulung erforderlich bzw. sinnvoll – hierbei werden die wichtigsten Inhalte kompakt wiederholt und Neuerungen (z. B. geänderte Betriebsparameter, neue Schutzfunktionen, aktualisierte Arbeitsanweisungen) vermittelt. Insgesamt sorgt diese Schulungsleistung dafür, dass nur qualifizierte und unterwiesene Personen technische Anlagen bedienen oder im zulässigen Rahmen eingreifen. Das reduziert das Risiko von Unfällen und Anlagenstörungen erheblich und steigert die Effizienz im Betrieb, da geschultes Personal Anlagen sachgerecht und schonend betreibt. Die Schulungsdokumentation (Teilnehmerlisten, Nachweise) wird dem Auftraggeber übergeben, sodass der Qualifikationsstand des Personals jederzeit nachweisbar ist.

Betriebsanweisung je Anlage (Erstellung/Aktualisierung und Aushang)

Für jede technische Anlage bzw. jeden Anlagenbereich wird eine spezifische Betriebsanweisung erstellt oder bei Bedarf aktualisiert. Diese Betriebsanweisung beschreibt in verständlicher Form die erforderlichen Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb der jeweiligen Anlage. Sie enthält unter anderem eine Auflistung typischer Gefährdungen (z. B. elektrische Gefährdungen, rotierende Teile, heiße Oberflächen, Druck/Medien, chemische Einflüsse), Hinweise zur erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Anweisungen zu Sicht- und Funktionskontrollen vor Betriebsbeginn, klare Bedienhinweise für den sicheren Betrieb, sowie Vorgehensweisen bei Störungen, Not-Halt und Notfällen. Die Betriebsanweisung wird so gestaltet, dass sie die konkreten Eigenschaften der Anlage berücksichtigt (z. B. Betriebsgrenzen, zulässige Betriebsarten, Verriegelungen, Abschaltbedingungen) und auf die betrieblichen Gegebenheiten zugeschnitten ist. Nach Fertigstellung wird die Anweisung den Beschäftigten zur Verfügung gestellt und – sofern sinnvoll – als Aushang gut sichtbar in der Nähe der Anlage bzw. im Bedienbereich angebracht. Sie dient auch als Grundlage für die Unterweisung des Bedien- und Instandhaltungspersonals. Mit dieser Leistung kommt der Betreiber seiner Unterweisungs- und Informationspflicht nach. Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Eine schriftliche Betriebsanweisung stellt sicher, dass alle Beteiligten die wichtigsten Regeln und Gefahren jederzeit nachlesen können. Inhalte und Aufbau orientieren sich an den einschlägigen Vorgaben (u. a. DGUV-Regelwerk, BetrSichV/TRBS sowie anlagenspezifische DIN EN/VDI/DVGW-Regelwerke, soweit einschlägig). Durch den Aushang ist die Betriebsanweisung unmittelbar dem Arbeitsplatz/Anlagenbereich zugeordnet; neue Mitarbeitende können sich schnell mit den Sicherheitsregeln vertraut machen.

Jährliche Unterweisung der Anlagenbediener und Instandhalter (mit Nachweis)

Diese Position beinhaltet die jährliche Sicherheits-Unterweisung aller Anlagenbediener und relevanten Instandhalter, inklusive eines Praxisteils. In einer Unterweisungssession werden den Mitarbeitenden zunächst theoretisch die wichtigsten Inhalte vermittelt: Rechtsgrundlagen und Verantwortung, grundlegende Sicherheitsregeln, sichere Betriebsführung, Kommunikations-/Eskalationswege, sowie Verhalten in Notfällen. Besonderes Augenmerk liegt auf den praxisrelevanten Themen, z. B. Durchführung der regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen (nach Checklisten), sichere Freischalt-/Sicherungsverfahren vor Eingriffen, Umgang mit Störungen/Alarmen, Absicherung von Gefahrenbereichen sowie Einhaltung von Arbeitsfreigaben. Im praktischen Teil werden anlagenspezifische Übungen durchgeführt (z. B. korrekte Bediensequenzen, Prüf-/Rücksetzabläufe, Simulation einer Störmeldung, Anwendung PSA, Absperr-/Kennzeichnungsmaßnahmen).

Die Unterweisung wird in der Regel als Gruppenveranstaltung durchgeführt. Am Ende wird die Teilnahme jedes Mitarbeiters dokumentiert – es werden Teilnehmerlisten geführt und bei Bedarf kurze Wissensüberprüfungen (Tests oder Praxisnachweise) durchgeführt, um den Lernerfolg sicherzustellen. Der Arbeitgeber erfüllt mit dieser jährlichen Schulung seine Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung gemäß ArbSchG § 12, wonach Unterweisungen bei Änderungen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen sind. Ergänzend unterstützt die Maßnahme die Betreiberpflichten nach BetrSichV, indem nachweislich sichergestellt wird, dass Personal nur im Rahmen seiner Unterweisung/Qualifikation tätig wird. Nach Abschluss erhält jeder Unterwiesene einen Unterweisungsnachweis, und der Auftraggeber kann damit gegenüber Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträgern oder Auditoren belegen, dass die jährliche Unterweisung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Echtzeit-Cockpit und Berichterstellung für Technische Anlagen

Dieses Dokument definiert den Rahmen und die technischen Anforderungen für die Einführung eines digitalen Dashboards und eines Berichtssystems als Bestandteil der Leistungen für die Technische Systemwartung im Rahmen des Facility-Management-Vertrags. Der Auftragnehmer stellt eine webbasierte Plattform bereit, die Betriebsdaten aus technischen Anlagen konsolidiert, zentrale Leistungskennzahlen (KPIs) visualisiert und Prüftermine sowie Wartungsstände in Echtzeit abbildet. Ziel des Systems ist es, Transparenz und Effizienz zu steigern sowie datengestützte Entscheidungen im Betrieb und in der Instandhaltung technischer Anlagen unter Einhaltung der einschlägigen Betreiberpflichten (u. a. BetrSichV, TRBS, DGUV, relevante DIN EN/VDI/VDE-Regelwerke je Anlagentyp) zu unterstützen.

Es stellt folgende Kernfunktionen bereit:

  • Echtzeit- Überwachung: Kontinuierliche Anzeige der Anlagenverfügbarkeit, Störmeldungen/Alarmbenachrichtigungen und Betriebszustände.

  • KPI-Visualisierung: Grafische Darstellung von Energieverbräuchen, Stillstandszeiten, Wartungsabschlussquoten und Störhäufigkeit je Anlage/Gewerk.

  • Inspektionsmanagement: Automatisches Tracking wiederkehrender Prüfungen/Inspektionen (z. B. nach BetrSichV/TRBS, DGUV sowie herstellerspezifischen Vorgaben) mit Erinnerungen vor dem Fälligkeitstermin.

  • Wartungsverfolgung: Protokollierung geplanter, laufender und abgeschlossener Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben inkl. Nachweisen und Anlagenhistorie.

  • Benutzerverwaltung: Rollenbasierter Zugriff für Administratoren, Techniker und Auftraggeber.

  • Berichterstattung: Automatisierte Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresberichten.

  • Datenexport: Strukturierte Ausgabe von Daten zur Integration in CAFM- oder ERP-Systeme.

Die Plattform kann webbasiert oder in der Cloud gehostet werden, wobei ein sicherer und stabiler Betrieb gemäß den IT-Governance- und Informationssicherheitsvorgaben des Auftraggebers gewährleistet sein muss.

Das Dashboard muss die folgenden technischen Anforderungen erfüllen:

  • Webbasierte Architektur: Zugriff über moderne Webbrowser ohne zusätzliche Client-Software.

  • Datenintegration: Kompatibilität mit Gebäudeautomation (MSR/GLT), Sensorik, Zählern, IoT-Geräten und FM-Systemen (z. B. via BACnet, OPC UA, Modbus, MQTT oder REST-Schnittstellen).

  • Datensicherheit: Verschlüsselte Datenübertragung (mindestens TLS 1.3) und DSGVO-konforme Verarbeitung und Speicherung.

  • Verfügbarkeit: Mindestens 99,5 % Betriebszeit während der Vertragslaufzeit.

  • Skalierbarkeit: Modulares Design mit Möglichkeit zur späteren Erweiterung um zusätzliche technische Anlagen, Gewerke oder FM-Komponenten.

  • Benutzeroberfläche: Intuitive Oberfläche mit mehrsprachiger Benutzerführung (Deutsch und Englisch).

  • Datensicherung: Automatische tägliche Backups an redundanten Standorten.

Das Dashboard soll mindestens folgende KPIs erfassen und darstellen:

  • Anlagenverfügbarkeit (%): Anteil der Betriebszeit, in der die Anlage bestimmungsgemäß betriebsbereit ist.

  • Mittlere Betriebszeit zwischen Ausfällen (MTBF): Durchschnittliche Zeitspanne zwischen zwei ausfallrelevanten Störungen.

  • Wartungsabschlussquote (%): Anteil der planmäßigen Wartungsaufträge, die termingerecht abgeschlossen wurden.

  • Energieverbrauch pro Betriebsstunde (kWh): Durchschnittlicher Energieaufwand je Betriebsstunde bzw. definierter Last-/Betriebszustände.

  • Reaktions- und Reparaturzeiten (Minuten/Stunden): Zeit bis zur Störungsannahme/Erstreaktion und bis zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft.

  • Anzahl sicherheitsrelevanter Vorfälle: Anzahl sicherheitsrelevanter Alarme/Ereignisse innerhalb des Berichtszeitraums (anlagebezogen).

Die Kennzahlen sind sowohl numerisch als auch grafisch darzustellen und sollen einen historischen Trendvergleich ermöglichen.

Intelligente Fernüberwachung und Zustandsanalyse von technischen Anlagen zur Erhöhung der Betriebssicherheit und Effizienz

Ziel ist eine durchgängige Statusüberwachung, datenbasierte Wartungsoptimierung und frühzeitige Erkennung von Verschleiß oder Fehlfunktionen unter Einhaltung aller einschlägigen technischen und sicherheitlichen Vorgaben. Die Maßnahmen sollen die Anlagenverfügbarkeit erhöhen und ungeplante Stillstände minimieren, ohne die Anforderungen an sichere Betriebsführung und Nachweisführung zu beeinträchtigen.

Die Einführung eines Fernüberwachungssystems soll folgende Ziele erfüllen:

  • Kontinuierliche Datenerfassung: Durchgehende digitale Erfassung und Protokollierung der Betriebsbedingungen und Leistungsparameter technischer Anlagen (z. B. Betriebsstunden, Schaltzyklen, Temperatur-/Druck-/Durchflusswerte, Stromaufnahme, Alarmzustände).

  • Echtzeit-Visualisierung: Darstellung von Betriebszuständen, Trends und Kennzahlen in Echtzeit zur Verbesserung der operativen Kontrolle.

  • Früherkennung: Identifikation von Verschleißmustern und anomalen Betriebszuständen durch fortlaufende Datenanalyse und Grenzwertüberwachung.

  • Vorausschauende Wartung: Datenbasierte, prädiktive Wartungsplanung auf Grundlage der tatsächlichen Nutzung und Zustandsdaten, um ungeplante Ausfallzeiten zu reduzieren.

  • Erhöhte Sicherheit: Automatische Warnmeldungen bei Grenzwertüberschreitungen, Auslösung von Schutz-/Abschalteinrichtungen oder anderen kritischen Ereignissen (z. B. Übertemperatur, Überdruck, Leckage-/Gaswarnalarm, Brand-/Rauchalarm, Erdschluss, Kommunikationsausfall).

  • CAFM-Integration: Einbindung der Betriebsdaten in das CAFM-System des Auftraggebers für zentrale Berichterstattung, Rückverfolgbarkeit und langfristige Trendanalyse.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle gesammelten Betriebsdaten vollständig, prüfbar und entsprechend den Vorschriften gespeichert werden.

Das System muss periodisch automatisch Berichte erzeugen, die für jede überwachte technische Anlage enthalten:

  • Betriebsstunden und Schaltzyklen.

  • Status sicherheitsrelevanter Schutz-, Abschalt- und Überwachungseinrichtungen sowie der Steuerungs-/Regelkomponenten.

  • Trendanalysen relevanter Zustandskennwerte (z. B. Temperatur, Druck, Vibration, Stromaufnahme, Differenzdrücke/Filterzustände).

  • Alarme bei Grenzwertverletzungen, ungewöhnlichen Schwingungen, Druckabfall/Leckagehinweisen, Kommunikationsausfällen oder Systemunterbrechungen.

  • KPI-basierte Leistungsübersichten und Wartungsempfehlungen.

Die Berichte werden automatisch erstellt und dem Auftraggeber monatlich bzw. auf Anforderung übergeben. Die Datenaufbewahrung muss den Vorgaben aus VDI 6026 Blatt 1 und den einschlägigen Betreiber- und Nachweispflichten (u. a. BetrSichV/TRBS, anlagenspezifische Regelwerke) entsprechen; Prüf- und Wartungsnachweise sind mindestens über die jeweils geforderte Nachweisfrist, in der Regel ≥ 10 Jahre, vorzuhalten, sofern keine längeren gesetzlichen oder vertraglichen Fristen gelten.

