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Leistungsverzeichnis Instandhaltung

Facility Management: Instandhaltung » Ausschreibung » Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis: Betrieb und Instandhaltung

Leistungsverzeichnis für Technische Betriebsführung und Instandhaltung

Präzise Service-Spezifikationen schaffen Klarheit über Umfang, Intervalle und Qualitätsanforderungen von Wartungsleistungen. Sie definieren Verantwortlichkeiten, Leistungsgrenzen sowie Dokumentationspflichten im technischen Betrieb. Durch strukturierte Leistungsbeschreibungen werden Abläufe standardisiert, Schnittstellen transparent gestaltet und Nachweise revisionssicher geführt. Digitale Systeme unterstützen die Planung, Steuerung und Kontrolle der Maßnahmen. So entsteht eine belastbare Grundlage für Verfügbarkeit, Betriebssicherheit und wirtschaftliche Instandhaltung über den gesamten Lebenszyklus technischer Anlagen.

Strukturierte Beschreibung von Wartungs-, Inspektions- und Reparaturleistungen für Ausschreibung und Vergabe

100.001 – MONTAGE / REMONTAGE EINER TECHNISCHEN ANLAGE

  • Beschreibung: Fachgerechte Montage bzw. Remontage einer bestehenden technischen Anlage oder Anlageneinheit am Einsatzort im Rahmen von Instandhaltungs-, Austausch- oder Modernisierungsmaßnahmen. Einschließlich Zusammenbau, Ausrichten und Befestigen der Anlagenteile, Anschluss an vorhandene Versorgungs- und Medienleitungen (z.B. Strom, Druckluft, Wasser), Einstellen von Antrieben und Stellorganen, Kontrolle aller Verbindungs- und Sicherungselemente sowie Funktions- und Sicherheitsprüfung der Anlage. Dokumentation der Arbeiten im Instandhaltungsprotokoll/Prüfbuch gemäß BetrSichV, TRBS 1201 und einschlägigen DIN EN-/VDI-Richtlinien.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Ausführung ausschließlich durch befähigte Personen bzw. qualifiziertes Fachpersonal nach BetrSichV und Herstellerangaben. Vor Beginn ist eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 zu erstellen, die Anlage ggf. spannungsfrei bzw. drucklos zu schalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern (Lockout/Tagout). Erfordert bauseits geeignete Trag- und Befestigungsstrukturen sowie freien Zugang. Wiederinbetriebnahme erst nach dokumentierter Funktions- und Sicherheitsprüfung; Ergebnisse sind im Instandhaltungs- und Prüfnachweis zu hinterlegen und in die Wartungsplanung zu übernehmen.

100.002 – DEMONTAGE EINER TECHNISCHEN ANLAGE

  • Beschreibung: Rückbau (Demontage) einer bestehenden technischen Anlage oder Anlageneinheit im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen, Austausch oder endgültiger Stilllegung. Beinhaltet das kontrollierte Abschalten, Entleeren bzw. Druckentlasten der Anlage, das schrittweise Lösen und Abbauen der Komponenten, Sichern und Kennzeichnen ausgebauter Teile, fachgerechtes Verschließen oder Isolieren offener elektrischer, hydraulischer oder pneumatischer Anschlüsse sowie die Absicherung des Arbeitsbereichs gemäß BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 2121 und einschlägigen DGUV-Vorschriften.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Vor Demontage ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen, spannungsfrei bzw. drucklos zu schalten und gegen Wiedereinschalten oder Wiederinbetriebnahme zu sichern. Die Demontage ist so auszuführen, dass Bausubstanz und angrenzende Anlagenteile nicht beschädigt werden. Bei geplanter Wiederverwendung sind Bauteile korrosionsgeschützt, transportsicher verpackt und eindeutig gekennzeichnet zu lagern. Entsorgung oder Verwertung der ausgebauten Komponenten nach KrWG und ggf. ElektroG ist nicht Bestandteil dieser Position und kann optional separat vereinbart werden. Erforderliche Hilfsmittel (z.B. Arbeitsbühnen, Gerüste, Hebezeuge, Anschlagmittel) sind gemäß Arbeitsschutzvorschriften einzuplanen.

100.003 – UMBAU / VERSETZUNG EINER TECHNISCHEN ANLAGE

  • Beschreibung: Umbau, Modernisierung oder Versetzung einer bestehenden technischen Anlage im Rahmen der Instandhaltung. Umfasst z.B. Austausch oder Anpassung von Antrieben, Aggregaten, Mess-, Steuer- und Regelungskomponenten, Anpassung der Anlage an einen neuen Aufstellort, Medienanschluss oder Prozess, Nachrüstung zusätzlicher Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen (z.B. Schutzeinrichtungen, Verriegelungen, Sensorik) sowie erforderliche Änderungen an Energie- und Medienzuführungen. Inklusive Demontage der betroffenen Anlagenteile, Einbau und Justage neuer Komponenten, Funktions- und Sicherheitsprüfung nach Umbau sowie Aktualisierung der technischen Dokumentation, Instandhaltungsunterlagen und des Prüfbuchs.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Umbauarbeiten werden auf Basis einer Bestandsaufnahme und Gefährdungsbeurteilung geplant; bei statisch oder sicherheitstechnisch relevanten Änderungen sind erforderliche Nachweise (z.B. statische Berechnungen, Herstellerfreigaben, ggf. Konformitätsbewertung) zu erbringen. Wesentliche Veränderungen an der Anlage sind gemäß BetrSichV und TRBS 1111/1201 zu bewerten; bei Bedarf sind zusätzliche Prüfungen durch befähigte Personen bzw. Sachverständige durchzuführen. Nach Abschluss des Umbaus sind Wartungsunterlagen, Betriebsanweisungen und Prüffristen anzupassen und das Bedien- und Instandhaltungspersonal in die geänderten Funktionen einzuweisen.

100.004 – WIEDERKEHRENDE INSPEKTION UND WARTUNG EINER TECHNISCHEN ANLAGE

  • Beschreibung: Durchführung der planmäßigen, vorbeugenden Inspektion und Wartung einer technischen Anlage gemäß Wartungsplan, Herstellerangaben und gesetzlichen Vorgaben. Umfasst Sicht- und Funktionsprüfungen, Kontrolle von Verschleißteilen, Nachziehen von Verbindungen, Schmierarbeiten, einfache Reinigungsarbeiten im Anlagenbereich, Austausch definierter Verschleißteile (z.B. Filter, Dichtungen) sowie Bewertung des Anlagenzustands. Alle Ergebnisse werden im Wartungsprotokoll dokumentiert; Abweichungen und Mängel werden aufgezeigt und mit Handlungsempfehlungen versehen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Wartungsintervalle richten sich nach Herstellerangaben, Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen und gesetzlichen Anforderungen (u.a. BetrSichV, DIN EN 13306, VDI 3810). Der Auftragnehmer führt eine Fristenübersicht und informiert den Betreiber rechtzeitig über anstehende Wartungstermine. Erforderliche Betriebsunterbrechungen sind mit dem Betreiber abzustimmen. Festgestellte sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu melden und – soweit beauftragt – zu beseitigen oder bis zur Instandsetzung abzusichern.

100.005 – STÖRUNGSBESEITIGUNG / INSTANDSETZUNG EINER TECHNISCHEN ANLAGE

  • Beschreibung: Diagnose und Beseitigung von Störungen sowie Instandsetzung einer technischen Anlage im Rahmen der korrektiven Instandhaltung. Beinhaltet Fehlersuche (z.B. Sichtprüfung, Messungen, Funktionsprüfungen), Identifikation defekter Komponenten, Austausch oder Reparatur dieser Teile, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie abschließende Funktions- und Sicherheitsprüfung. Dokumentation der Störung, der durchgeführten Maßnahmen, der eingesetzten Ersatzteile und ggf. Empfehlungen zur Vermeidung wiederkehrender Störungen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Einsätze erfolgen nach vereinbarten Reaktions- und Behebungszeiten (z.B. gemäß Wartungsvertrag/SLA). Es sind ausschließlich geeignete, freigegebene Ersatzteile und Materialien zu verwenden; die Instandsetzung erfolgt im Einklang mit Herstellerangaben, BetrSichV, TRBS 1201 und einschlägigen DGUV-Regeln. Bei sicherheitsrelevanten Störungen ist die Anlage bis zur Wiederherstellung eines sicheren Zustands außer Betrieb zu halten. Wiederkehrende Störungen sind systematisch zu analysieren und dem Betreiber mit Verbesserungsvorschlägen zu melden.