Der Auftragnehmer stellt ein modernes, sicheres digitales Überwachungssystem bereit, das folgende Anforderungen erfüllt

  • Datenerfassung: Kontinuierliche Messung und Aufzeichnung relevanter Betriebsdaten wie Betriebsstunden, Start-/Stopp-Zyklen, Temperaturen, Drücke, Durchflüsse, Strom-/Leistungsaufnahme, Vibrationswerte, Ventil-/Klappenstellungen sowie Alarm- und Störmeldungen. Moderne IoT-Sensorik und GLT/MSR-Datenpunkte ermöglichen dabei das Echtzeit-Monitoring dieser Parameter.

  • Echtzeit-Übertragung: Sichere und verschlüsselte Datenübertragung (LAN/WLAN/IoT) zu einem zentralen Server oder Cloud-System, auf das sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber zugriffsberechtigt sind.

  • Datenvisualisierung: Web-basierte Dashboards oder Software-Oberflächen zur Visualisierung der Live-Betriebszustände, Alarme und Kennzahlen (z. B. Zustandsampeln, Trendkurven, Alarm- und Ereignislisten).

  • Datenanalyse: Automatisierte Auswertung der gesammelten Daten für Wartungsoptimierung, einschließlich prädiktiver Algorithmen und Vergleich mit historischen Trends.

  • Systemkompatibilität: Vollständige Integration in das CAFM- oder ERP-System des Auftraggebers gemäß VDI 6026 Blatt 1, unter Verwendung standardisierter Schnittstellen (API, XML/CSV) und Metadatenmodelle.

  • Skalierbarkeit und Modularität: Systemarchitektur, die eine spätere Erweiterung auf weitere technische Anlagen oder Gewerke ermöglicht, ohne grundlegende Änderungen.

  • Cybersicherheit: Umsetzung von Maßnahmen gemäß ISO/IEC 27001 zum Schutz der digitalen Daten. Dies beinhaltet verschlüsselte Kommunikation, rollenbasierten Benutzerzugriff und regelmäßige Datensicherungen.

Alle gesammelten Betriebs- und Sensordaten werden sicher gespeichert und strukturiert vorgehalten. Die Datenhaltung erfolgt in einer ISO/IEC 27001-konformen (Informationssicherheits-)Infrastruktur.

Der Auftragnehmer stellt folgende Leistungen bereit:

  • Automatisierte wöchentliche und monatliche Zustandsberichte der technischen Anlagen mit Trendanalysen und Key Performance Indicators.

  • Frühwarnmeldungen bei Überschreiten von definierten Grenzwerten (z. B. beginnender Verschleiß) oder erkannten Anomalien.

  • Prognosen für erforderliche Wartungsmaßnahmen, basierend auf fortlaufender Analyse der Verlaufsdaten (z. B. vorhergesagte Restlebensdauer von Komponenten).

  • Statistische Auswertungen zum Vergleich von Plan- und Ist-Zustand: z. B. Verringerung ungeplanter Ausfallzeiten, Vorhersagegenauigkeit und Instandhaltungserfolge.

Sämtliche Daten und Berichte bleiben Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer darf sie ausschließlich innerhalb des Projektumfangs zur Optimierung des Anlagenbetriebs auswerten und verarbeiten.

Ferndiagnose/Telefonsupport (Helpdesk)

Diese Leistung bietet dem Betreiber einen Remote-Support-Service für technische Anlagen und Systeme. Bei Fragen, kleineren Störungen oder Unklarheiten im Betrieb können sich das Betriebspersonal oder Instandhaltungstechniker telefonisch oder online an einen Helpdesk wenden, der von erfahrenen Serviceingenieuren besetzt ist. Der Ferndiagnose-Service unterstützt zum Beispiel, wenn eine Stör- oder Alarmmeldung an der Anlage bzw. in der GLT/MSR auftritt: Per Telefon kann der Bediener den Fehlercode, die Meldetexte oder die Symptome schildern. Der Experte greift auf Dokumentation (z. B. Herstellerunterlagen, Störcode-Listen, Schalt-/Funktionspläne, Betriebsanweisungen) zurück und gibt anlagenkonforme Anweisungen zur Eingrenzung und Behebung – etwa Prüfungen an Sensoren/Aktoren, kontrollierte Reset-/Quittierabläufe, Parametrierprüfungen, Umschaltungen in definierte Betriebsarten oder die Vorbereitung eines Vor-Ort-Einsatzes. So lassen sich kleinere Probleme häufig zeitnah lösen, ohne dass sofort ein Techniker vor Ort kommen muss. Falls Fernzugriffstechnologie vorhanden und freigegeben ist, kann der Helpdesk nach den IT- und Sicherheitsvorgaben des Auftraggebers Diagnosedaten auslesen und die Störung gezielt eingrenzen.

Jeder Support-Vorgang wird in einem Ticketsystem dokumentiert

Uhrzeit, Anlage/Anlagenteil, Meldung, empfohlene Maßnahme und Ergebnis werden festgehalten. So entsteht eine Historie von Anfragen, die für Analysen genutzt werden kann (z. B. Erkennung wiederkehrender Störungen, Schwachstellenanalyse, Optimierung von Wartungsplänen). Der Ferndiagnose-Service trägt dazu bei, Stillstandszeiten zu reduzieren, und unterstützt die schnelle Gefahrenabwehr: Bei potenziell sicherheitskritischen Meldungen berät der Experte unverzüglich, ob die Anlage in einen sicheren Zustand zu überführen ist, welche Sofortmaßnahmen gemäß Betriebsanweisung erforderlich sind und wann ein Vor-Ort-Einsatz zwingend ist. Alle sicherheitsrelevanten Hinweise und Maßnahmen sind in der Anlagenakte/Prüfbuchführung zu dokumentieren, sodass die Nachweispflichten erfüllt bleiben. Dieser Service ist insbesondere außerhalb der normalen Arbeitszeiten wertvoll. Er ersetzt keine vorgeschriebenen Prüfungen, Instandsetzungen oder Arbeiten durch befähigte Personen, stellt jedoch eine qualifizierte Erstunterstützung und strukturierte Eskalation sicher, um Betriebssicherheit und Effizienz aufrechtzuerhalten.

Der Auftragnehmer etabliert ein robustes Dokumentationssystem, das mindestens folgende Anforderungen umfasst:

  • Führen des Anlagenprüfbuchs: Für jede betreute technische Anlage bzw. jedes prüfpflichtige Arbeitsmittel ist ein Prüf- und Wartungsbuch (Anlagenbuch) als Nachweis der Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungspflichten zu führen (u. a. BetrSichV, TRBS 1201/1203, DGUV Vorschrift 3 sowie anlagenspezifische Regelwerke). Der Auftragnehmer legt für jede Anlage ein Anlagenbuch an (falls nicht bereits vorhanden) und führt es während der Vertragslaufzeit fort. In das Anlagenbuch werden sämtliche Prüfungen, Wartungen, Inspektionen und Instandsetzungen lückenlos eingetragen. Jeder Eintrag enthält Datum, Art der Maßnahme, verantwortliche Person/Firma, Ergebnis bzw. festgestellte Mängel, Bewertung der Betriebssicherheit sowie die Bestätigung der Ausführung. Beispielsweise werden wiederkehrende Prüfungen (z. B. durch befähigte Personen oder zugelassene Überwachungsstellen, soweit erforderlich) mit Datum, Prüfer, Prüfergebnis („ohne Mangel“ oder Mängelliste), Frist der nächsten Prüfung und ggf. Sofortmaßnahmen dokumentiert. Ebenso werden Wartungseinsätze (z. B. „Quartalswartung durchgeführt, Filter gewechselt, Regelparameter geprüft, Dichtheit kontrolliert“) vermerkt. Das Anlagenbuch ist vom Auftragnehmer stets aktuell zu halten und bei behördlichen Prüfungen, Audits oder auf Verlangen dem Auftraggeber jederzeit vorzulegen. Es dient als offizieller Nachweis der Betreiberpflichten und ist damit ein zentrales Element der Betreiberverantwortung.

  • Digitales Berichtswesen: Zusätzlich zur ggf. erforderlichen physischen Anlagenbuchführung pflegt der Auftragnehmer ein digitales Wartungs- und Prüfprotokoll (u. a. in Form eines Computerized Maintenance Management Systems – CMMS – oder mittels vom Auftraggeber bereitgestellter CAFM-Software). Darin werden alle durchgeführten Arbeiten, Prüfungen, Messwerte und Feststellungen mit den relevanten Daten erfasst. Dies erleichtert Auswertungen (z. B. automatische Termin-/Fristenüberwachung, KPI-Berechnung, Trendanalysen) und erhöht die Transparenz. Da der Auftraggeber ein eigenes Facility-Management-System betreibt, dokumentiert der Auftragnehmer in diesem System (Zugriff wird gewährt oder Meldungen/Protokolle zur Eingabe bereitgestellt). Alternativ stellt der Auftragnehmer ein geeignetes System oder zumindest eine standardisierte digitale Berichtsform (z. B. Excel-Berichtsdateien oder PDF-Formulare) zur Verfügung.

  • Wartungs- und Prüfprotokolle: Für jede Wartung und Inspektion erstellt der Auftragnehmer ein Protokoll bzw. eine Checkliste, in der alle durchgeführten Arbeiten nachvollziehbar abgearbeitet und besondere Feststellungen dokumentiert sind. Der Umfang richtet sich nach der Art der Tätigkeit – für routinemäßige Inspektionen können standardisierte Checklisten (insbesondere angelehnt an VDMA 24186, Herstellerwartungspläne sowie anlagenspezifische Prüflisten) verwendet werden. Wichtig ist, dass auch Abnutzungen, Grenzwertannäherungen oder Abweichungen notiert werden, selbst wenn sie noch keine sofortige Maßnahme erfordern (z. B. „leichter Ölfilm an Aggregat, Beobachtung fortsetzen“ oder „Schwingungswert erhöht, Ursachenanalyse/Überwachung einleiten“). Diese Protokolle werden dem Auftraggeber nach jeder Leistung übergeben und im System archiviert. Sie ermöglichen dem Auftraggeber die Kontrolle der ordnungsgemäßen Leistungserbringung und dienen als Nachweis bei Audits, Behördenanfragen oder im Schadensfall.

  • Entstörungs- und Instandsetzungsberichte: Für jeden Störungseinsatz erstellt der Auftragnehmer einen Störungsbericht. Dieser enthält insbesondere Störungsbild, Fehlerursache (soweit ermittelbar), getroffene Abhilfemaßnahmen, Funktions-/Sicherheitsprüfung nach Abschluss, ggf. Restrisiken sowie Empfehlungen (z. B. Folgearbeiten, präventive Maßnahmen). Alle Instandsetzungs- und Austauschmaßnahmen (inkl. der verbauten Ersatzteile) sind zu dokumentieren. Werden z. B. Komponenten wie Pumpen, Sensoren, Schaltgeräte oder Antriebe getauscht, enthält der Bericht die eindeutige Identifikation der neuen Komponente (Typ, Seriennummer/Inventarnummer, Einbaudatum), um eine lückenlose Anlagenhistorie sicherzustellen.

  • Prüfberichte und Zertifikate: Die formalen Berichte der gesetzlich, normativ oder herstellerseitig geforderten Prüfungen (z. B. wiederkehrende Prüfberichte, Mess- und Funktionsprüfprotokolle, elektrische Prüfprotokolle nach DGUV Vorschrift 3, Dichtheits-/Sicherheitsnachweise gemäß anlagenspezifischen Regeln, Bescheinigungen von Prüforganisationen) sammelt der Auftragnehmer und verwahrt sie geordnet. Kopien werden dem Auftraggeber zeitnah ausgehändigt. Der Auftragnehmer integriert die Kerndaten (Datum, Prüfergebnis, Mängelstatus, Frist nächster Prüfung, Auflagen) auch ins digitale System, damit Fristenmanagement und Nachverfolgung gewährleistet sind. Werden Mängellisten oder Auflagen ausgestellt, dokumentiert der Auftragnehmer die Abarbeitung (z. B. „Auflage X erledigt am Datum Y durch Maßnahme Z“) und fügt die Nachweise dem Dokumentationspaket bei.

  • Betreiberpflichten-Nachweis gem. VDI 3810: Die VDI-Richtlinie 3810 fordert vom Betreiber einen Nachweis, dass er seinen Betreiberpflichten umfänglich nachkommt. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber hierzu alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehört neben Anlagenbuch und Protokollen auch eine Übersicht der relevanten Rechtsvorschriften, technischen Regeln und Normen (u. a. BetrSichV/TRBS, DGUV, DIN EN/DIN VDE, DVGW-Regelwerk, VdS-/Herstellervorgaben – jeweils soweit anlagenbezogen anwendbar) sowie deren Erfüllungsstatus für die betreuten technischen Anlagen. Beispielsweise legt der Auftragnehmer halbjährlich einen Compliance-Bericht vor, der tabellarisch ausweist: fällige Prüfungen/Wartungen im Zeitraum, tatsächliche Durchführung, Ergebnisse/Mängel, Status der Mängelbeseitigung und Abweichungen. Soweit im Leistungsumfang enthalten, werden auch Gefährdungsbeurteilungs-bezogene Nachweise, Betriebs-/Arbeitsanweisungen, Freigabe-/Sicherungsdokumente (z. B. Arbeitsfreigaben, Abschalt-/Sicherungsmaßnahmen) sowie Unterweisungsnachweise dokumentiert. Diese Zusammenstellung erleichtert dem Auftraggeber den jederzeitigen Nachweis gegenüber Dritten (z. B. Auditoren, Behörden, Versicherern oder Unternehmensleitung), dass Betreiberpflichten erfüllt werden.