200.001 – Gefährdungsbeurteilung technische Anlage (Erst-GBU)

  • Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen beim Betrieb, bei der Instandhaltung und bei Prüfungen der konkreten technischen Anlage einschließlich zugehöriger Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Schnittstellen zu anderen Anlagen/Prozessen sowie aller Betriebs- und Instandhaltungsarten (z. B. Normalbetrieb, Störungsbeseitigung, Reinigungsarbeiten). Auf dieser Basis Festlegung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen, Anforderungen an Betriebsanweisungen und Unterweisungen sowie Ableitung von Prüf- und Wartungsfristen.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage bzw. Anlagengruppe)

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung, laufende Fortschreibung), ArbSchG §§ 5–6, TRBS 1111 (Konkretisierung und Dokumentationspflicht), TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen).

  • Nachweis/Dokumentation: Schriftliches GBU-Dokument, dokumentierte Bewertungsmethodik, Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten und Fristen, Prüffristenmatrix, Aktualisierung im Anlagenkataster/Instandhaltungsplan.

  • Qualifikation: Fachkundig im Sinne von ArbSchG/BetrSichV (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, verantwortliche Elektrofachkraft, Betriebsingenieur oder Instandhaltungsleiter) mit anlagenspezifischer Expertise.

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung von Herstellerunterlagen, früheren Prüf- und Wartungsberichten, Betriebsdaten/Nutzungsklassen, Zugang zu relevanten Bereichen und Ansprechpartnern.

  • Abgrenzung: Spezialmessungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, EMV), statische Nachweise sowie explosions- oder brandschutzspezifische Gutachten/Dokumente sind nicht enthalten und separat zu beauftragen.

200.002 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme

  • Beschreibung: Gesetzlich bzw. normativ geforderte Prüfung einer neuen oder wesentlich geänderten technischen Anlage vor der ersten Inbetriebnahme gemäß § 14 BetrSichV und den einschlägigen technischen Regeln. Eine befähigte Person oder – soweit vorgeschrieben – ein zugelassener Prüfsachverständiger (z. B. TÜV, DEKRA oder andere zugelassene Überwachungsstelle) führt eine vollständige Abnahmeprüfung der montierten Anlage durch. Geprüft werden alle sicherheitsrelevanten Funktionen, die Montage- und Ausführungsqualität sowie die Vollständigkeit und Plausibilität der technischen Dokumentation. Die Prüfung umfasst u. a. Kontrolle der Unterlagen (z. B. Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen), Abgleich mit der Gefährdungsbeurteilung, Sichtprüfung von Befestigungen, Schutz- und Verriegelungseinrichtungen, Kennzeichnungen, einen Probelauf unter Betriebsbedingungen sowie – falls erforderlich – statische/dynamische Funktions- oder Belastungsproben und die Überprüfung aller Not- und Sicherheitseinrichtungen. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Anlage zur Nutzung freigegeben; eine geeignete Prüfkennzeichnung wird angebracht und ein Eintrag im Prüfbuch/Instandhaltungsnachweis vorgenommen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Der Auftragnehmer organisiert die Abnahmeprüfung durch eine geeignete befähigte Person bzw. Überwachungsstelle. Die Abnahmeprüfung ist Voraussetzung für den ersten bestimmungsgemäßen Betrieb neuer oder wesentlich veränderter Anlagen und muss nach wesentlichen Änderungen wiederholt werden. Sie erfolgt idealerweise im Anschluss an die interne Funktionsprüfung und Erstinbetriebnahme, damit festgestellte Mängel unmittelbar behoben werden können. Grundlage sind die aktuell geltenden Regeln der Technik (DIN-/DIN-EN-/VDI-Normen, TRBS, einschlägige DGUV-Vorschriften). Im Leistungsumfang enthalten sind die Erstellung des Prüfprotokolls sowie die Aushändigung aller Bescheinigungen/Zertifikate an den Betreiber. Im Prüfbericht genannte Mängel oder Auflagen sind vom Auftragnehmer bzw. Betreiber umzusetzen; hieraus resultierende Nacharbeiten oder Wiederholungsprüfungen sind gesondert zu beauftragen.

200.003 – INBETRIEBNAHME DER TECHNISCHEN ANLAGE (ERSTINBETRIEBNAHME)

  • Beschreibung: Fachkundige Erstinbetriebnahme einer neu montierten oder wesentlich geänderten technischen Anlage im Rahmen von Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Umfasst das vollständige Überprüfen aller Funktionen, Betriebsarten und Sicherheitseinrichtungen nach der Montage: Parametrierung und Justierung von Steuerungs- und Regelparametern, Einstellung von Endlagen und Abschaltungen, Prüfung von Verriegelungen und Schutzeinrichtungen, Probeläufe unter realistischen Betriebsbedingungen sowie Kontrolle der Schnittstellen zu anderen Anlagen bzw. Gebäudeleittechnik. Ziel ist der Nachweis der Betriebsbereitschaft und der sicheren Funktion im vorgesehenen Einsatzzweck.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Erstinbetriebnahme erfolgt nach erfolgreicher Montage (Pos. 100.001) und vor der formalen Abnahmeprüfung (Pos. 200.002). Sie stellt sicher, dass die Anlage betriebsbereit und technisch einwandfrei ist; letzte Einstellungen, Optimierungen und kleinere Mängelbeseitigungen werden durchgeführt. Betriebspersonal kann bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in Bedienung, Betriebsgrenzen und Wartungsanforderungen zu erhalten (eine ausführliche Schulung ist unter Pos. 800.001 beschrieben). Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Anschlüsse (z. B. Stromversorgung, Medien, Kommunikation) bauseits fertiggestellt und freigegeben sind. Die gesetzlich erforderliche Abnahmeprüfung ist nicht Bestandteil dieser Position (siehe Pos. 200.002).

200.004 – ABNAHMEPRÜFUNG VOR ERSTER INBETRIEBNAHME (KURZBESCHREIBUNG)

  • Beschreibung: Sachverständigen- bzw. Sachkundigenprüfung einer neuen oder wesentlich geänderten technischen Anlage vor Erstbetrieb einschließlich Funktions- und Sicherheitsprüfung sowie – falls erforderlich – statischer/dynamischer Funktions- oder Belastungsproben. Umfasst die Erstellung des Prüfprotokolls, Anbringen einer Prüfkennzeichnung (Plakette o. Ä.) und Eintrag in das Prüfbuch/den Instandhaltungsnachweis.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Prüfung vor erster Inbetriebnahme und nach Änderung), einschlägige TRBS und DGUV-Vorschriften; Ablauf konkretisiert in entsprechenden DGUV-Grundsätzen.

  • Qualifikation: Sachverständiger bzw. befähigte Person gemäß BetrSichV/TRBS 1203 (abhängig von Art und Gefährdungspotenzial der Anlage).

  • Mitwirkung AG: Montage und interne Inbetriebnahme abgeschlossen; erforderliche Medien, Betriebsmittel/Prüflasten und Zugänge werden für die Prüfung bereitgestellt; technische Unterlagen (z. B. GBU, Betriebsanleitung, Schaltpläne) liegen vollständig vor.

300.001 – Jährliche Sicherheitsprüfung (UVV-Prüfung) einer technischen Anlage

  • Beschreibung: Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung einer technischen Anlage (z. B. gebäudetechnische Anlagen, Maschinen, Hebezeuge) gemäß BetrSichV § 14 und TRBS 1201. Eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 führt eine Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Komponenten (mechanisch, elektrisch, hydraulisch/pneumatisch) durch, prüft Schutzeinrichtungen, Not-Halt- und Verriegelungsfunktionen sowie die mitgelieferte Dokumentation. Ergebnis: Prüfprotokoll, Einstufung festgestellter Mängel zur Instandhaltungsplanung, Eintrag in die Anlagendokumentation. Es handelt sich um eine reine Zustands- und Sicherheitsprüfung ohne Ausführung von Reparaturarbeiten.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Prüffrist wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und entsprechend der Herstellerangaben festgelegt (Richtwert mindestens jährlich). Bei erhöhter Beanspruchung oder kritischen Anlagenzuständen können kürzere Intervalle erforderlich sein. Anlassbezogene Prüfungen nach Änderungen, Schäden oder längeren Stillständen sind zusätzlich durchzuführen. Wartung und Instandsetzung sind gesondert zu beauftragen.

300.002 – Prüfbuchführung je technische Anlage (Führen, Pflegen, Nachweise)

  • Beschreibung: Einrichtung und laufende Pflege eines Anlagen-Prüfbuchs (physisch oder digital) je technischer Anlage bzw. Anlagengruppe. Eintrag aller durchgeführten Prüfungen, Wartungen und wesentlichen Instandsetzungen mit Datum, Umfang, Ergebnissen und Maßnahmen. Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Instandhaltungshistorie und Vorlagefähigkeit gegenüber Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträgern und internen Audits.

  • Einheit: Jahrespauschale (je Anlage / Anlagengruppe)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 3, 6, 14 (Gefährdungsbeurteilung, Prüfung, Dokumentation), TRBS 1201 (Prüfdokumentation).

300.003 – Prüf- & Fristenmanagement (Compliance-Plan Technische Anlagen)

  • Beschreibung: Aufbau und Pflege eines standortbezogenen Fristen- und Maßnahmenplans für alle prüf- und wartungspflichtigen technischen Anlagen und Systeme (z. B. Elektro, Lüftung, Heizung, Aufzüge, Druckanlagen, Hebezeuge). Erfassung der gesetzlichen, normativen und herstellerseitigen Prüffristen; Terminierung und Recall der fälligen Prüfungen/Wartungen; Nachverfolgung der Protokolle und Mängelbeseitigungen; Bereitstellung von Übersichten für Betreiber, Fachbereiche und Audits.

  • Einheit: Jahrespauschale (Standort)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 3, 4, 14; TRBS 1201 (Festlegung/Überwachung von Prüffristen).

300.004 – Jährliche Sicherheitsprüfung (UVV-Prüfung) technische Anlage

  • Beschreibung: Kurzposition für die jährliche Sicherheitsprüfung einer technischen Anlage: Sicht- und Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Bauteile, Kontrolle der Schutzeinrichtungen, Probebetrieb, Dokumentationscheck; Erstellung eines Prüfberichts und Eintrag in die Anlagendokumentation.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage / Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14; Prüffristenfestlegung nach TRBS 1201 in Verbindung mit Gefährdungsbeurteilung.

  • Qualifikation: Zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 für das jeweilige Anlagensystem.

300.005 – Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen/Schäden/Stillstand (technische Anlage)

  • Beschreibung: Anlassbezogene sicherheitstechnische Prüfung einer technischen Anlage nach Unfall, Schaden, ungewöhnlichem Ereignis, wesentlicher Änderung oder längerem Stillstand. Fokussierte Sicht- und Funktionsprüfung der betroffenen Komponenten, Beurteilung der Betriebsbereitschaft und Ableitung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen; Dokumentation der Freigabe bzw. Einschränkungen des Betriebs.

  • Einheit: Stück (je Anlass / Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14, TRBS 1201 (Prüfungen nach Änderungen, Schäden oder außergewöhnlichen Ereignissen).

300.006 – Sachverständigenprüfung überwachungsbedürftiger technischer Anlagen

  • Beschreibung: Wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (z. B. bestimmte Druckanlagen, Aufzüge, Ex-Anlagen) durch eine zugelassene Überwachungsstelle / Sachverständige. Umfasst Prüfung der Sicherheitseinrichtungen, Funktionsprüfung, Kontrolle der technischen Dokumentation und Erstellung eines Sachverständigenberichts als Grundlage für Instandhaltungs- und Modernisierungsentscheidungen.

  • Einheit: Stück (je Anlage / Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 15, 16 und Anhänge 2/3 (überwachungsbedürftige Anlagen), einschlägige TRBS (z. B. TRBS 1201).

300.007 – Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3) an technischen Anlagen

  • Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel innerhalb der technischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 und einschlägigen Produktnormen. Durchführung von Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfungen (z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Auslösezeiten der Schutzeinrichtungen) zur Beurteilung der elektrischen Sicherheit und Ableitung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen. Prüfprotokoll mit Messwerten und Fristempfehlung.

  • Einheit: Stück (je Anlage / Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV Vorschrift 3 (Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel), BetrSichV § 14.

300.008 – Jährliche Prüfung sicherheitsrelevanter Zubehör- und Schutzeinrichtungen

  • Beschreibung: Jährliche Prüfung sicherheitsrelevanter Zubehörteile technischer Anlagen (z. B. austauschbare Ausrüstungen, Armaturen, Sicherheitssperren, Sensoren, Schutzabdeckungen) auf Beschädigung, Verschleiß, Funktion und Kennzeichnung. Dokumentation der Ergebnisse und Ableitung von Instandhaltungsmaßnahmen wie Austausch, Nachjustierung oder Nachkennzeichnung.

  • Einheit: Stück (je definiertem Los / Bestand)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Prüfung sicherheitsrelevanter Arbeitsmittel), einschlägige DGUV-Regeln je Anlagentyp.

300.009 – Prüfung von Personenaufnahmeeinrichtungen an technischen Anlagen (sofern eingesetzt)

  • Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung von an technischen Anlagen eingesetzten Personenaufnahmeeinrichtungen (z. B. angebaute Arbeitskörbe, Plattformen, Wartungsbühnen mit Hubfunktion) inklusive Anschlagpunkten, Zugangswegen, Steuereinrichtungen und Notablass-/Rettungsfunktionen. Überprüfung der Betriebsanweisungen und des Rettungskonzepts; Protokoll als Grundlage für Instandhaltung und ggf. Nutzungsbeschränkungen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Arbeitsmittel zum Heben von Personen), TRBS 2121 und TRBS 1203 (besondere Anforderungen an befähigte Personen).

400.001 – WARTUNG UND INSPEKTION DER TECHNISCHEN ANLAGE

  • Beschreibung: Regelmäßige vorbeugende Wartung und Inspektion einer technischen Anlage (z. B. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Produktions- oder Förderanlagen) gemäß Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung und Instandhaltungskonzept. Prüfung aller mechanischen, elektrischen und ggf. hydraulischen/pneumatischen Komponenten auf Verschleiß, Beschädigungen, Undichtigkeiten und Funktionsfähigkeit. Reinigung zugänglicher Komponenten, Kontrolle und ggf. Nachziehen von Verschraubungen und Befestigungen. Abarbeitung des Schmierplans mit freigegebenen Schmier- und Betriebsstoffen (Lager, Führungen, Gelenke, Ketten/Seile). Sichtprüfung von Verschleißteilen (z. B. Bremsen, Dichtungen, Puffer, Filter) und Empfehlung zum Austausch bei kritischem Zustand. Funktionsprüfung der Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen (z. B. Endschalter, Not-Halt, Verriegelungen, Sensorik) im Leer- und – soweit möglich – Lastbetrieb. Kleinere Einstellarbeiten im Rahmen der Wartung (z. B. Nachstellen von Bremsen, Endschaltern, Spannungen) sind enthalten. Erstellung eines Wartungsprotokolls mit Dokumentation der Arbeiten, festgestellten Mängel und empfohlenen Maßnahmen; Eintrag in Anlagendokumentation/Prüfbuch.

  • Einheit: Pauschale (pro Wartungseinsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Intervalle gemäß Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung und Nutzungsgrad (i. d. R. mindestens jährlich, bei hoher Beanspruchung häufiger). Wartungstermine werden mit dem Betreiber abgestimmt, um Betriebsabläufe möglichst wenig zu beeinträchtigen. Durchführung ausschließlich durch geschultes Fachpersonal mit anlagenspezifischer Qualifikation. Es werden nur freigegebene Schmier- und Ersatzstoffe verwendet. Umfangreiche Reparaturen und der Austausch größerer Komponenten sind nicht enthalten und separat als Instandsetzung (z. B. Pos. 500.002) zu beauftragen. Eine Kombination mit wiederkehrenden Sicherheits-/Wiederholungsprüfungen ist empfohlen, um Stillstandszeiten zu reduzieren.