  • Aufbewahrung und Zugriff: Alle Dokumentationen sind über die jeweils erforderlichen Zeiträume verfügbar zu halten. Prüf- und Wartungsnachweise werden mindestens bis zur nächsten Prüfung vorgehalten; je nach Anlagenart, Risikobewertung, vertraglichen Vorgaben und Unternehmensrichtlinien ist eine längere Aufbewahrung (typisch mehrere Jahre) sicherzustellen. Der Auftragnehmer bewahrt Kopien aller Berichte mindestens bis Vertragsende auf. Beim Ende des Vertrags oder auf Verlangen werden sämtliche Unterlagen an den Auftraggeber herausgegeben. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber jederzeit Einblick in die Dokumentation – durch regelmäßige Übergaben (z. B. monatlicher Report der durchgeführten Leistungen) und/oder durch Online-Zugriff auf digitale Systeme. Maßgeblich ist, dass der Auftraggeber die Kontrolle und Übersicht behält.

  • Meldewesen: Teil der Dokumentationspflicht ist auch das strukturierte Meldewesen bei besonderen Vorkommnissen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung einschlägiger Melde- und Nachweispflichten (u. a. bei Unfällen, Beinahe-Unfällen, sicherheitsrelevanten Störungen, Ausfall von Schutzeinrichtungen oder Ereignissen mit potenzieller Gefährdung). Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber solche Ereignisse unverzüglich telefonisch und anschließend schriftlich (Ereignisbericht mit Zeitpunkt, Anlage, Hergang, Sofortmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen, ggf. Betriebseinschränkungen und Empfehlungen). Die Ereignisse und eingeleiteten Maßnahmen werden gesondert dokumentiert, damit Fristen, externe Meldungen (sofern erforderlich) und die Ursachen-/Maßnahmenverfolgung nachvollziehbar sind.

Es sorgt der Auftragnehmer mit einem detaillierten und sorgfältigen Dokumentationsmanagement dafür, dass jede durchgeführte Tätigkeit nachvollziehbar belegt ist. Dies schafft Transparenz, ermöglicht eine fortlaufende Qualitätskontrolle und ist unerlässlich, um die Pflichten des Anlagenbetreibers nachweisen zu können (Stichwort Betreiberverantwortung). Im Streit- oder Schadensfall können lückenlose Aufzeichnungen entscheidend sein, um die ordnungsgemäße Wartung und Prüfung der Anlage darzutun.

Betriebsregel für Mehranlagenbetrieb/Parallelbetrieb inkl. Einweisung

In technischen Betriebsbereichen, in denen mehrere Anlagen/Anlagenstränge zusammenwirken oder im Parallel- bzw. Redundanzbetrieb (z. B. N+1-Betrieb, Lastteilung, Umschaltbetrieb, Not-/Ersatzbetrieb) betrieben werden, erarbeitet der Dienstleister eine spezifische Betriebsregel bzw. Verfahrensanweisung. Diese Betriebsregel legt detailliert fest, wie solche Betriebszustände sicher und störungsarm durchzuführen sind. Sie beschreibt den geplanten Ablauf (z. B. Zuschalten/Abschalten, Lastübernahme, Umschaltreihenfolge, Rückschaltung), definiert Verantwortlichkeiten (z. B. Freigabe durch verantwortliche Elektrofachkraft/Anlagenverantwortliche, Rolle der Bediener, Eskalationswege) und regelt die Kommunikation zwischen den Beteiligten. Ebenfalls werden besondere Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, etwa Sperr-/Freischaltregeln, Abschalt- und Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsfreigaben, Rückmeldepflichten, Grenzwerte/Alarmschwellen sowie Vorgehen bei Abweichungen. Falls erforderlich, wird ein Schalt-/Kommunikationsplan beigefügt, damit alle Beteiligten einheitliche Begriffe, Meldungen und Freigaben verwenden. Nach Erstellung der schriftlichen Betriebsanweisung führt der Dienstleister eine Einweisung der betroffenen Mitarbeiter durch. In dieser Schulung werden die Abläufe erläutert und anhand typischer Szenarien (z. B. Störung eines Aggregats im Parallelbetrieb, Umschaltung auf Ersatzversorgung) praktisch durchgesprochen, sodass jeder Beteiligte sein Verhalten sicher beherrscht.

Diese Betriebsregel ist notwendig, um die besonderen Gefahren des Parallel- und Umschaltbetriebs beherrschbar zu machen und die sichere Organisation des Betriebs gemäß BetrSichV/Arbeitsschutzanforderungen sicherzustellen. Insbesondere sind Abläufe so festzulegen, dass Fehlbedienungen, unzulässige Betriebszustände (z. B. Rückspeisung, Druckstöße, Überlast, unkoordinierte Schalthandlungen) und Risiken für Personen/Anlage vermieden werden. Die Betriebsanweisung dient zudem als Nachweis, dass der Betreiber die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen umgesetzt hat. Durch die Einweisung wird sichergestellt, dass die Regelungen bekannt sind und im Betrieb zuverlässig eingehalten werden. Insgesamt erhöht diese Leistung die Betriebssicherheit, reduziert Störungen und dokumentiert gegenüber internen/externalen Prüfinstanzen die kontrollierte Betriebsführung komplexer technischer Systeme.

Tägliche Sicht- & Funktionskontroll-Checklisten (Bereitstellung + Training)

Um dem Betriebspersonal die Durchführung der erforderlichen Betreiberkontrollen zu erleichtern und zu standardisieren, stellt der Dienstleister geprüfte Checklisten zur Verfügung. Diese Checklisten sind anlagenspezifisch (z. B. Elektro-/USV-/NEA, HLK, Pumpen, Druckluft, Gas-/Wasseranlagen, Brandschutztechnik – soweit im Leistungsumfang) und listen die sicherheits- und betriebsrelevanten Punkte auf, die zu Schichtbeginn bzw. im Rahmen der Betriebsrundgänge zu prüfen sind. Typische Prüfpunkte sind z. B.: Sichtkontrolle auf Leckagen/Überhitzung/ungewöhnliche Geräusche und Vibrationen, Kontrolle von Betriebsanzeigen und Alarmmeldungen, Prüfung von Not-Halt/Not-Aus (soweit betrieblich zulässig), Status von Schutzeinrichtungen, Plausibilitätscheck von Druck-/Temperatur-/Füllständen, Kontrolle von Verriegelungen/Schaltstellungen sowie Sauberkeit/Ordnung im Anlagenumfeld. Die Checklisten sind praxistauglich, berücksichtigen Herstellerhinweise und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und dienen als Leitfaden, damit keine wesentliche Prüftätigkeit vergessen wird. Zusätzlich zur Aushändigung der Checklisten führt der Dienstleister ein Kurztraining bzw. eine Einweisung durch, in dem die Bedeutung der Kontrollen, die korrekte Dokumentation und das Vorgehen bei Abweichungen erläutert wird.

Die regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen sind Bestandteil einer sicheren Betriebsführung und ergeben sich aus Betreiberverantwortung, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen sowie anlagenspezifischen Vorgaben. Die Checkliste unterstützt das Personal dabei systematisch. Außerdem wird vermittelt, dass bei sicherheitsrelevanten Mängeln der Betrieb (ganz oder teilweise) einzustellen, die Anlage zu sichern und unverzüglich die zuständige Stelle zu informieren ist – inklusive dokumentierter Eskalation. Durch standardisierte Checklisten und Schulung wird die Nachweisführung erleichtert: Ausgefüllte Checklisten können gesammelt und archiviert werden, sodass der Betreiber belegen kann, dass die vorgesehenen Betreiberkontrollen durchgeführt wurden. Insgesamt werden Abweichungen frühzeitig erkannt und behoben, bevor sie zu Ausfällen oder Sicherheitsereignissen führen.

Prüf- und Fristenmanagement (Compliance-Plan)

Diese Leistung beinhaltet ein umfassendes Management der Prüftermine und Fristen für alle prüfpflichtigen Komponenten der betreuten technischen Anlagen am Standort. Der Dienstleister erstellt und pflegt einen Fristenkalender bzw. Compliance-Plan, in dem alle wiederkehrenden Prüfungen und Wartungszyklen mit ihren jeweiligen Intervallen erfasst sind. Dazu gehören u. a. wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV/TRBS (z. B. Prüfungen durch befähigte Personen/ZÜS, soweit erforderlich), elektrische Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3, anlagenspezifische Sicherheits-/Funktionsprüfungen, Prüfungen von Schutzeinrichtungen sowie weitere Sonderprüfungen (z. B. nach Umbau, Instandsetzung, Schadensereignissen oder wesentlichen Änderungen). Für jede Prüfung wird die vorgeschriebene Frist überwacht. Das System terminiert frühzeitig bevorstehende Prüfungen und koordiniert rechtzeitig Termine („Recall“-Service), damit keine Fristen überschritten werden. Zusätzlich kann ein Kennzahlen-Reporting (KPI) bereitgestellt werden, welches dem Betreiber einen Überblick über den Compliance-Status gibt – z. B. Quote fristgerecht durchgeführter Prüfungen/Wartungen, offene Mängel, überfällige Leistungen, Anlagenverfügbarkeit und Störungskennzahlen.

Mit diesem Prüf- und Fristenmanagement stellt der Betreiber sicher, dass alle Prüf- und Wartungspflichten lückenlos geplant, überwacht und nachweisbar erfüllt werden. Nach TRBS 1201 sind Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festzulegen und deren Durchführung zu überwachen; anlagenspezifische Höchstfristen und zusätzliche Anforderungen aus technischen Regeln/Normen und Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen. Der Dienstleister hält den Compliance-Plan aktuell und passt ihn bei Änderungen (z. B. neue/aktualisierte Technische Regeln, geänderte Herstelleranforderungen, Anlagenänderungen) an. Insgesamt minimiert der Betreiber mit diesem Service das Risiko versäumter Prüfungen, reduziert Sicherheits- und Haftungsrisiken und verbessert die Planbarkeit. Alle Termine und durchgeführten Prüfungen werden in der Anlagenhistorie dokumentiert, sodass ein vollständiger Nachweis der Betreiberpflichten vorliegt.

100.002 – DEMONTAGE EINER TECHNISCHEN ANLAGE

  • Beschreibung: Rückbau (Demontage) einer bestehenden technischen Anlage oder Anlageneinheit im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen, Austausch oder endgültiger Stilllegung. Beinhaltet das kontrollierte Abschalten, Entleeren bzw. Druckentlasten der Anlage, das schrittweise Lösen und Abbauen der Komponenten, Sichern und Kennzeichnen ausgebauter Teile, fachgerechtes Verschließen oder Isolieren offener elektrischer, hydraulischer oder pneumatischer Anschlüsse sowie die Absicherung des Arbeitsbereichs gemäß BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 2121 und einschlägigen DGUV-Vorschriften.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Vor Demontage ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen, spannungsfrei bzw. drucklos zu schalten und gegen Wiedereinschalten oder Wiederinbetriebnahme zu sichern. Die Demontage ist so auszuführen, dass Bausubstanz und angrenzende Anlagenteile nicht beschädigt werden. Bei geplanter Wiederverwendung sind Bauteile korrosionsgeschützt, transportsicher verpackt und eindeutig gekennzeichnet zu lagern. Entsorgung oder Verwertung der ausgebauten Komponenten nach KrWG und ggf. ElektroG ist nicht Bestandteil dieser Position und kann optional separat vereinbart werden. Erforderliche Hilfsmittel (z.B. Arbeitsbühnen, Gerüste, Hebezeuge, Anschlagmittel) sind gemäß Arbeitsschutzvorschriften einzuplanen.

100.003 – UMBAU / VERSETZUNG EINER TECHNISCHEN ANLAGE

  • Beschreibung: Umbau, Modernisierung oder Versetzung einer bestehenden technischen Anlage im Rahmen der Instandhaltung. Umfasst z.B. Austausch oder Anpassung von Antrieben, Aggregaten, Mess-, Steuer- und Regelungskomponenten, Anpassung der Anlage an einen neuen Aufstellort, Medienanschluss oder Prozess, Nachrüstung zusätzlicher Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen (z.B. Schutzeinrichtungen, Verriegelungen, Sensorik) sowie erforderliche Änderungen an Energie- und Medienzuführungen. Inklusive Demontage der betroffenen Anlagenteile, Einbau und Justage neuer Komponenten, Funktions- und Sicherheitsprüfung nach Umbau sowie Aktualisierung der technischen Dokumentation, Instandhaltungsunterlagen und des Prüfbuchs.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Umbauarbeiten werden auf Basis einer Bestandsaufnahme und Gefährdungsbeurteilung geplant; bei statisch oder sicherheitstechnisch relevanten Änderungen sind erforderliche Nachweise (z.B. statische Berechnungen, Herstellerfreigaben, ggf. Konformitätsbewertung) zu erbringen. Wesentliche Veränderungen an der Anlage sind gemäß BetrSichV und TRBS 1111/1201 zu bewerten; bei Bedarf sind zusätzliche Prüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachverständige durchzuführen. Nach Abschluss des Umbaus sind Wartungsunterlagen, Betriebsanweisungen und Prüffristen anzupassen und das Bedien- und Instandhaltungspersonal in die geänderten Funktionen einzuweisen.

100.004 – WIEDERKEHRENDE INSPEKTION UND WARTUNG EINER TECHNISCHEN ANLAGE

  • Beschreibung: Durchführung der planmäßigen, vorbeugenden Inspektion und Wartung einer technischen Anlage gemäß Wartungsplan, Herstellerangaben und gesetzlichen Vorgaben. Umfasst Sicht- und Funktionsprüfungen, Kontrolle von Verschleißteilen, Nachziehen von Verbindungen, Schmierarbeiten, einfache Reinigungsarbeiten im Anlagenbereich, Austausch definierter Verschleißteile (z.B. Filter, Dichtungen) sowie Bewertung des Anlagenzustands. Alle Ergebnisse werden im Wartungsprotokoll dokumentiert; Abweichungen und Mängel werden aufgezeigt und mit Handlungsempfehlungen versehen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Wartungsintervalle richten sich nach Herstellerangaben, Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen und gesetzlichen Anforderungen (u.a. BetrSichV, DIN EN 13306, VDI 3810). Der Auftragnehmer führt eine Fristenübersicht und informiert den Betreiber rechtzeitig über anstehende Wartungstermine. Erforderliche Betriebsunterbrechungen sind mit dem Betreiber abzustimmen. Festgestellte sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu melden und – soweit beauftragt – zu beseitigen oder bis zur Instandsetzung abzusichern.

100.005 – STÖRUNGSBESEITIGUNG / INSTANDSETZUNG EINER TECHNISCHEN ANLAGE

  • Beschreibung: Diagnose und Beseitigung von Störungen sowie Instandsetzung einer technischen Anlage im Rahmen der korrektiven Instandhaltung. Beinhaltet Fehlersuche (z.B. Sichtprüfung, Messungen, Funktionsprüfungen), Identifikation defekter Komponenten, Austausch oder Reparatur dieser Teile, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie abschließende Funktions- und Sicherheitsprüfung. Dokumentation der Störung, der durchgeführten Maßnahmen, der eingesetzten Ersatzteile und ggf. Empfehlungen zur Vermeidung wiederkehrender Störungen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Einsätze erfolgen nach vereinbarten Reaktions- und Behebungszeiten (z.B. gemäß Wartungsvertrag/SLA). Es sind ausschließlich geeignete, freigegebene Ersatzteile und Materialien zu verwenden; die Instandsetzung erfolgt im Einklang mit Herstellerangaben, BetrSichV, TRBS 1201 und einschlägigen DGUV-Regeln. Bei sicherheitsrelevanten Störungen ist die Anlage bis zur Wiederherstellung eines sicheren Zustands außer Betrieb zu halten. Wiederkehrende Störungen sind systematisch zu analysieren und dem Betreiber mit Verbesserungsvorschlägen zu melden.

200.001 – Gefährdungsbeurteilung technische Anlage (Erst-GBU)

  • Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen beim Betrieb, bei der Instandhaltung und bei Prüfungen der konkreten technischen Anlage einschließlich zugehöriger Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Schnittstellen zu anderen Anlagen/Prozessen sowie aller Betriebs- und Instandhaltungsarten (z. B. Normalbetrieb, Störungsbeseitigung, Reinigungsarbeiten). Auf dieser Basis Festlegung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen, Anforderungen an Betriebsanweisungen und Unterweisungen sowie Ableitung von Prüf- und Wartungsfristen.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage bzw. Anlagengruppe)

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung, laufende Fortschreibung), ArbSchG §§ 5–6, TRBS 1111 (Konkretisierung und Dokumentationspflicht), TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen).

  • Nachweis/Dokumentation: Schriftliches GBU-Dokument, dokumentierte Bewertungsmethodik, Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten und Fristen, Prüffristenmatrix, Aktualisierung im Anlagenkataster/Instandhaltungsplan.

  • Qualifikation: Fachkundig im Sinne von ArbSchG/BetrSichV (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, verantwortliche Elektrofachkraft, Betriebsingenieur oder Instandhaltungsleiter) mit anlagenspezifischer Expertise.

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung von Herstellerunterlagen, früheren Prüf- und Wartungsberichten, Betriebsdaten/Nutzungsklassen, Zugang zu relevanten Bereichen und Ansprechpartnern.

  • Abgrenzung: Spezialmessungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, EMV), statische Nachweise sowie explosions- oder brandschutzspezifische Gutachten/Dokumente sind nicht enthalten und separat zu beauftragen.

200.002 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme

  • Beschreibung: Gesetzlich bzw. normativ geforderte Prüfung einer neuen oder wesentlich geänderten technischen Anlage vor der ersten Inbetriebnahme gemäß § 14 BetrSichV und den einschlägigen technischen Regeln. Eine befähigte Person oder – soweit vorgeschrieben – ein zugelassener Prüfsachverständiger (z. B. TÜV, DEKRA oder andere zugelassene Überwachungsstelle) führt eine vollständige Abnahmeprüfung der montierten Anlage durch. Geprüft werden alle sicherheitsrelevanten Funktionen, die Montage- und Ausführungsqualität sowie die Vollständigkeit und Plausibilität der technischen Dokumentation. Die Prüfung umfasst u. a. Kontrolle der Unterlagen (z. B. Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen), Abgleich mit der Gefährdungsbeurteilung, Sichtprüfung von Befestigungen, Schutz- und Verriegelungseinrichtungen, Kennzeichnungen, einen Probelauf unter Betriebsbedingungen sowie – falls erforderlich – statische/dynamische Funktions- oder Belastungsproben und die Überprüfung aller Not- und Sicherheitseinrichtungen. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Anlage zur Nutzung freigegeben; eine geeignete Prüfkennzeichnung wird angebracht und ein Eintrag im Prüfbuch/Instandhaltungsnachweis vorgenommen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Der Auftragnehmer organisiert die Abnahmeprüfung durch eine geeignete befähigte Person bzw. Überwachungsstelle. Die Abnahmeprüfung ist Voraussetzung für den ersten bestimmungsgemäßen Betrieb neuer oder wesentlich veränderter Anlagen und muss nach wesentlichen Änderungen wiederholt werden. Sie erfolgt idealerweise im Anschluss an die interne Funktionsprüfung und Erstinbetriebnahme, damit festgestellte Mängel unmittelbar behoben werden können. Grundlage sind die aktuell geltenden Regeln der Technik (DIN-/DIN-EN-/VDI-Normen, TRBS, einschlägige DGUV-Vorschriften). Im Leistungsumfang enthalten sind die Erstellung des Prüfprotokolls sowie die Aushändigung aller Bescheinigungen/Zertifikate an den Betreiber. Im Prüfbericht genannte Mängel oder Auflagen sind vom Auftragnehmer bzw. Betreiber umzusetzen; hieraus resultierende Nacharbeiten oder Wiederholungsprüfungen sind gesondert zu beauftragen.

200.003 – INBETRIEBNAHME DER TECHNISCHEN ANLAGE (ERSTINBETRIEBNAHME)

  • Beschreibung: Fachkundige Erstinbetriebnahme einer neu montierten oder wesentlich geänderten technischen Anlage im Rahmen von Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Umfasst das vollständige Überprüfen aller Funktionen, Betriebsarten und Sicherheitseinrichtungen nach der Montage: Parametrierung und Justierung von Steuerungs- und Regelparametern, Einstellung von Endlagen und Abschaltungen, Prüfung von Verriegelungen und Schutzeinrichtungen, Probeläufe unter realistischen Betriebsbedingungen sowie Kontrolle der Schnittstellen zu anderen Anlagen bzw. Gebäudeleittechnik. Ziel ist der Nachweis der Betriebsbereitschaft und der sicheren Funktion im vorgesehenen Einsatzzweck.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Erstinbetriebnahme erfolgt nach erfolgreicher Montage (Pos. 100.001) und vor der formalen Abnahmeprüfung (Pos. 200.002). Sie stellt sicher, dass die Anlage betriebsbereit und technisch einwandfrei ist; letzte Einstellungen, Optimierungen und kleinere Mängelbeseitigungen werden durchgeführt. Betriebspersonal kann bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in Bedienung, Betriebsgrenzen und Wartungsanforderungen zu erhalten (eine ausführliche Schulung ist unter Pos. 800.001 beschrieben). Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Anschlüsse (z. B. Stromversorgung, Medien, Kommunikation) bauseits fertiggestellt und freigegeben sind. Die gesetzlich erforderliche Abnahmeprüfung ist nicht Bestandteil dieser Position (siehe Pos. 200.002).

200.004 – ABNAHMEPRÜFUNG VOR ERSTER INBETRIEBNAHME (KURZBESCHREIBUNG)

  • Beschreibung: Sachverständigen- bzw. Sachkundigenprüfung einer neuen oder wesentlich geänderten technischen Anlage vor Erstbetrieb einschließlich Funktions- und Sicherheitsprüfung sowie – falls erforderlich – statischer/dynamischer Funktions- oder Belastungsproben. Umfasst die Erstellung des Prüfprotokolls, Anbringen einer Prüfkennzeichnung (Plakette o. Ä.) und Eintrag in das Prüfbuch/den Instandhaltungsnachweis.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Prüfung vor erster Inbetriebnahme und nach Änderung), einschlägige TRBS und DGUV-Vorschriften; Ablauf konkretisiert in entsprechenden DGUV-Grundsätzen.

  • Qualifikation: Sachverständiger bzw. befähigte Person gemäß BetrSichV/TRBS 1203 (abhängig von Art und Gefährdungspotenzial der Anlage).

  • Mitwirkung AG: Montage und interne Inbetriebnahme abgeschlossen; erforderliche Medien, Betriebsmittel/Prüflasten und Zugänge werden für die Prüfung bereitgestellt; technische Unterlagen (z. B. GBU, Betriebsanleitung, Schaltpläne) liegen vollständig vor.

300.001 – Jährliche Sicherheitsprüfung (UVV-Prüfung) einer technischen Anlage

  • Beschreibung: Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung einer technischen Anlage (z. B. gebäudetechnische Anlagen, Maschinen, Hebezeuge) gemäß BetrSichV § 14 und TRBS 1201. Eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 führt eine Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Komponenten (mechanisch, elektrisch, hydraulisch/pneumatisch) durch, prüft Schutzeinrichtungen, Not-Halt- und Verriegelungsfunktionen sowie die mitgelieferte Dokumentation. Ergebnis: Prüfprotokoll, Einstufung festgestellter Mängel zur Instandhaltungsplanung, Eintrag in die Anlagendokumentation. Es handelt sich um eine reine Zustands- und Sicherheitsprüfung ohne Ausführung von Reparaturarbeiten.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Prüffrist wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und entsprechend der Herstellerangaben festgelegt (Richtwert mindestens jährlich). Bei erhöhter Beanspruchung oder kritischen Anlagenzuständen können kürzere Intervalle erforderlich sein. Anlassbezogene Prüfungen nach Änderungen, Schäden oder längeren Stillständen sind zusätzlich durchzuführen. Wartung und Instandsetzung sind gesondert zu beauftragen.

300.002 – Prüfbuchführung je technische Anlage (Führen, Pflegen, Nachweise)

  • Beschreibung: Einrichtung und laufende Pflege eines Anlagen-Prüfbuchs (physisch oder digital) je technischer Anlage bzw. Anlagengruppe. Eintrag aller durchgeführten Prüfungen, Wartungen und wesentlichen Instandsetzungen mit Datum, Umfang, Ergebnissen und Maßnahmen. Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Instandhaltungshistorie und Vorlagefähigkeit gegenüber Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträgern und internen Audits.

  • Einheit: Jahrespauschale (je Anlage / Anlagengruppe)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 3, 6, 14 (Gefährdungsbeurteilung, Prüfung, Dokumentation), TRBS 1201 (Prüfdokumentation).

300.003 – Prüf- & Fristenmanagement (Compliance-Plan Technische Anlagen)

  • Beschreibung: Aufbau und Pflege eines standortbezogenen Fristen- und Maßnahmenplans für alle prüf- und wartungspflichtigen technischen Anlagen und Systeme (z. B. Elektro, Lüftung, Heizung, Aufzüge, Druckanlagen, Hebezeuge). Erfassung der gesetzlichen, normativen und herstellerseitigen Prüffristen; Terminierung und Recall der fälligen Prüfungen/Wartungen; Nachverfolgung der Protokolle und Mängelbeseitigungen; Bereitstellung von Übersichten für Betreiber, Fachbereiche und Audits.

  • Einheit: Jahrespauschale (Standort)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 3, 4, 14; TRBS 1201 (Festlegung/Überwachung von Prüffristen).