400.002 – ÖLWECHSEL AN GETRIEBEN TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Wechsel des Getriebe- bzw. Hydrauliköls in einem Antriebsaggregat einer technischen Anlage (z. B. Antriebs- oder Hubgetriebe, Getriebemotor, Pumpenaggregat) gemäß Wartungs- und Schmierplan des Herstellers. Ablassen des Altöls, Sichtkontrolle des Altöls (z. B. auf Metallabrieb, Verfärbungen, Wasseranteile), fachgerechte Sammlung und Entsorgung des ölhaltigen Betriebsstoffes nach geltenden Umwelt- und Entsorgungsvorschriften. Befüllen mit neuem, freigegebenem Öl/Fluid in vorgeschriebener Sorte und Viskosität. Kontrolle von Getriebegehäuse, Dichtungen, Entlüftungen und Ölstandsanzeigen; Sicherstellung der korrekten Füllmenge und Dichtheit.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Leistung nach Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung oder Ölzustandsanalyse (z. B. nach einer bestimmten Betriebsstundenzahl oder mehreren Betriebsjahren). Kann mit einer regulären Wartung (Pos. 400.001) kombiniert werden, sofern sich Intervalle überschneiden. Der Betreiber stellt sicher, dass während des Ölwechsels kein Betrieb der betroffenen Antriebe möglich ist (Freischalten, Druckentlastung, Verriegelung gegen Wiedereinschalten). Nach dem Ölwechsel erfolgt ein kurzer Probelauf zur Kontrolle von Dichtheit, Geräusch- und Temperaturverhalten; Dokumentation im Wartungsprotokoll.

400.003 – GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG TECHNISCHE ANLAGE (ERST-GBU)

  • Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen beim Betrieb einer konkreten technischen Anlage einschließlich Hilfs- und Sicherheitseinrichtungen, Arbeitsumgebung, Schnittstellen zu anderen Anlagen sowie relevanter Betriebsarten (Normalbetrieb, Störung, Wartung, Reinigung). Ableitung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen sowie Festlegung von Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsfristen, Betriebsanweisungen und Qualifikationsanforderungen für Bedien- und Instandhaltungspersonal.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage)

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung, regelmäßige Überprüfung) und TRBS 1111 (Konkretisierung und Dokumentationspflicht).

  • Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix, ggf. Betriebsanweisungen und Schulungsnachweise.

  • Qualifikation: Fachkundig (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Person mit Arbeitsschutz-Fachkunde) mit anlagenspezifischer Expertise im Bereich technische Anlagen.

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung von Hersteller- und Bestandsunterlagen, bisherigen Prüf-/Wartungsberichten, Betriebsdaten (Last-/Nutzungsklassen) sowie Informationen zu Organisation, Rollen und Verantwortlichkeiten.

  • Abgrenzung: Erforderliche Messungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe), statische Berechnungen oder detaillierte Risikoanalysen (z. B. FMEA) sind nicht enthalten und separat zu beauftragen.

400.004 – FORTSCHREIBUNG GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG (ANLASS-/JÄHRLICH)

  • Beschreibung: Überprüfung und Aktualisierung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung einer technischen Anlage bei Änderungen (Umbau, Modernisierung, Änderung der Betriebsweise), nach Ereignissen (Unfällen, Beinaheereignissen, wiederkehrenden Störungen) oder in regelmäßigen Abständen (z. B. jährlich). Abgleich von dokumentierten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Prüf-/Wartungsfristen mit dem aktuellen Ist-Zustand; Bewertung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen und Aktualisierung von Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix und GBU-Dokumentation.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Anlässe zur Überarbeitung, Dokumentation).

400.005 – FORTSCHREIBUNG GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG (ANLASS-/JÄHRLICH)

  • Beschreibung: Überprüfung und Aktualisierung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung einer technischen Anlage bei Änderungen (Umbau, Modernisierung, Änderung der Betriebsweise), nach Ereignissen (Unfällen, Beinaheereignissen, wiederkehrenden Störungen) oder in regelmäßigen Abständen (z. B. jährlich). Abgleich von dokumentierten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Prüf-/Wartungsfristen mit dem aktuellen Ist-Zustand; Bewertung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen und Aktualisierung von Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix und GBU-Dokumentation.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Anlässe zur Überarbeitung, Dokumentation).

400.006 – PRÜFUNG NACH PRÜFPFLICHTIGER ÄNDERUNG/MODERNISIERUNG

  • Beschreibung: Prüfung einer technischen Anlage nach prüfpflichtiger Änderung, Erweiterung oder Modernisierung gemäß BetrSichV und TRBS 1201, analog zur Prüfung vor Erstinbetriebnahme. Je nach Umfang: Prüfung der technischen Unterlagen, Sichtprüfung der Installation, Funktions- und Sicherheitsprüfungen (insbesondere Schutz- und Abschaltfunktionen) sowie ggf. Messungen. Dokumentation in einem Abnahmeprotokoll mit Freigabeempfehlung, Auflagen und Eintrag in die Anlagendokumentation.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach Änderungen), TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen).

400.007 – PLANMÄSSIGE WARTUNG & INSPEKTION (NACH HERSTELLER/GBU)

  • Beschreibung: Planmäßige präventive Wartung einer technischen Anlage anhand der Herstellerangaben und der Gefährdungsbeurteilung inklusive Abarbeitung des Schmier- und Wartungsplans, erforderlicher Justagen, Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen sowie Erstellung einer Mängel-/Maßnahmenliste und eines Wartungsprotokolls mit Eintrag in die Anlagendokumentation.

  • Einheit: Pauschale je Wartungseinsatz (je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Instandhaltungspflichten aus Gefährdungsbeurteilung und Betrieb nach BetrSichV § 3 und § 4 sowie TRBS 1112 (Organisation und Durchführung der Instandhaltung).

400.008 – ÖL-/GETRIEBESERVICE AN ANTRIEBEN TECHNISCHER ANLAGEN (FALLS FÄLLIG)

  • Beschreibung: Öl- bzw. Getriebeservice an Antriebseinheiten technischer Anlagen (z. B. Getriebemotoren, Pumpenaggregate) inklusive Ölwechsel, ggf. Filterwechsel, fachgerechter Entsorgung des Altöls, Dichtheits- und Funktionskontrolle sowie Dokumentation im Wartungsprotokoll.

  • Einheit: Stück (je Getriebe/Antrieb)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherstellung eines sicheren Betriebszustands gemäß BetrSichV und Gefährdungsbeurteilung; Umsetzung von Hersteller-Wartungs- und Pflegeplänen.

400.009 – INTERVALL-INSPEKTION ZWISCHEN JAHRESPFÜFUNGEN (Z. B. HALBJÄHRLICH)

  • Beschreibung: Zustandsaufnahme und Sicht-/Funktionsprüfung kritischer Komponenten einer technischen Anlage (z. B. bewegte Teile, Bremsen, Kupplungen, Filter, Sensoren, Energie- und Medienzuführungen, Sicherheitseinrichtungen) in den Intervallen zwischen umfassenden Jahresprüfungen. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Verschleiß und sicherheitsrelevanten Mängeln. Erstellung eines Kurzberichts mit dokumentierten Auffälligkeiten und Empfehlung zur Priorisierung und Terminierung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Prüffristen risikobasiert festlegen nach TRBS 1201; Ergebnisse sind in Anlagendokumentation/Prüfbuch zu erfassen.

500.001 – STÖRUNGSBESEITIGUNG / NOTFALLEINSATZ TECHNISCHE ANLAGE

  • Beschreibung: Sofortiger Serviceeinsatz zur Beseitigung einer akuten Störung oder eines Ausfalls einer technischen Anlage. Ein qualifizierter Servicetechniker wird schnellstmöglich zum Einsatzort disponiert, führt eine strukturierte Fehlerdiagnose durch (z. B. Sichtprüfung, Auslesen von Störmeldungen/Fehlercodes, Prüfung von Steuerung, Antrieben, Sensorik/Aktorik) und nimmt – sofern möglich – eine erste Instandsetzung oder eine sichere provisorische Lösung vor, um die Betriebsbereitschaft wiederherzustellen oder einen definierten, sicheren Notbetrieb zu ermöglichen. Ziel ist die Minimierung von Stillstandszeiten bei gleichzeitiger Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen.