300.004 – Jährliche Sicherheitsprüfung (UVV-Prüfung) technische Anlage

  • Beschreibung: Kurzposition für die jährliche Sicherheitsprüfung einer technischen Anlage: Sicht- und Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Bauteile, Kontrolle der Schutzeinrichtungen, Probebetrieb, Dokumentationscheck; Erstellung eines Prüfberichts und Eintrag in die Anlagendokumentation.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage / Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14; Prüffristenfestlegung nach TRBS 1201 in Verbindung mit Gefährdungsbeurteilung.

  • Qualifikation: Zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 für das jeweilige Anlagensystem.

300.005 – Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen/Schäden/Stillstand (technische Anlage)

  • Beschreibung: Anlassbezogene sicherheitstechnische Prüfung einer technischen Anlage nach Unfall, Schaden, ungewöhnlichem Ereignis, wesentlicher Änderung oder längerem Stillstand. Fokussierte Sicht- und Funktionsprüfung der betroffenen Komponenten, Beurteilung der Betriebsbereitschaft und Ableitung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen; Dokumentation der Freigabe bzw. Einschränkungen des Betriebs.

  • Einheit: Stück (je Anlass / Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14, TRBS 1201 (Prüfungen nach Änderungen, Schäden oder außergewöhnlichen Ereignissen).

300.006 – Sachverständigenprüfung überwachungsbedürftiger technischer Anlagen

  • Beschreibung: Wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (z. B. bestimmte Druckanlagen, Aufzüge, Ex-Anlagen) durch eine zugelassene Überwachungsstelle / Sachverständige. Umfasst Prüfung der Sicherheitseinrichtungen, Funktionsprüfung, Kontrolle der technischen Dokumentation und Erstellung eines Sachverständigenberichts als Grundlage für Instandhaltungs- und Modernisierungsentscheidungen.

  • Einheit: Stück (je Anlage / Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 15, 16 und Anhänge 2/3 (überwachungsbedürftige Anlagen), einschlägige TRBS (z. B. TRBS 1201).

300.007 – Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3) an technischen Anlagen

  • Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel innerhalb der technischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 und einschlägigen Produktnormen. Durchführung von Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfungen (z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Auslösezeiten der Schutzeinrichtungen) zur Beurteilung der elektrischen Sicherheit und Ableitung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen. Prüfprotokoll mit Messwerten und Fristempfehlung.

  • Einheit: Stück (je Anlage / Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV Vorschrift 3 (Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel), BetrSichV § 14.

300.008 – Jährliche Prüfung sicherheitsrelevanter Zubehör- und Schutzeinrichtungen

  • Beschreibung: Jährliche Prüfung sicherheitsrelevanter Zubehörteile technischer Anlagen (z. B. austauschbare Ausrüstungen, Armaturen, Sicherheitssperren, Sensoren, Schutzabdeckungen) auf Beschädigung, Verschleiß, Funktion und Kennzeichnung. Dokumentation der Ergebnisse und Ableitung von Instandhaltungsmaßnahmen wie Austausch, Nachjustierung oder Nachkennzeichnung.

  • Einheit: Stück (je definiertem Los / Bestand)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Prüfung sicherheitsrelevanter Arbeitsmittel), einschlägige DGUV-Regeln je Anlagentyp.

300.009 – Prüfung von Personenaufnahmeeinrichtungen an technischen Anlagen (sofern eingesetzt)

  • Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung von an technischen Anlagen eingesetzten Personenaufnahmeeinrichtungen (z. B. angebaute Arbeitskörbe, Plattformen, Wartungsbühnen mit Hubfunktion) inklusive Anschlagpunkten, Zugangswegen, Steuereinrichtungen und Notablass-/Rettungsfunktionen. Überprüfung der Betriebsanweisungen und des Rettungskonzepts; Protokoll als Grundlage für Instandhaltung und ggf. Nutzungsbeschränkungen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Arbeitsmittel zum Heben von Personen), TRBS 2121 und TRBS 1203 (besondere Anforderungen an befähigte Personen).

400.001 – WARTUNG UND INSPEKTION DER TECHNISCHEN ANLAGE

  • Beschreibung: Regelmäßige vorbeugende Wartung und Inspektion einer technischen Anlage (z. B. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Produktions- oder Förderanlagen) gemäß Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung und Instandhaltungskonzept. Prüfung aller mechanischen, elektrischen und ggf. hydraulischen/pneumatischen Komponenten auf Verschleiß, Beschädigungen, Undichtigkeiten und Funktionsfähigkeit. Reinigung zugänglicher Komponenten, Kontrolle und ggf. Nachziehen von Verschraubungen und Befestigungen. Abarbeitung des Schmierplans mit freigegebenen Schmier- und Betriebsstoffen (Lager, Führungen, Gelenke, Ketten/Seile). Sichtprüfung von Verschleißteilen (z. B. Bremsen, Dichtungen, Puffer, Filter) und Empfehlung zum Austausch bei kritischem Zustand. Funktionsprüfung der Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen (z. B. Endschalter, Not-Halt, Verriegelungen, Sensorik) im Leer- und – soweit möglich – Lastbetrieb. Kleinere Einstellarbeiten im Rahmen der Wartung (z. B. Nachstellen von Bremsen, Endschaltern, Spannungen) sind enthalten. Erstellung eines Wartungsprotokolls mit Dokumentation der Arbeiten, festgestellten Mängel und empfohlenen Maßnahmen; Eintrag in Anlagendokumentation/Prüfbuch.

  • Einheit: Pauschale (pro Wartungseinsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Intervalle gemäß Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung und Nutzungsgrad (i. d. R. mindestens jährlich, bei hoher Beanspruchung häufiger). Wartungstermine werden mit dem Betreiber abgestimmt, um Betriebsabläufe möglichst wenig zu beeinträchtigen. Durchführung ausschließlich durch geschultes Fachpersonal mit anlagenspezifischer Qualifikation. Es werden nur freigegebene Schmier- und Ersatzstoffe verwendet. Umfangreiche Reparaturen und der Austausch größerer Komponenten sind nicht enthalten und separat als Instandsetzung (z. B. Pos. 500.002) zu beauftragen. Eine Kombination mit wiederkehrenden Sicherheits-/Wiederholungsprüfungen ist empfohlen, um Stillstandszeiten zu reduzieren.

400.002 – ÖLWECHSEL AN GETRIEBEN TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Wechsel des Getriebe- bzw. Hydrauliköls in einem Antriebsaggregat einer technischen Anlage (z. B. Antriebs- oder Hubgetriebe, Getriebemotor, Pumpenaggregat) gemäß Wartungs- und Schmierplan des Herstellers. Ablassen des Altöls, Sichtkontrolle des Altöls (z. B. auf Metallabrieb, Verfärbungen, Wasseranteile), fachgerechte Sammlung und Entsorgung des ölhaltigen Betriebsstoffes nach geltenden Umwelt- und Entsorgungsvorschriften. Befüllen mit neuem, freigegebenem Öl/Fluid in vorgeschriebener Sorte und Viskosität. Kontrolle von Getriebegehäuse, Dichtungen, Entlüftungen und Ölstandsanzeigen; Sicherstellung der korrekten Füllmenge und Dichtheit.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Leistung nach Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung oder Ölzustandsanalyse (z. B. nach einer bestimmten Betriebsstundenzahl oder mehreren Betriebsjahren). Kann mit einer regulären Wartung (Pos. 400.001) kombiniert werden, sofern sich Intervalle überschneiden. Der Betreiber stellt sicher, dass während des Ölwechsels kein Betrieb der betroffenen Antriebe möglich ist (Freischalten, Druckentlastung, Verriegelung gegen Wiedereinschalten). Nach dem Ölwechsel erfolgt ein kurzer Probelauf zur Kontrolle von Dichtheit, Geräusch- und Temperaturverhalten; Dokumentation im Wartungsprotokoll.

400.003 – GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG TECHNISCHE ANLAGE (ERST-GBU)

  • Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen beim Betrieb einer konkreten technischen Anlage einschließlich Hilfs- und Sicherheitseinrichtungen, Arbeitsumgebung, Schnittstellen zu anderen Anlagen sowie relevanter Betriebsarten (Normalbetrieb, Störung, Wartung, Reinigung). Ableitung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen sowie Festlegung von Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsfristen, Betriebsanweisungen und Qualifikationsanforderungen für Bedien- und Instandhaltungspersonal.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage)

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung, regelmäßige Überprüfung) und TRBS 1111 (Konkretisierung und Dokumentationspflicht).

  • Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix, ggf. Betriebsanweisungen und Schulungsnachweise.

  • Qualifikation: Fachkundig (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Person mit Arbeitsschutz-Fachkunde) mit anlagenspezifischer Expertise im Bereich technische Anlagen.

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung von Hersteller- und Bestandsunterlagen, bisherigen Prüf-/Wartungsberichten, Betriebsdaten (Last-/Nutzungsklassen) sowie Informationen zu Organisation, Rollen und Verantwortlichkeiten.

  • Abgrenzung: Erforderliche Messungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe), statische Berechnungen oder detaillierte Risikoanalysen (z. B. FMEA) sind nicht enthalten und separat zu beauftragen.

400.004 – FORTSCHREIBUNG GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG (ANLASS-/JÄHRLICH)

  • Beschreibung: Überprüfung und Aktualisierung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung einer technischen Anlage bei Änderungen (Umbau, Modernisierung, Änderung der Betriebsweise), nach Ereignissen (Unfällen, Beinaheereignissen, wiederkehrenden Störungen) oder in regelmäßigen Abständen (z. B. jährlich). Abgleich von dokumentierten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Prüf-/Wartungsfristen mit dem aktuellen Ist-Zustand; Bewertung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen und Aktualisierung von Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix und GBU-Dokumentation.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Anlässe zur Überarbeitung, Dokumentation).

400.005 – FORTSCHREIBUNG GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG (ANLASS-/JÄHRLICH)

  • Beschreibung: Überprüfung und Aktualisierung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung einer technischen Anlage bei Änderungen (Umbau, Modernisierung, Änderung der Betriebsweise), nach Ereignissen (Unfällen, Beinaheereignissen, wiederkehrenden Störungen) oder in regelmäßigen Abständen (z. B. jährlich). Abgleich von dokumentierten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Prüf-/Wartungsfristen mit dem aktuellen Ist-Zustand; Bewertung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen und Aktualisierung von Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix und GBU-Dokumentation.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Anlässe zur Überarbeitung, Dokumentation).

400.006 – PRÜFUNG NACH PRÜFPFLICHTIGER ÄNDERUNG/MODERNISIERUNG

  • Beschreibung: Prüfung einer technischen Anlage nach prüfpflichtiger Änderung, Erweiterung oder Modernisierung gemäß BetrSichV und TRBS 1201, analog zur Prüfung vor Erstinbetriebnahme. Je nach Umfang: Prüfung der technischen Unterlagen, Sichtprüfung der Installation, Funktions- und Sicherheitsprüfungen (insbesondere Schutz- und Abschaltfunktionen) sowie ggf. Messungen. Dokumentation in einem Abnahmeprotokoll mit Freigabeempfehlung, Auflagen und Eintrag in die Anlagendokumentation.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach Änderungen), TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen).

400.007 – PLANMÄSSIGE WARTUNG & INSPEKTION (NACH HERSTELLER/GBU)

  • Beschreibung: Planmäßige präventive Wartung einer technischen Anlage anhand der Herstellerangaben und der Gefährdungsbeurteilung inklusive Abarbeitung des Schmier- und Wartungsplans, erforderlicher Justagen, Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen sowie Erstellung einer Mängel-/Maßnahmenliste und eines Wartungsprotokolls mit Eintrag in die Anlagendokumentation.

  • Einheit: Pauschale je Wartungseinsatz (je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Instandhaltungspflichten aus Gefährdungsbeurteilung und Betrieb nach BetrSichV § 3 und § 4 sowie TRBS 1112 (Organisation und Durchführung der Instandhaltung).

400.008 – ÖL-/GETRIEBESERVICE AN ANTRIEBEN TECHNISCHER ANLAGEN (FALLS FÄLLIG)

  • Beschreibung: Öl- bzw. Getriebeservice an Antriebseinheiten technischer Anlagen (z. B. Getriebemotoren, Pumpenaggregate) inklusive Ölwechsel, ggf. Filterwechsel, fachgerechter Entsorgung des Altöls, Dichtheits- und Funktionskontrolle sowie Dokumentation im Wartungsprotokoll.

  • Einheit: Stück (je Getriebe/Antrieb)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherstellung eines sicheren Betriebszustands gemäß BetrSichV und Gefährdungsbeurteilung; Umsetzung von Hersteller-Wartungs- und Pflegeplänen.

400.009 – INTERVALL-INSPEKTION ZWISCHEN JAHRESPFÜFUNGEN (Z. B. HALBJÄHRLICH)

  • Beschreibung: Zustandsaufnahme und Sicht-/Funktionsprüfung kritischer Komponenten einer technischen Anlage (z. B. bewegte Teile, Bremsen, Kupplungen, Filter, Sensoren, Energie- und Medienzuführungen, Sicherheitseinrichtungen) in den Intervallen zwischen umfassenden Jahresprüfungen. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Verschleiß und sicherheitsrelevanten Mängeln. Erstellung eines Kurzberichts mit dokumentierten Auffälligkeiten und Empfehlung zur Priorisierung und Terminierung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Prüffristen risikobasiert festlegen nach TRBS 1201; Ergebnisse sind in Anlagendokumentation/Prüfbuch zu erfassen.