  • Einheit: Pauschale (pro Einsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Pauschale umfasst die Bereitstellung eines Servicetechnikers im Notfall, inkl. Rufbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeiten (24/7-Notdienst nach Vereinbarung), Anfahrt innerhalb der definierten Region und eine festgelegte Einsatzdauer vor Ort (z. B. bis zu 2 Stunden). Darüberhinausgehender Aufwand wird über Instandsetzung auf Regie (Pos. 500.002) abgerechnet. Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien sind nicht enthalten (siehe ggf. Ersatzteilversorgung Pos. 700.001). Kann im Rahmen von Wartungsverträgen mit reduzierten Notdienstzuschlägen verknüpft werden. Ist eine sofortige Instandsetzung nicht möglich, wird die Anlage in einen sicheren Stillstand versetzt, gegen Wiedereinschalten gesichert und eine Folgereparatur geplant und dokumentiert.

500.002 – REPARATUR- UND INSTANDSETZUNGSARBEITEN TECHNISCHE ANLAGEN

  • Beschreibung: Durchführung von Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an technischen Anlagen auf Regiebasis. Der Servicetechniker arbeitet festgestellte Mängel und Defekte fachgerecht ab, z. B. durch Austausch defekter Komponenten (mechanisch/elektrisch/steuerungstechnisch), Instandsetzung von Antrieben, Sensorik und Aktorik, Erneuerung oder Neuverdrahtung von Leitungen, Beseitigung von Leckagen oder das Ersetzen kompletter Baugruppen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Funktions- und Sicherheitsprüfung (z. B. Probelauf, Prüfung von Schutz- und Abschaltfunktionen) sowie die formale Wiederübergabe an den Betreiber.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 8

  • Hinweise: Der Stundenverrechnungssatz umfasst die Arbeitszeit eines qualifizierten Service-/Instandhaltungstechnikers vor Ort. Fahrtkosten, eventuelle Zuschläge (Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge) sowie benötigte Ersatzteile und Materialien werden separat abgerechnet (z. B. Pos. 700.001). Der tatsächliche Zeitaufwand richtet sich nach Schadensbild und Anlagentyp; bei umfangreicheren Maßnahmen kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Während der Instandsetzung ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen, zu kennzeichnen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Bei sicherheitsrelevanten Komponenten kann nach der Reparatur eine ergänzende Prüfung erforderlich sein (z. B. außerordentliche Prüfung nach BetrSichV/TRBS 1201). Alle Arbeiten werden in einem Reparaturbericht (inkl. ggf. Fotos, Messwerte, Funktionsnachweise) dokumentiert; bei prüfpflichtigen Anlagen erfolgt ein Eintrag in Prüfbuch/Anlagendokumentation.

500.003 – GEPLANTE INSTANDSETZUNG NACH INSPEKTIONS- UND PRÜFBEFUNDEN

  • Beschreibung: Bündelung und Durchführung geplanter Instandsetzungsmaßnahmen auf Basis von Wartungs-, Prüf- und Gefährdungsbeurteilungsbefunden (z. B. Austausch verschlissener Komponenten, normativer Nachrüstungen, Umsetzung empfohlener Verbesserungsmaßnahmen). Ziel ist die strukturierte Abarbeitung von Mängellisten in abgestimmten Instandhaltungsfenstern, um die Verfügbarkeit und Sicherheit technischer Anlagen nachhaltig zu sichern.

  • Einheit: Pauschale (je abgestimmtem Instandsetzungspaket)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Leistungsumfang und Pauschale werden auf Basis der vorliegenden Mängel- bzw. Maßnahmenliste (z. B. aus Prüfprotokollen, GBU, Wartungsberichten) projektspezifisch definiert. Planung und Koordination erfolgen in Abstimmung mit Produktion/Betrieb, um Stillstandszeiten zu minimieren. Nach Abschluss der Maßnahmen werden Prüf- und Wartungsdokumentation aktualisiert und ggf. neue Prüffristen festgelegt.

500.004 – STÖRUNGSBESEITIGUNG / NOTFALLEINSATZ INKL. ERSTDIAGNOSE

  • Beschreibung: Soforteinsatz eines Servicetechnikers zur Fehleraufnahme und Erstdiagnose bei Störung einer technischen Anlage, inkl. erster Behebungsversuche im Rahmen der verfügbaren Zeit (z. B. Rücksetzen/Störungsquittierung, Beheben einfacher Defekte, provisorische Instandsetzung) sowie Übergabe der Anlage in sicheren Notbetrieb oder definierten Sicherstillstand. Erstellung eines Einsatzberichts mit Dokumentation der Störung, der getroffenen Maßnahmen und ggf. der empfohlenen Folgeschritte.

  • Einheit: Pauschale pro Einsatz (inkl. x h vor Ort – kundenspezifisch zu definieren)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherer Betrieb bzw. Stillsetzung bei Mängeln gemäß BetrSichV §§ 4, 14 und einschlägigen DGUV-Vorschriften (Mängel unverzüglich beheben oder Arbeitsmittel außer Betrieb nehmen).

500.005 – INSTANDSETZUNG AUF REGIE (MECHANIK/ELEKTRIK/STEUERUNG)

  • Beschreibung: Zeitbasierte Instandsetzungstätigkeiten an mechanischen, elektrischen und steuerungstechnischen Komponenten technischer Anlagen (z. B. Austausch/Justage defekter Teile, Behebung von Verdrahtungs- oder Parametrierfehlern, Instandsetzung von Sensorik/Aktorik), inklusive Wiederinbetriebnahme mit Funktions- und Sicherheitscheck. Dokumentation im Reparaturbericht sowie Eintrag in Prüfbuch/Anlagendokumentation bei prüfpflichtigen Anlagen.

  • Einheit: Stunde (Techniker)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Wiederherstellung eines sicheren Zustands gemäß Gefährdungsbeurteilung, Prüfberichten und BetrSichV §§ 3, 4, 14 sowie relevanten DGUV-Vorschriften.

600.001 – NACHRÜSTUNG EINES FREQUENZUMRICHTERS AN TECHNISCHER ANLAGE

  • Beschreibung: Nachträglicher Einbau eines Frequenzumrichters zur drehzahl- bzw. drehmomentgeregelten Ansteuerung eines vorhandenen Antriebs einer technischen Anlage (z. B. Hubwerk, Förderband, Pumpe, Ventilator). Die bisherige Direkt-/Schützsteuerung wird durch einen frequenzgeregelten Antrieb ergänzt oder ersetzt. Leistung umfasst die Lieferung eines geeigneten, CE- und EMV-konformen Frequenzumrichters, die mechanische und elektrische Montage (i. d. R. im Schaltschrank), Anschluss an die vorhandene Steuerung sowie Parametrierung (Beschleunigungs-/Bremsrampen, Drehzahl-/Drehmomentbegrenzung, Sicherheitsfunktionen). Abschließend erfolgt ein Funktions- und Probelauf inkl. Optimierung der Fahr-/Fahrprofile und Dokumentation der geänderten Einstellungen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Voraussetzung sind ausreichender Platz im Schaltschrank und die Eignung des vorhandenen Motors für Umrichterbetrieb (ggf. Motortausch erforderlich). Die Ausführung erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung) und ggf. DIN EN 61800-5-1 (Einstellbare elektrische Antriebe – Sicherheit). Netzrückwirkungen (Oberschwingungen, EMV) werden berücksichtigt; es werden nur entsprechend geprüfte Geräte eingesetzt. Die Parametrierung erfolgt in Abstimmung mit dem Betreiber (z. B. max. Geschwindigkeit, Rampen, Bremshalt, Sicherheitsverriegelungen). Die Nachrüstung ist in der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten (TRBS 1111); ggf. ist eine Prüfung nach Änderung gemäß BetrSichV § 14/TRBS 1201 sowie eine Aktualisierung der Betriebsanleitung und Schaltpläne durchzuführen.