500.001 – STÖRUNGSBESEITIGUNG / NOTFALLEINSATZ TECHNISCHE ANLAGE

  • Beschreibung: Sofortiger Serviceeinsatz zur Beseitigung einer akuten Störung oder eines Ausfalls einer technischen Anlage. Ein qualifizierter Servicetechniker wird schnellstmöglich zum Einsatzort disponiert, führt eine strukturierte Fehlerdiagnose durch (z. B. Sichtprüfung, Auslesen von Störmeldungen/Fehlercodes, Prüfung von Steuerung, Antrieben, Sensorik/Aktorik) und nimmt – sofern möglich – eine erste Instandsetzung oder eine sichere provisorische Lösung vor, um die Betriebsbereitschaft wiederherzustellen oder einen definierten, sicheren Notbetrieb zu ermöglichen. Ziel ist die Minimierung von Stillstandszeiten bei gleichzeitiger Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen.

  • Einheit: Pauschale (pro Einsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Pauschale umfasst die Bereitstellung eines Servicetechnikers im Notfall, inkl. Rufbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeiten (24/7-Notdienst nach Vereinbarung), Anfahrt innerhalb der definierten Region und eine festgelegte Einsatzdauer vor Ort (z. B. bis zu 2 Stunden). Darüberhinausgehender Aufwand wird über Instandsetzung auf Regie (Pos. 500.002) abgerechnet. Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien sind nicht enthalten (siehe ggf. Ersatzteilversorgung Pos. 700.001). Kann im Rahmen von Wartungsverträgen mit reduzierten Notdienstzuschlägen verknüpft werden. Ist eine sofortige Instandsetzung nicht möglich, wird die Anlage in einen sicheren Stillstand versetzt, gegen Wiedereinschalten gesichert und eine Folgereparatur geplant und dokumentiert.

500.002 – REPARATUR- UND INSTANDSETZUNGSARBEITEN TECHNISCHE ANLAGEN

  • Beschreibung: Durchführung von Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an technischen Anlagen auf Regiebasis. Der Servicetechniker arbeitet festgestellte Mängel und Defekte fachgerecht ab, z. B. durch Austausch defekter Komponenten (mechanisch/elektrisch/steuerungstechnisch), Instandsetzung von Antrieben, Sensorik und Aktorik, Erneuerung oder Neuverdrahtung von Leitungen, Beseitigung von Leckagen oder das Ersetzen kompletter Baugruppen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Funktions- und Sicherheitsprüfung (z. B. Probelauf, Prüfung von Schutz- und Abschaltfunktionen) sowie die formale Wiederübergabe an den Betreiber.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 8

  • Hinweise: Der Stundenverrechnungssatz umfasst die Arbeitszeit eines qualifizierten Service-/Instandhaltungstechnikers vor Ort. Fahrtkosten, eventuelle Zuschläge (Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge) sowie benötigte Ersatzteile und Materialien werden separat abgerechnet (z. B. Pos. 700.001). Der tatsächliche Zeitaufwand richtet sich nach Schadensbild und Anlagentyp; bei umfangreicheren Maßnahmen kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Während der Instandsetzung ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen, zu kennzeichnen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Bei sicherheitsrelevanten Komponenten kann nach der Reparatur eine ergänzende Prüfung erforderlich sein (z. B. außerordentliche Prüfung nach BetrSichV/TRBS 1201). Alle Arbeiten werden in einem Reparaturbericht (inkl. ggf. Fotos, Messwerte, Funktionsnachweise) dokumentiert; bei prüfpflichtigen Anlagen erfolgt ein Eintrag in Prüfbuch/Anlagendokumentation.

500.003 – GEPLANTE INSTANDSETZUNG NACH INSPEKTIONS- UND PRÜFBEFUNDEN

  • Beschreibung: Bündelung und Durchführung geplanter Instandsetzungsmaßnahmen auf Basis von Wartungs-, Prüf- und Gefährdungsbeurteilungsbefunden (z. B. Austausch verschlissener Komponenten, normativer Nachrüstungen, Umsetzung empfohlener Verbesserungsmaßnahmen). Ziel ist die strukturierte Abarbeitung von Mängellisten in abgestimmten Instandhaltungsfenstern, um die Verfügbarkeit und Sicherheit technischer Anlagen nachhaltig zu sichern.

  • Einheit: Pauschale (je abgestimmtem Instandsetzungspaket)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Leistungsumfang und Pauschale werden auf Basis der vorliegenden Mängel- bzw. Maßnahmenliste (z. B. aus Prüfprotokollen, GBU, Wartungsberichten) projektspezifisch definiert. Planung und Koordination erfolgen in Abstimmung mit Produktion/Betrieb, um Stillstandszeiten zu minimieren. Nach Abschluss der Maßnahmen werden Prüf- und Wartungsdokumentation aktualisiert und ggf. neue Prüffristen festgelegt.

500.004 – STÖRUNGSBESEITIGUNG / NOTFALLEINSATZ INKL. ERSTDIAGNOSE

  • Beschreibung: Soforteinsatz eines Servicetechnikers zur Fehleraufnahme und Erstdiagnose bei Störung einer technischen Anlage, inkl. erster Behebungsversuche im Rahmen der verfügbaren Zeit (z. B. Rücksetzen/Störungsquittierung, Beheben einfacher Defekte, provisorische Instandsetzung) sowie Übergabe der Anlage in sicheren Notbetrieb oder definierten Sicherstillstand. Erstellung eines Einsatzberichts mit Dokumentation der Störung, der getroffenen Maßnahmen und ggf. der empfohlenen Folgeschritte.

  • Einheit: Pauschale pro Einsatz (inkl. x h vor Ort – kundenspezifisch zu definieren)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherer Betrieb bzw. Stillsetzung bei Mängeln gemäß BetrSichV §§ 4, 14 und einschlägigen DGUV-Vorschriften (Mängel unverzüglich beheben oder Arbeitsmittel außer Betrieb nehmen).

500.005 – INSTANDSETZUNG AUF REGIE (MECHANIK/ELEKTRIK/STEUERUNG)

  • Beschreibung: Zeitbasierte Instandsetzungstätigkeiten an mechanischen, elektrischen und steuerungstechnischen Komponenten technischer Anlagen (z. B. Austausch/Justage defekter Teile, Behebung von Verdrahtungs- oder Parametrierfehlern, Instandsetzung von Sensorik/Aktorik), inklusive Wiederinbetriebnahme mit Funktions- und Sicherheitscheck. Dokumentation im Reparaturbericht sowie Eintrag in Prüfbuch/Anlagendokumentation bei prüfpflichtigen Anlagen.

  • Einheit: Stunde (Techniker)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Wiederherstellung eines sicheren Zustands gemäß Gefährdungsbeurteilung, Prüfberichten und BetrSichV §§ 3, 4, 14 sowie relevanten DGUV-Vorschriften.

600.001 – NACHRÜSTUNG EINES FREQUENZUMRICHTERS AN TECHNISCHER ANLAGE

  • Beschreibung: Nachträglicher Einbau eines Frequenzumrichters zur drehzahl- bzw. drehmomentgeregelten Ansteuerung eines vorhandenen Antriebs einer technischen Anlage (z. B. Hubwerk, Förderband, Pumpe, Ventilator). Die bisherige Direkt-/Schützsteuerung wird durch einen frequenzgeregelten Antrieb ergänzt oder ersetzt. Leistung umfasst die Lieferung eines geeigneten, CE- und EMV-konformen Frequenzumrichters, die mechanische und elektrische Montage (i. d. R. im Schaltschrank), Anschluss an die vorhandene Steuerung sowie Parametrierung (Beschleunigungs-/Bremsrampen, Drehzahl-/Drehmomentbegrenzung, Sicherheitsfunktionen). Abschließend erfolgt ein Funktions- und Probelauf inkl. Optimierung der Fahr-/Fahrprofile und Dokumentation der geänderten Einstellungen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Voraussetzung sind ausreichender Platz im Schaltschrank und die Eignung des vorhandenen Motors für Umrichterbetrieb (ggf. Motortausch erforderlich). Die Ausführung erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung) und ggf. DIN EN 61800-5-1 (Einstellbare elektrische Antriebe – Sicherheit). Netzrückwirkungen (Oberschwingungen, EMV) werden berücksichtigt; es werden nur entsprechend geprüfte Geräte eingesetzt. Die Parametrierung erfolgt in Abstimmung mit dem Betreiber (z. B. max. Geschwindigkeit, Rampen, Bremshalt, Sicherheitsverriegelungen). Die Nachrüstung ist in der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten (TRBS 1111); ggf. ist eine Prüfung nach Änderung gemäß BetrSichV § 14/TRBS 1201 sowie eine Aktualisierung der Betriebsanleitung und Schaltpläne durchzuführen.

600.002 – NACHRÜSTUNG EINER FUNKFERNSTEUERUNG AN TECHNISCHER ANLAGE

  • Beschreibung: Ausrüstung einer technischen Anlage mit einer Funkfernsteuerung zur sicheren, kabellosen Bedienung. Leistung umfasst die Lieferung und Montage eines Funkempfängers (inkl. Anschluss an die Steuerung) sowie eines oder mehrerer mobiler Handsender. Die bestehende Bedienung (z. B. Kabelsteuerung, Bedientableau) wird so angepasst, dass wahlweise Funk- oder Kabelbedienung möglich ist, soweit betrieblich gewünscht. Nach Installation werden Reichweite, Not-Stop-Funktion, Befehlslogik und Störsicherheit des Systems geprüft und dokumentiert. Ziel ist eine ergonomische Bedienung mit verbessertem Blick auf Arbeitsbereich und Umgebung bei gleichzeitiger Einhaltung aller Sicherheitsfunktionen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Es werden nur Funksteuerungssysteme mit CE-Kennzeichnung und Konformität zu einschlägigen Normen (z. B. ETSI EN 300 220, DIN EN 60204-1, EN ISO 13849-1 für sicherheitsbezogene Steuerungsfunktionen) eingesetzt. Vor der Nachrüstung ist die Funkumgebung vor Ort zu prüfen (Frequenzplanung, mögliche Störquellen). Bediener sind vor Inbetriebnahme der Funkfernsteuerung gemäß BetrSichV § 12/ArbSchG zu unterweisen (z. B. über Funktionen, Not-Stop, Batteriewechsel, Prüfungen vor Arbeitsbeginn). Batterien/Akkus, Ladegerät und ggf. Gürtel-/Schutzbügel für die Handsender sind im Lieferumfang enthalten. Die Schutzart der Komponenten (mind. IP54, in industrieller Umgebung empfohlen IP65) ist auf die Einsatzbedingungen abzustimmen. Änderungen werden in der Gefährdungsbeurteilung und in den Betriebsanweisungen nachgeführt; falls sicherheitsrelevante Funktionen betroffen sind, ist eine Funktions-/Sicherheitsprüfung nach TRBS 1201 erforderlich.

600.003 – NACHRÜSTUNG WEITERER KOMPONENTEN / MODERNISIERUNG TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Modernisierungsmaßnahmen zur sicherheitstechnischen und betrieblichen Aufwertung bestehender technischer Anlagen durch zusätzliche Komponenten oder Upgrades. Diese Position kann u. a. folgende Leistungen umfassen: Nachrüstung zusätzlicher Endabschalter, Drehzahl-/Drehmomentbegrenzungen oder Sicherheitsrelais, Installation von Antikollisions- oder Bereichsüberwachungssystemen (z. B. Scanner, Lichtgitter), Einbau digitaler Mess- und Anzeigeeinrichtungen (z. B. Last-, Druck- oder Temperaturanzeigen, Betriebsstundenzähler) oder elektronischer Last-/Betriebsdatenspeicher. Ebenso möglich ist der Austausch veralteter Hauptbaugruppen (z. B. Steuerung, Antriebe, Sicherheitskomponenten) durch moderne, dem Stand der Technik entsprechende Komponenten. Die gewählten Lösungen werden mechanisch und elektrisch eingebaut, in die Steuerung integriert, parametriert und im Rahmen eines Probelaufs geprüft.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Diese Position dient als Sammelposition für unterschiedliche Nachrüst- und Modernisierungsmaßnahmen; die genaue Ausführung (Komponenten, Schnittstellen, Leistungsumfang) ist in der Einzelbeauftragung zu spezifizieren. Alle Nachrüstungen erfolgen normkonform und herstellerneutral; es werden kompatible, für die vorhandene Anlage geeignete Komponenten ausgewählt. Vor Umsetzung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob eine „wesentliche Veränderung“ der Maschine vorliegt (BMAS-Auslegung, BetrSichV § 3, ProdSG); in diesem Fall sind u. U. weitergehende Nachweise/Prüfungen (z. B. erneute Konformitätsbewertung, Abnahmeprüfung) erforderlich. Nach Abschluss der Arbeiten werden Funktions- und Sicherheitsprüfungen dokumentiert und die technischen Unterlagen (Schaltpläne, Stücklisten, Betriebsanleitungen, GBU) aktualisiert.

600.004 – MODERNISIERUNG STEUERUNG / SPS-UPGRADE TECHNISCHE ANLAGE

  • Beschreibung: Austausch bzw. Upgrade einer veralteten Steuerung (z. B. Relaissteuerung, alte SPS) durch ein modernes Steuerungssystem inkl. neuer Hardware (SPS, Ein-/Ausgangsmodule, HMI) und Anpassung der Softwarefunktionalität. Enthalten sind Planung, Lieferung, Demontage der Altsteuerung, Montage/Verkabelung der neuen Steuerung, Programmierung/Parametrierung der Funktionen (inkl. Sicherheitsfunktionen, sofern vorgesehen) sowie Funktions- und Integrationstests mit der angebundenen Peripherie.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Ausführung erfolgt gemäß DIN EN 60204-1 und den einschlägigen Sicherheitsnormen für Steuerungen (z. B. EN ISO 13849-1/-2 oder IEC 62061). Die Anpassung ist in der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten; bei relevanten Sicherheitsfunktionen sind Performance Level/SIL-Nachweise zu führen. Nach Abschluss werden Schaltpläne, Softwaredokumentation, Betriebsanleitung und Prüfbuch aktualisiert; es ist eine Prüfung nach Änderung gemäß BetrSichV § 14/ TRBS 1201 durchzuführen.

600.005 – SICHERHEITSTECHNISCHE NACHRÜSTUNG VON SCHUTZEINRICHTUNGEN

  • Beschreibung: Nachrüstung bzw. Ergänzung von technischen Schutzeinrichtungen an bestehenden Anlagen (z. B. feste und bewegliche trennende Schutzeinrichtungen, Verriegelungen, Lichtgitter, Not-Halt-Taster, Zustimmtaster, Sicherheitszuhaltungen). Leistung umfasst Auswahl geeigneter Komponenten, mechanische Montage, elektrische Anbindung an die Sicherheitssteuerung, Parametrierung und Prüfung der Sicherheitsfunktionen im Gesamtsystem.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Ausführung gemäß Gefährdungsbeurteilung und den relevanten Normen (u. a. DIN EN ISO 12100, EN ISO 13857, EN ISO 13849-1/-2, DIN EN 60204-1). Nachrüstung kann eine Änderung der Schutzkonzepte (z. B. Betriebsartenwahl, Reset-Philosophie) erfordern und ist entsprechend zu dokumentieren. Nach Abschluss sind eine sicherheitstechnische Funktionsprüfung, ggf. Messungen (z. B. Anhaltewege) sowie eine Aktualisierung der GBU, Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen durchzuführen.

700.001 – ERSATZTEILBESCHAFFUNG UND -LIEFERUNG

  • Beschreibung: Service zur Beschaffung und Bereitstellung von Ersatzteilen für technische Anlagen und Systeme (z. B. Antriebe, Sensorik, Steuerungsmodule, Armaturen, Verschleißteile). Der Auftragnehmer identifiziert anhand von Fehlerbeschreibung, Stücklisten, Typenschildern oder Inspektion das passende Ersatzteil – herstellerneutral auch für unterschiedliche Fabrikate. Anschließend erfolgt die Beschaffung über eigenes Lager, Hersteller oder Fachhandel sowie die Bereitstellung für den Betreiber (Standardversand oder Abholung). Die Leistung umfasst Disposition, Bestellauslösung, Wareneingangskontrolle, Kennzeichnung und standardmäßige Verpackung zum Schutz des Bauteils.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 5

  • Hinweise: Die Materialkosten der Ersatzteile sind nicht enthalten und werden separat ausgewiesen bzw. nach Nachweis abgerechnet; diese Position deckt ausschließlich den Service der Identifikation, Beschaffung und Bereitstellung ab. Es werden bevorzugt Originalteile oder vom Hersteller freigegebene, gleichwertige Teile eingesetzt, um Funktion, Sicherheit und Gewährleistung zu sichern. Gängige Verschleiß- und Ersatzteile hält der Auftragnehmer nach Möglichkeit lagerhaltig, um kurze Reaktionszeiten zu gewährleisten; nicht vorrätige Teile werden priorisiert beschafft. Dringende Komponenten können in der Regel noch am Bestelltag versandt oder zur Abholung bereitgestellt werden. Express- und Kurierlieferungen werden gesondert über Pos. 700.002 abgerechnet.

700.002 – EXPRESS- UND KURIERLIEFERUNG FÜR ERSATZTEILE

  • Beschreibung: Zusatzleistung für besonders zeitkritische Ersatzteillieferungen zur Minimierung von Stillstandszeiten technischer Anlagen. Bei dringendem Bedarf organisiert der Auftragnehmer eine beschleunigte Lieferung, z. B. per Direktkurier, Same-Day-/Overnight-Express oder spezieller Botenfahrt, sodass das Ersatzteil innerhalb kürzester Zeit beim Betreiber eintrifft.

  • Einheit: Pauschale (pro Lieferung)

  • Menge: 2

  • Hinweise: Diese Position wird nur berechnet, wenn der Betreiber ausdrücklich eine beschleunigte Lieferung beauftragt oder die Dringlichkeit der Instandsetzung dies erfordert. Sie wird zusätzlich zur Standardbeschaffung (Pos. 700.001) abgerechnet, da hierfür Sondertransportkosten anfallen. Der Auftragnehmer wählt in Abstimmung mit dem Betreiber das schnellste wirtschaftlich sinnvolle Transportmittel (z. B. Direktkurier, Flugexpress, Overnight). Leistungsumfang, Zeitfenster und Kosten werden vorab mit dem Kunden abgestimmt und dokumentiert.

700.003 – ERSATZTEILRECHERCHE, -BESCHAFFUNG UND -LOGISTIK

  • Beschreibung: Kurzposition für die Abwicklung einzelner Ersatzteilvorgänge: Prüfung von Verfügbarkeit und Alternativtypen, Bestellung und logistische Abwicklung bis zur Anlieferung beim Betreiber sowie Dokumentation des verbauten Ersatzteils (z. B. Artikelnummer, Hersteller, Chargen-/Seriennummer) für Anlagenakte/Prüfbuch. Teilekosten werden separat abgerechnet.

  • Einheit: Stück (je Teilvorgang)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherstellung der Instandhaltbarkeit und Verfügbarkeit sicherheitsrelevanter Komponenten gemäß Gefährdungsbeurteilung und BetrSichV §§ 3, 4; dokumentierter Nachweis in Prüfbuch/Anlagenakte.

700.004 – ERSATZTEILLAGER- UND BESTANDSMANAGEMENT

  • Beschreibung: Aufbau und laufende Pflege eines standort- oder anlagenspezifischen Ersatzteillagers für technische Anlagen, inkl. Definition von Mindestbeständen, Artikelstammpflege (Teilenummern, Hersteller, Kompatibilität), Lagerorganisation, Inventuren und Ausgabedokumentation. Ziel ist eine gesicherte Verfügbarkeit kritischer Ersatzteile zur Unterstützung der vorbeugenden und korrektiven Instandhaltung.

  • Einheit: Jahrespauschale (je Standort/Anlagengruppe)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Lagerstrategie (A-/B-/C-Teile, kritische Komponenten) wird mit dem Betreiber auf Basis von Störungsstatistiken, Lieferzeiten und Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Entnahmen und Zugänge werden dokumentiert und regelmäßig mit Wartungs- und Instandsetzungsberichten abgeglichen. Die Leistung unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung seiner Pflicht, Arbeitsmittel instand halten und sicher betreiben zu können (BetrSichV §§ 3, 4, 14; TRBS 1112).

700.005 – OBSOLESZENZ- UND TYPENERSATZMANAGEMENT

  • Beschreibung: Analyse des vorhandenen Komponentenbestands (z. B. Steuerungsbaugruppen, Antriebe, Sensoren) hinsichtlich Abkündigungen/Obsoleszenz und Entwicklung von Strategien für Typenersatz, alternative Fabrikate oder Modernisierungspakete. Erstellung von Übersichten, welche Ersatzteile mittelfristig nicht mehr verfügbar sind, und Ableitung von Maßnahmen (z. B. Vorabbevorratung, Umbau-/Upgrade-Kits).

  • Einheit: Stück (je Maßnahmenpaket/Analyse)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Das Obsoleszenzmanagement erfolgt in enger Abstimmung mit Betreiber, Instandhaltung und ggf. Hersteller. Ergebnisse fließen in die Gefährdungsbeurteilung, Instandhaltungs- und Investitionsplanung ein. Ziel ist es, das Risiko anlagenkritischer Ausfälle durch nicht mehr verfügbare Ersatzteile zu reduzieren und die langfristige Betriebssicherheit zu gewährleisten.

800.001 – SCHULUNG UND EINWEISUNG DES BEDIENPERSONALS TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Durchführung einer praxisorientierten Schulung für Bedienpersonal technischer Anlagen (z. B. Produktions-, Förder-, TGA- oder Prozessanlagen) mit Fokus auf sicheren, bestimmungsgemäßen Betrieb und Unterstützung der Instandhaltung. Theorieteil: Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Regelwerk), Pflichten der Bediener, anlagenspezifische Gefährdungen, Schnittstellen zur Instandhaltung (Mängelmeldung, Stillsetzung bei Gefahr). Praxisteil: Einweisung direkt an der Anlage (Start-/Stopp-Sequenzen, tägliche Sicht- und Funktionskontrollen, Erkennen von Unregelmäßigkeiten wie Geräuschen, Vibrationen, Leckagen), Verhalten bei Störungen und im Notfall (Not-Halt, Abschalten, Meldewege). Einübung des sicheren Umgangs mit Bedieneinrichtungen (z. B. Bedienpult, HMI, Fernbedienung) unter Beachtung von Gefahren- und Sperrbereichen.

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Geeignet als Grund- oder Auffrischungsschulung für neue und erfahrene Bediener. Der Arbeitgeber darf gemäß ArbSchG und BetrSichV nur unterwiesene und geeignete Personen technische Anlagen bedienen lassen; regelmäßige Unterweisungen (mindestens jährlich oder anlassbezogen nach Änderungen/Ereignissen) werden empfohlen. In der Pauschale enthalten ist die Schulung einer Gruppe (typ. 5–10 Personen, genaue Teilnehmerzahl nach Absprache), inkl. Schulungsunterlagen und Teilnahmebescheinigungen als Unterweisungsnachweis. Der Betreiber stellt einen geeigneten, sicheren Schulungsbereich an der Anlage bereit.

800.002 – SCHULUNG UND EINWEISUNG DES INSTANDHALTUNGSPERSONALS TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Spezialisierte Schulung für betriebseigene Wartungs- und Instandhaltungstechniker zur sicheren und normgerechten Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an technischen Anlagen. Inhalte (theoretisch und praktisch): Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, TRBS 1112, TRBS 1201/1203), sichere Arbeitsverfahren (Freischalten, Sichern, Kennzeichnen – LOTO-Grundprinzipien), Aufbau und Funktion der im Betrieb eingesetzten Anlagentypen, typische Wartungs- und Inspektionstätigkeiten (Schmierstellen, Prüfpunkte, Einstellarbeiten), Erkennen von Verschleiß- und Schadensbildern, systematische Fehlersuche, sichere Durchführung des Austauschs einfacher Baugruppen sowie Dokumentationspflichten (Wartungsprotokolle, Prüfbuch).

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Schulung wird auf die vorhandenen Anlagen und Vorkenntnisse der Teilnehmer abgestimmt und richtet sich insbesondere an Personal, das wiederkehrende Wartungen und erste Störungsbeseitigung vornimmt. Durch die Qualifizierung werden Anlagensicherheit und Verfügbarkeit erhöht, und viele Maßnahmen können fachgerecht intern ausgeführt werden. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer Schulungsunterlagen und praxisorientierte Checklisten. Eine Wiederholung alle paar Jahre und bei wesentlichen Anlagenänderungen wird empfohlen.

800.003 – BETRIEBSANWEISUNG JE TECHNISCHE ANLAGE (ERSTELLUNG/AKTUALISIERUNG + AUSHAHNG)

  • Beschreibung: Erstellung oder Aktualisierung einer anlagenspezifischen Betriebsanweisung für jede relevante technische Anlage auf Basis der Gefährdungsbeurteilung. Inhalte u. a.: Beschreibung der Tätigkeit/Anlage, typische Gefährdungen, erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Verhaltensregeln vor, während und nach dem Betrieb, Prüfpunkte vor Inbetriebnahme (Sicht- und Funktionskontrollen), Vorgehen bei Störungen und Notfällen (Not-Halt, Abschalten, Meldewege), Hinweise auf Wartungs- und Prüfintervalle sowie Pflicht zur Mängelmeldung. Die Betriebsanweisung wird layoutet, zur Ausgabe bereitgestellt und in den Arbeitsbereichen sichtbar ausgehängt; sie wird in Unterweisungen und Schulungen integriert.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungs- und Informationspflicht nach ArbSchG § 12 und BetrSichV (Bereitstellung von Informationen zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln); Inhalte richten sich nach Gefährdungsbeurteilung und einschlägigen DGUV-Regeln.