600.002 – NACHRÜSTUNG EINER FUNKFERNSTEUERUNG AN TECHNISCHER ANLAGE

  • Beschreibung: Ausrüstung einer technischen Anlage mit einer Funkfernsteuerung zur sicheren, kabellosen Bedienung. Leistung umfasst die Lieferung und Montage eines Funkempfängers (inkl. Anschluss an die Steuerung) sowie eines oder mehrerer mobiler Handsender. Die bestehende Bedienung (z. B. Kabelsteuerung, Bedientableau) wird so angepasst, dass wahlweise Funk- oder Kabelbedienung möglich ist, soweit betrieblich gewünscht. Nach Installation werden Reichweite, Not-Stop-Funktion, Befehlslogik und Störsicherheit des Systems geprüft und dokumentiert. Ziel ist eine ergonomische Bedienung mit verbessertem Blick auf Arbeitsbereich und Umgebung bei gleichzeitiger Einhaltung aller Sicherheitsfunktionen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Es werden nur Funksteuerungssysteme mit CE-Kennzeichnung und Konformität zu einschlägigen Normen (z. B. ETSI EN 300 220, DIN EN 60204-1, EN ISO 13849-1 für sicherheitsbezogene Steuerungsfunktionen) eingesetzt. Vor der Nachrüstung ist die Funkumgebung vor Ort zu prüfen (Frequenzplanung, mögliche Störquellen). Bediener sind vor Inbetriebnahme der Funkfernsteuerung gemäß BetrSichV § 12/ArbSchG zu unterweisen (z. B. über Funktionen, Not-Stop, Batteriewechsel, Prüfungen vor Arbeitsbeginn). Batterien/Akkus, Ladegerät und ggf. Gürtel-/Schutzbügel für die Handsender sind im Lieferumfang enthalten. Die Schutzart der Komponenten (mind. IP54, in industrieller Umgebung empfohlen IP65) ist auf die Einsatzbedingungen abzustimmen. Änderungen werden in der Gefährdungsbeurteilung und in den Betriebsanweisungen nachgeführt; falls sicherheitsrelevante Funktionen betroffen sind, ist eine Funktions-/Sicherheitsprüfung nach TRBS 1201 erforderlich.

600.003 – NACHRÜSTUNG WEITERER KOMPONENTEN / MODERNISIERUNG TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Modernisierungsmaßnahmen zur sicherheitstechnischen und betrieblichen Aufwertung bestehender technischer Anlagen durch zusätzliche Komponenten oder Upgrades. Diese Position kann u. a. folgende Leistungen umfassen: Nachrüstung zusätzlicher Endabschalter, Drehzahl-/Drehmomentbegrenzungen oder Sicherheitsrelais, Installation von Antikollisions- oder Bereichsüberwachungssystemen (z. B. Scanner, Lichtgitter), Einbau digitaler Mess- und Anzeigeeinrichtungen (z. B. Last-, Druck- oder Temperaturanzeigen, Betriebsstundenzähler) oder elektronischer Last-/Betriebsdatenspeicher. Ebenso möglich ist der Austausch veralteter Hauptbaugruppen (z. B. Steuerung, Antriebe, Sicherheitskomponenten) durch moderne, dem Stand der Technik entsprechende Komponenten. Die gewählten Lösungen werden mechanisch und elektrisch eingebaut, in die Steuerung integriert, parametriert und im Rahmen eines Probelaufs geprüft.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Diese Position dient als Sammelposition für unterschiedliche Nachrüst- und Modernisierungsmaßnahmen; die genaue Ausführung (Komponenten, Schnittstellen, Leistungsumfang) ist in der Einzelbeauftragung zu spezifizieren. Alle Nachrüstungen erfolgen normkonform und herstellerneutral; es werden kompatible, für die vorhandene Anlage geeignete Komponenten ausgewählt. Vor Umsetzung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob eine „wesentliche Veränderung“ der Maschine vorliegt (BMAS-Auslegung, BetrSichV § 3, ProdSG); in diesem Fall sind u. U. weitergehende Nachweise/Prüfungen (z. B. erneute Konformitätsbewertung, Abnahmeprüfung) erforderlich. Nach Abschluss der Arbeiten werden Funktions- und Sicherheitsprüfungen dokumentiert und die technischen Unterlagen (Schaltpläne, Stücklisten, Betriebsanleitungen, GBU) aktualisiert.

600.004 – MODERNISIERUNG STEUERUNG / SPS-UPGRADE TECHNISCHE ANLAGE

  • Beschreibung: Austausch bzw. Upgrade einer veralteten Steuerung (z. B. Relaissteuerung, alte SPS) durch ein modernes Steuerungssystem inkl. neuer Hardware (SPS, Ein-/Ausgangsmodule, HMI) und Anpassung der Softwarefunktionalität. Enthalten sind Planung, Lieferung, Demontage der Altsteuerung, Montage/Verkabelung der neuen Steuerung, Programmierung/Parametrierung der Funktionen (inkl. Sicherheitsfunktionen, sofern vorgesehen) sowie Funktions- und Integrationstests mit der angebundenen Peripherie.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Ausführung erfolgt gemäß DIN EN 60204-1 und den einschlägigen Sicherheitsnormen für Steuerungen (z. B. EN ISO 13849-1/-2 oder IEC 62061). Die Anpassung ist in der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten; bei relevanten Sicherheitsfunktionen sind Performance Level/SIL-Nachweise zu führen. Nach Abschluss werden Schaltpläne, Softwaredokumentation, Betriebsanleitung und Prüfbuch aktualisiert; es ist eine Prüfung nach Änderung gemäß BetrSichV § 14/ TRBS 1201 durchzuführen.

600.005 – SICHERHEITSTECHNISCHE NACHRÜSTUNG VON SCHUTZEINRICHTUNGEN

  • Beschreibung: Nachrüstung bzw. Ergänzung von technischen Schutzeinrichtungen an bestehenden Anlagen (z. B. feste und bewegliche trennende Schutzeinrichtungen, Verriegelungen, Lichtgitter, Not-Halt-Taster, Zustimmtaster, Sicherheitszuhaltungen). Leistung umfasst Auswahl geeigneter Komponenten, mechanische Montage, elektrische Anbindung an die Sicherheitssteuerung, Parametrierung und Prüfung der Sicherheitsfunktionen im Gesamtsystem.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Ausführung gemäß Gefährdungsbeurteilung und den relevanten Normen (u. a. DIN EN ISO 12100, EN ISO 13857, EN ISO 13849-1/-2, DIN EN 60204-1). Nachrüstung kann eine Änderung der Schutzkonzepte (z. B. Betriebsartenwahl, Reset-Philosophie) erfordern und ist entsprechend zu dokumentieren. Nach Abschluss sind eine sicherheitstechnische Funktionsprüfung, ggf. Messungen (z. B. Anhaltewege) sowie eine Aktualisierung der GBU, Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen durchzuführen.

700.001 – ERSATZTEILBESCHAFFUNG UND -LIEFERUNG

  • Beschreibung: Service zur Beschaffung und Bereitstellung von Ersatzteilen für technische Anlagen und Systeme (z. B. Antriebe, Sensorik, Steuerungsmodule, Armaturen, Verschleißteile). Der Auftragnehmer identifiziert anhand von Fehlerbeschreibung, Stücklisten, Typenschildern oder Inspektion das passende Ersatzteil – herstellerneutral auch für unterschiedliche Fabrikate. Anschließend erfolgt die Beschaffung über eigenes Lager, Hersteller oder Fachhandel sowie die Bereitstellung für den Betreiber (Standardversand oder Abholung). Die Leistung umfasst Disposition, Bestellauslösung, Wareneingangskontrolle, Kennzeichnung und standardmäßige Verpackung zum Schutz des Bauteils.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 5

  • Hinweise: Die Materialkosten der Ersatzteile sind nicht enthalten und werden separat ausgewiesen bzw. nach Nachweis abgerechnet; diese Position deckt ausschließlich den Service der Identifikation, Beschaffung und Bereitstellung ab. Es werden bevorzugt Originalteile oder vom Hersteller freigegebene, gleichwertige Teile eingesetzt, um Funktion, Sicherheit und Gewährleistung zu sichern. Gängige Verschleiß- und Ersatzteile hält der Auftragnehmer nach Möglichkeit lagerhaltig, um kurze Reaktionszeiten zu gewährleisten; nicht vorrätige Teile werden priorisiert beschafft. Dringende Komponenten können in der Regel noch am Bestelltag versandt oder zur Abholung bereitgestellt werden. Express- und Kurierlieferungen werden gesondert über Pos. 700.002 abgerechnet.

700.002 – EXPRESS- UND KURIERLIEFERUNG FÜR ERSATZTEILE

  • Beschreibung: Zusatzleistung für besonders zeitkritische Ersatzteillieferungen zur Minimierung von Stillstandszeiten technischer Anlagen. Bei dringendem Bedarf organisiert der Auftragnehmer eine beschleunigte Lieferung, z. B. per Direktkurier, Same-Day-/Overnight-Express oder spezieller Botenfahrt, sodass das Ersatzteil innerhalb kürzester Zeit beim Betreiber eintrifft.

  • Einheit: Pauschale (pro Lieferung)

  • Menge: 2

  • Hinweise: Diese Position wird nur berechnet, wenn der Betreiber ausdrücklich eine beschleunigte Lieferung beauftragt oder die Dringlichkeit der Instandsetzung dies erfordert. Sie wird zusätzlich zur Standardbeschaffung (Pos. 700.001) abgerechnet, da hierfür Sondertransportkosten anfallen. Der Auftragnehmer wählt in Abstimmung mit dem Betreiber das schnellste wirtschaftlich sinnvolle Transportmittel (z. B. Direktkurier, Flugexpress, Overnight). Leistungsumfang, Zeitfenster und Kosten werden vorab mit dem Kunden abgestimmt und dokumentiert.

700.003 – ERSATZTEILRECHERCHE, -BESCHAFFUNG UND -LOGISTIK

  • Beschreibung: Kurzposition für die Abwicklung einzelner Ersatzteilvorgänge: Prüfung von Verfügbarkeit und Alternativtypen, Bestellung und logistische Abwicklung bis zur Anlieferung beim Betreiber sowie Dokumentation des verbauten Ersatzteils (z. B. Artikelnummer, Hersteller, Chargen-/Seriennummer) für Anlagenakte/Prüfbuch. Teilekosten werden separat abgerechnet.

  • Einheit: Stück (je Teilvorgang)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherstellung der Instandhaltbarkeit und Verfügbarkeit sicherheitsrelevanter Komponenten gemäß Gefährdungsbeurteilung und BetrSichV §§ 3, 4; dokumentierter Nachweis in Prüfbuch/Anlagenakte.

700.004 – ERSATZTEILLAGER- UND BESTANDSMANAGEMENT

  • Beschreibung: Aufbau und laufende Pflege eines standort- oder anlagenspezifischen Ersatzteillagers für technische Anlagen, inkl. Definition von Mindestbeständen, Artikelstammpflege (Teilenummern, Hersteller, Kompatibilität), Lagerorganisation, Inventuren und Ausgabedokumentation. Ziel ist eine gesicherte Verfügbarkeit kritischer Ersatzteile zur Unterstützung der vorbeugenden und korrektiven Instandhaltung.

  • Einheit: Jahrespauschale (je Standort/Anlagengruppe)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Lagerstrategie (A-/B-/C-Teile, kritische Komponenten) wird mit dem Betreiber auf Basis von Störungsstatistiken, Lieferzeiten und Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Entnahmen und Zugänge werden dokumentiert und regelmäßig mit Wartungs- und Instandsetzungsberichten abgeglichen. Die Leistung unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung seiner Pflicht, Arbeitsmittel instand halten und sicher betreiben zu können (BetrSichV §§ 3, 4, 14; TRBS 1112).

700.005 – OBSOLESZENZ- UND TYPENERSATZMANAGEMENT

  • Beschreibung: Analyse des vorhandenen Komponentenbestands (z. B. Steuerungsbaugruppen, Antriebe, Sensoren) hinsichtlich Abkündigungen/Obsoleszenz und Entwicklung von Strategien für Typenersatz, alternative Fabrikate oder Modernisierungspakete. Erstellung von Übersichten, welche Ersatzteile mittelfristig nicht mehr verfügbar sind, und Ableitung von Maßnahmen (z. B. Vorabbevorratung, Umbau-/Upgrade-Kits).

  • Einheit: Stück (je Maßnahmenpaket/Analyse)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Das Obsoleszenzmanagement erfolgt in enger Abstimmung mit Betreiber, Instandhaltung und ggf. Hersteller. Ergebnisse fließen in die Gefährdungsbeurteilung, Instandhaltungs- und Investitionsplanung ein. Ziel ist es, das Risiko anlagenkritischer Ausfälle durch nicht mehr verfügbare Ersatzteile zu reduzieren und die langfristige Betriebssicherheit zu gewährleisten.

800.001 – SCHULUNG UND EINWEISUNG DES BEDIENPERSONALS TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Durchführung einer praxisorientierten Schulung für Bedienpersonal technischer Anlagen (z. B. Produktions-, Förder-, TGA- oder Prozessanlagen) mit Fokus auf sicheren, bestimmungsgemäßen Betrieb und Unterstützung der Instandhaltung. Theorieteil: Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Regelwerk), Pflichten der Bediener, anlagenspezifische Gefährdungen, Schnittstellen zur Instandhaltung (Mängelmeldung, Stillsetzung bei Gefahr). Praxisteil: Einweisung direkt an der Anlage (Start-/Stopp-Sequenzen, tägliche Sicht- und Funktionskontrollen, Erkennen von Unregelmäßigkeiten wie Geräuschen, Vibrationen, Leckagen), Verhalten bei Störungen und im Notfall (Not-Halt, Abschalten, Meldewege). Einübung des sicheren Umgangs mit Bedieneinrichtungen (z. B. Bedienpult, HMI, Fernbedienung) unter Beachtung von Gefahren- und Sperrbereichen.

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Geeignet als Grund- oder Auffrischungsschulung für neue und erfahrene Bediener. Der Arbeitgeber darf gemäß ArbSchG und BetrSichV nur unterwiesene und geeignete Personen technische Anlagen bedienen lassen; regelmäßige Unterweisungen (mindestens jährlich oder anlassbezogen nach Änderungen/Ereignissen) werden empfohlen. In der Pauschale enthalten ist die Schulung einer Gruppe (typ. 5–10 Personen, genaue Teilnehmerzahl nach Absprache), inkl. Schulungsunterlagen und Teilnahmebescheinigungen als Unterweisungsnachweis. Der Betreiber stellt einen geeigneten, sicheren Schulungsbereich an der Anlage bereit.

800.002 – SCHULUNG UND EINWEISUNG DES INSTANDHALTUNGSPERSONALS TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Spezialisierte Schulung für betriebseigene Wartungs- und Instandhaltungstechniker zur sicheren und normgerechten Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an technischen Anlagen. Inhalte (theoretisch und praktisch): Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, TRBS 1112, TRBS 1201/1203), sichere Arbeitsverfahren (Freischalten, Sichern, Kennzeichnen – LOTO-Grundprinzipien), Aufbau und Funktion der im Betrieb eingesetzten Anlagentypen, typische Wartungs- und Inspektionstätigkeiten (Schmierstellen, Prüfpunkte, Einstellarbeiten), Erkennen von Verschleiß- und Schadensbildern, systematische Fehlersuche, sichere Durchführung des Austauschs einfacher Baugruppen sowie Dokumentationspflichten (Wartungsprotokolle, Prüfbuch).

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Schulung wird auf die vorhandenen Anlagen und Vorkenntnisse der Teilnehmer abgestimmt und richtet sich insbesondere an Personal, das wiederkehrende Wartungen und erste Störungsbeseitigung vornimmt. Durch die Qualifizierung werden Anlagensicherheit und Verfügbarkeit erhöht, und viele Maßnahmen können fachgerecht intern ausgeführt werden. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer Schulungsunterlagen und praxisorientierte Checklisten. Eine Wiederholung alle paar Jahre und bei wesentlichen Anlagenänderungen wird empfohlen.

800.003 – BETRIEBSANWEISUNG JE TECHNISCHE ANLAGE (ERSTELLUNG/AKTUALISIERUNG + AUSHAHNG)

  • Beschreibung: Erstellung oder Aktualisierung einer anlagenspezifischen Betriebsanweisung für jede relevante technische Anlage auf Basis der Gefährdungsbeurteilung. Inhalte u. a.: Beschreibung der Tätigkeit/Anlage, typische Gefährdungen, erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Verhaltensregeln vor, während und nach dem Betrieb, Prüfpunkte vor Inbetriebnahme (Sicht- und Funktionskontrollen), Vorgehen bei Störungen und Notfällen (Not-Halt, Abschalten, Meldewege), Hinweise auf Wartungs- und Prüfintervalle sowie Pflicht zur Mängelmeldung. Die Betriebsanweisung wird layoutet, zur Ausgabe bereitgestellt und in den Arbeitsbereichen sichtbar ausgehängt; sie wird in Unterweisungen und Schulungen integriert.