800.004 – JÄHRLICHE UNTERWEISUNG BEDIEN- UND MITWIRKENDER PERSONEN (MIT NACHWEIS)

  • Beschreibung: Durchführung der jährlichen Wiederholungsunterweisung für Bedienpersonal und weitere im Arbeitsprozess mitwirkende Personen an technischen Anlagen (z. B. Zu- und Abführer, Anlagenbeobachter). Inhalte: Wiederholung der betriebsspezifischen Gefährdungen, Betriebsanweisungen, Sperr- und Gefahrenbereiche, Verhalten bei Störungen und Notfällen, Meldepflicht bei Mängeln, Zusammenarbeit mit Instandhaltung. Ergänzend werden zentrale Praxisaspekte (z. B. tägliche Sichtkontrollen, Not-Halt-Prüfung, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen) thematisiert. Die Unterweisung wird mit Teilnehmerliste, Unterschriften und ggf. kurzem Wissenstest dokumentiert.

  • Einheit: Pauschale je Termin (bis X Teilnehmer)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 12 und BetrSichV (regelmäßige Unterweisung zu Gefährdungen und sicherer Verwendung von Arbeitsmitteln); Ergänzung der Qualifizierungspflichten für Bedienpersonal nach DGUV-Regelwerk.

800.005 – BETRIEBSREGEL MEHRANLAGENBETRIEB / GEKOPPELTE ANLAGENVORGÄNGE INKL. EINWEISUNG

  • Beschreibung: Erarbeitung und Implementierung einer schriftlichen Betriebsregel für den gleichzeitigen oder gekoppelten Betrieb mehrerer technischer Anlagen in einem Arbeitsbereich (z. B. aufeinander abgestimmte Förder- oder Prozessschritte, paralleler Betrieb mehrerer Maschinen mit gemeinsamen Produkten/Arbeitsstücken). Festlegung von Abläufen, Verantwortlichkeiten, Kommunikationswegen, Freigaben und Sperrbereichen, inklusive Schnittstellen zu Wartung und Instandsetzung (z. B. Freigabe nach Instandhaltungsarbeiten). Anschließende Einweisung aller betroffenen Personen (Bediener, Instandhaltung, Aufsichtspersonen) in die Betriebsregel.

  • Einheit: Pauschale (je Betriebsszenario/Arbeitsbereich)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung, Organisation des sicheren Zusammenwirkens mehrerer Arbeitsmittel), ArbSchG und relevante DGUV-Regelwerke zur Koordination gleichzeitiger Tätigkeiten und Anlagenbewegungen.

800.006 – TÄGLICHE SICHT- & FUNKTIONSKONTROLL-CHECKLISTEN (BEREITSTELLUNG + TRAINING)

  • Beschreibung: Erstellung und Bereitstellung anlagenspezifischer Checklisten für tägliche Sicht- und Funktionskontrollen technischer Anlagen vor Arbeitsbeginn, z. B. Prüfung von Not-Halt-Einrichtungen, Schutzeinrichtungen und Verriegelungen, Anzeigen, Warnmeldungen, sichtbaren Schäden, Leckagen und ungewöhnlichen Geräuschen. Kurzschulung der Bediener zur korrekten Anwendung der Checklisten, zur Bewertung einfacher Auffälligkeiten und zum Vorgehen bei Mängeln (z. B. Stillsetzung, Meldung an Instandhaltung). Begleitend wird ein Verfahren zur Nachweisführung (Ablage der Checklisten, digitale Erfassung) etabliert.

  • Einheit: Pauschale (Einrichtung je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitete organisatorische Maßnahmen zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV und DGUV-Regelwerk (Kontrollen vor Arbeitsbeginn, Dokumentation).

800.007 – BEDIENERSCHULUNG TECHNISCHER ANLAGEN (GRUND-/AUFFRISCHUNG)

  • Beschreibung: Kompakte Grund- oder Auffrischungsschulung für Bediener technischer Anlagen als Ergänzung zur allgemeinen Unterweisung. Inhalte: Überblick über relevante Rechtsgrundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Regeln), sichere Bedienung, Kommunikationsregeln im Team, Verhalten bei Störungen und im Notfall, Schnittstellen zur Instandhaltung (Mängelmeldung, Freigabeprozesse). Praxisanteil direkt an der Anlage mit Durchführung typischer Bedienvorgänge und Kontrollen. Abschluss mit Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Befähigung und Unterweisung.

  • Einheit: Pauschale je Schulungstermin

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungspflicht nach ArbSchG § 12 und BetrSichV; der Betreiber darf nur geeignete, unterwiesene Personen technische Arbeitsmittel bedienen lassen.

800.008 – SCHULUNG „SICHERES ARBEITEN BEI WARTUNG UND INSTANDHALTUNG (LOTO)“

  • Beschreibung: Spezifische Schulung für Instandhaltungspersonal zu sicheren Arbeitsverfahren bei Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten an technischen Anlagen. Inhalte: Gefahren bei Instandhaltung (unerwartetes Anlaufen, gespeicherte Energien, Medien unter Druck), Verfahren zum Freischalten, Sichern und Kennzeichnen (Lockout/Tagout-Grundlagen), Kennzeichnung von Arbeitsbereichen, Abstimmung mit Bedienpersonal und Freigabe vor Wiederinbetriebnahme. Praktische Übungen an ausgewählten Anlagenteilen (Freischalten, Spannungsfreiheit prüfen, mechanisches Sichern, Dokumentation der Freigabe).

  • Einheit: Pauschale je Schulungstermin

  • Menge: 1

  • Hinweise: Ausgerichtet auf die im Betrieb vorhandenen Anlagentypen und Instandhaltungsprozesse. Unterstützt die Anforderungen aus BetrSichV, TRBS 1112 und TRBS 1201 zur sicheren Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen. Teilnahme wird als Schulungsnachweis dokumentiert und sollte regelmäßig aufgefrischt werden.

900.001 – FERNDIAGNOSE UND TELEFONSUPPORT TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Remote-Service zur Unterstützung bei Störungen oder technischen Rückfragen zu technischen Anlagen, ohne dass sofort ein Techniker vor Ort sein muss. Ein erfahrener Service-/Instandhaltungstechniker unterstützt das Bedien- oder Instandhaltungspersonal telefonisch oder per Video, um durch gezielte Fragen und Anweisungen eine Ferndiagnose durchzuführen. Typische Inhalte: Auslesen und Interpretieren von Fehlermeldungen an Bedien- oder Diagnoseeinheiten, Anleitung zu einfachen Prüfungen (z. B. Sicherungen, Statusanzeigen, Sensor-/Aktorzustände), Schritt-für-Schritt-Anweisungen zu sicheren Rücksetzungen von Steuerungen oder zur Behebung einfacher Fehler (z. B. Verriegelungszustände, Quittierung von Störmeldungen). Wenn die Anlage über eine sichere Fernwartungs-/Telemetrieschnittstelle verfügt, können – nach Freigabe durch den Betreiber – Diagnosedaten remote eingesehen und ausgewertet werden. Ziel ist die schnelle Eingrenzung und, soweit möglich, Beseitigung von Störungen zur Reduzierung von Ausfallzeiten.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 5

  • Hinweise: Der Support steht i. d. R. werktags während der vereinbarten Servicezeiten zur Verfügung; für kritische Notfälle außerhalb dieser Zeiten können weitergehende Notdienstregelungen vereinbart werden (z. B. in Verbindung mit Pos. 500.xxx „Notfalleinsatz“). Voraussetzung ist, dass vor Ort Personal mit Grundkenntnissen zur Anlage verfügbar ist, das Anweisungen umsetzen darf und kann (insbesondere bezüglich Freischalten und Sicherungsmaßnahmen). Kommunikations- und Verbindungskosten (Telefon/Internet) trägt der Betreiber. Bei Online-Zugriffen auf Steuerungen werden aktuelle IT-Sicherheitsstandards (Zugriffsrechte, Protokollierung, Verschlüsselung) eingehalten; Zugriff erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Betreiber. Kann die Störung nicht per Ferndiagnose behoben werden, werden die ermittelten Informationen zur Vorbereitung eines Vor-Ort-Einsatzes dokumentiert.

900.002 – AR-BASIERTER LIVE-SUPPORT (AUGMENTED REALITY) TECHNISCHE ANLAGEN

  • Beschreibung: Live-Fernunterstützung mittels Augmented Reality (AR) für komplexere Wartungs- und Störungssituationen an technischen Anlagen. Das Instandhaltungspersonal vor Ort verwendet ein Smartphone/Tablet oder eine AR-Brille, um Video und Ton in Echtzeit an einen remote zugeschalteten Experten zu übertragen. Der Experte sieht die Anlage aus Sicht des Technikers, kann im Bild markierende Hinweise, Symbole oder Anweisungen einblenden (z. B. Bauteile hervorheben, Drehrichtung, Prüfpunkt) und begleitet Schritt für Schritt die Fehlersuche, Funktionskontrollen oder einfache Instandsetzungsmaßnahmen. So können viele Wartungs- und Reparaturaufgaben vor Ort durch eigenes Personal, aber mit fachkundiger Remote-Unterstützung, durchgeführt werden.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 2

  • Hinweise: Erforderlich sind geeignete Endgeräte (Smartphone/Tablet oder AR-Brille) sowie eine stabile Datenverbindung. Die Verfügbarkeit des Dienstes (z. B. Reaktionszeiten, Zeitfenster) wird in Service- oder Wartungsverträgen geregelt. AR-Unterstützung ersetzt nicht die Verantwortung des Betreibers für sichere Arbeitsverfahren: Sicherheitstechnisch kritische Tätigkeiten (z. B. Arbeiten in elektrischen Anlagen, Eingriffe in sicherheitsrelevante Baugruppen) dürfen nur durch entsprechend befähigte Personen und unter Beachtung der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden; ggf. ist im Anschluss eine ergänzende Prüfung/Abnahme gemäß BetrSichV/TRBS 1201 zu veranlassen. Dokumentation der Maßnahmen (Screenshots, Checklisten, Tickets) erfolgt zur Ablage in der Anlagenakte.

900.003 – REMOTE-MONITORING UND ZUSTANDSÜBERWACHUNG TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Kontinuierliche oder zeitweise aus der Ferne erfolgende Überwachung von Betriebs- und Zustandsdaten technischer Anlagen (z. B. Laufzeiten, Temperatur, Vibration, Druck, Störmeldungen) zur Unterstützung zustandsorientierter Instandhaltung. Die Daten werden über geeignete Schnittstellen (z. B. Fernwartungsmodem, IoT-Gateway, Leit- oder Energiemanagementsystem) erfasst, aufbereitet und durch Fachpersonal bewertet. Anomalien, Trendabweichungen oder kritische Zustände werden erkannt und an den Betreiber gemeldet, ggf. mit Handlungsempfehlungen (z. B. zusätzliche Inspektion, vorgezogener Lagerwechsel).

  • Einheit: Jahrespauschale (je Anlage/Anlagengruppe oder Standort)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die konkrete Ausgestaltung (Datenpunkte, Grenzwerte, Alarmwege) wird mit dem Betreiber und auf Basis der Gefährdungsbeurteilung abgestimmt. Remote-Monitoring unterstützt die Optimierung von Prüf- und Wartungsintervallen nach TRBS 1201 und TRBS 1112 (zustandsorientierte Instandhaltung), ersetzt jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit (z. B. nach DSGVO, Stand der Technik) sind zu berücksichtigen. Ergebnisse und Alarme werden dokumentiert und in die Instandhaltungsplanung übernommen.

900.004 – REMOTE-KONFIGURATION UND PARAMETERANPASSUNG STEUERUNG TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Fernunterstützte oder ferngesteuerte Anpassung von Steuerungsparametern (z. B. Schaltzeiten, Sollwerte, Grenzwerte, Meldetexte) technischer Anlagen im Rahmen von Wartung, Optimierung oder Fehlerbehebung. Zugriff erfolgt über gesicherte Fernwartungszugänge und nur nach Freigabe durch den Betreiber. Nach Anpassung werden Funktion und Auswirkungen der Parameteränderungen im Rahmen eines Probelaufs geprüft, und die Änderungen werden dokumentiert.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: n. B.

  • Hinweise: Die Leistung wird nur von qualifizierten Fachkräften mit spezifischer Anlagen- und Steuerungskenntnis durchgeführt. Vor der Remote-Änderung ist zu prüfen, ob eine Gefährdungserhöhung ausgeschlossen ist; sicherheitsrelevante Parameter dürfen nur im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der jeweils gültigen Normen (z. B. EN ISO 13849-1, DIN EN 60204-1) angepasst werden. Änderungen sind in der technischen Dokumentation (Parameterliste, Softwarestand, Änderungsprotokoll) zu vermerken; bei sicherheitsrelevanten Funktionen kann eine ergänzende Prüfung nach TRBS 1201 erforderlich sein.

900.005 – FERNDIAGNOSE/TELEFONSUPPORT (HELPDESK)

  • Beschreibung: Kurzposition für standardisierte Remote-Unterstützung: Annahme der Störungsmeldung, Eröffnung eines Tickets, telefonische/onlinegestützte Unterstützung bei Fehlermeldungen, Rücksetzungen und Bedienerhinweisen; Dokumentation der Schritte und Ergebnisse im Ticketsystem und zur Ablage in der Anlagenakte.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Schnelle Gefahrenabwehr und Sicherstellung eines sicheren Betriebszustands als organisatorische Maßnahme aus der Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV §§ 3, 4; Dokumentationspflicht zur Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen in Prüfbuch/Anlagenakte.