  • Einheit: Stück (je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungs- und Informationspflicht nach ArbSchG § 12 und BetrSichV (Bereitstellung von Informationen zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln); Inhalte richten sich nach Gefährdungsbeurteilung und einschlägigen DGUV-Regeln.

800.004 – JÄHRLICHE UNTERWEISUNG BEDIEN- UND MITWIRKENDER PERSONEN (MIT NACHWEIS)

  • Beschreibung: Durchführung der jährlichen Wiederholungsunterweisung für Bedienpersonal und weitere im Arbeitsprozess mitwirkende Personen an technischen Anlagen (z. B. Zu- und Abführer, Anlagenbeobachter). Inhalte: Wiederholung der betriebsspezifischen Gefährdungen, Betriebsanweisungen, Sperr- und Gefahrenbereiche, Verhalten bei Störungen und Notfällen, Meldepflicht bei Mängeln, Zusammenarbeit mit Instandhaltung. Ergänzend werden zentrale Praxisaspekte (z. B. tägliche Sichtkontrollen, Not-Halt-Prüfung, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen) thematisiert. Die Unterweisung wird mit Teilnehmerliste, Unterschriften und ggf. kurzem Wissenstest dokumentiert.

  • Einheit: Pauschale je Termin (bis X Teilnehmer)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 12 und BetrSichV (regelmäßige Unterweisung zu Gefährdungen und sicherer Verwendung von Arbeitsmitteln); Ergänzung der Qualifizierungspflichten für Bedienpersonal nach DGUV-Regelwerk.

800.005 – BETRIEBSREGEL MEHRANLAGENBETRIEB / GEKOPPELTE ANLAGENVORGÄNGE INKL. EINWEISUNG

  • Beschreibung: Erarbeitung und Implementierung einer schriftlichen Betriebsregel für den gleichzeitigen oder gekoppelten Betrieb mehrerer technischer Anlagen in einem Arbeitsbereich (z. B. aufeinander abgestimmte Förder- oder Prozessschritte, paralleler Betrieb mehrerer Maschinen mit gemeinsamen Produkten/Arbeitsstücken). Festlegung von Abläufen, Verantwortlichkeiten, Kommunikationswegen, Freigaben und Sperrbereichen, inklusive Schnittstellen zu Wartung und Instandsetzung (z. B. Freigabe nach Instandhaltungsarbeiten). Anschließende Einweisung aller betroffenen Personen (Bediener, Instandhaltung, Aufsichtspersonen) in die Betriebsregel.

  • Einheit: Pauschale (je Betriebsszenario/Arbeitsbereich)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung, Organisation des sicheren Zusammenwirkens mehrerer Arbeitsmittel), ArbSchG und relevante DGUV-Regelwerke zur Koordination gleichzeitiger Tätigkeiten und Anlagenbewegungen.

800.006 – TÄGLICHE SICHT- & FUNKTIONSKONTROLL-CHECKLISTEN (BEREITSTELLUNG + TRAINING)

  • Beschreibung: Erstellung und Bereitstellung anlagenspezifischer Checklisten für tägliche Sicht- und Funktionskontrollen technischer Anlagen vor Arbeitsbeginn, z. B. Prüfung von Not-Halt-Einrichtungen, Schutzeinrichtungen und Verriegelungen, Anzeigen, Warnmeldungen, sichtbaren Schäden, Leckagen und ungewöhnlichen Geräuschen. Kurzschulung der Bediener zur korrekten Anwendung der Checklisten, zur Bewertung einfacher Auffälligkeiten und zum Vorgehen bei Mängeln (z. B. Stillsetzung, Meldung an Instandhaltung). Begleitend wird ein Verfahren zur Nachweisführung (Ablage der Checklisten, digitale Erfassung) etabliert.

  • Einheit: Pauschale (Einrichtung je technische Anlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitete organisatorische Maßnahmen zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV und DGUV-Regelwerk (Kontrollen vor Arbeitsbeginn, Dokumentation).

800.007 – BEDIENERSCHULUNG TECHNISCHER ANLAGEN (GRUND-/AUFFRISCHUNG)

  • Beschreibung: Kompakte Grund- oder Auffrischungsschulung für Bediener technischer Anlagen als Ergänzung zur allgemeinen Unterweisung. Inhalte: Überblick über relevante Rechtsgrundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Regeln), sichere Bedienung, Kommunikationsregeln im Team, Verhalten bei Störungen und im Notfall, Schnittstellen zur Instandhaltung (Mängelmeldung, Freigabeprozesse). Praxisanteil direkt an der Anlage mit Durchführung typischer Bedienvorgänge und Kontrollen. Abschluss mit Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Befähigung und Unterweisung.

  • Einheit: Pauschale je Schulungstermin

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungspflicht nach ArbSchG § 12 und BetrSichV; der Betreiber darf nur geeignete, unterwiesene Personen technische Arbeitsmittel bedienen lassen.

800.008 – SCHULUNG „SICHERES ARBEITEN BEI WARTUNG UND INSTANDHALTUNG (LOTO)“

  • Beschreibung: Spezifische Schulung für Instandhaltungspersonal zu sicheren Arbeitsverfahren bei Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten an technischen Anlagen. Inhalte: Gefahren bei Instandhaltung (unerwartetes Anlaufen, gespeicherte Energien, Medien unter Druck), Verfahren zum Freischalten, Sichern und Kennzeichnen (Lockout/Tagout-Grundlagen), Kennzeichnung von Arbeitsbereichen, Abstimmung mit Bedienpersonal und Freigabe vor Wiederinbetriebnahme. Praktische Übungen an ausgewählten Anlagenteilen (Freischalten, Spannungsfreiheit prüfen, mechanisches Sichern, Dokumentation der Freigabe).

  • Einheit: Pauschale je Schulungstermin

  • Menge: 1

  • Hinweise: Ausgerichtet auf die im Betrieb vorhandenen Anlagentypen und Instandhaltungsprozesse. Unterstützt die Anforderungen aus BetrSichV, TRBS 1112 und TRBS 1201 zur sicheren Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen. Teilnahme wird als Schulungsnachweis dokumentiert und sollte regelmäßig aufgefrischt werden.

900.001 – FERNDIAGNOSE UND TELEFONSUPPORT TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Remote-Service zur Unterstützung bei Störungen oder technischen Rückfragen zu technischen Anlagen, ohne dass sofort ein Techniker vor Ort sein muss. Ein erfahrener Service-/Instandhaltungstechniker unterstützt das Bedien- oder Instandhaltungspersonal telefonisch oder per Video, um durch gezielte Fragen und Anweisungen eine Ferndiagnose durchzuführen. Typische Inhalte: Auslesen und Interpretieren von Fehlermeldungen an Bedien- oder Diagnoseeinheiten, Anleitung zu einfachen Prüfungen (z. B. Sicherungen, Statusanzeigen, Sensor-/Aktorzustände), Schritt-für-Schritt-Anweisungen zu sicheren Rücksetzungen von Steuerungen oder zur Behebung einfacher Fehler (z. B. Verriegelungszustände, Quittierung von Störmeldungen). Wenn die Anlage über eine sichere Fernwartungs-/Telemetrieschnittstelle verfügt, können – nach Freigabe durch den Betreiber – Diagnosedaten remote eingesehen und ausgewertet werden. Ziel ist die schnelle Eingrenzung und, soweit möglich, Beseitigung von Störungen zur Reduzierung von Ausfallzeiten.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 5

  • Hinweise: Der Support steht i. d. R. werktags während der vereinbarten Servicezeiten zur Verfügung; für kritische Notfälle außerhalb dieser Zeiten können weitergehende Notdienstregelungen vereinbart werden (z. B. in Verbindung mit Pos. 500.xxx „Notfalleinsatz“). Voraussetzung ist, dass vor Ort Personal mit Grundkenntnissen zur Anlage verfügbar ist, das Anweisungen umsetzen darf und kann (insbesondere bezüglich Freischalten und Sicherungsmaßnahmen). Kommunikations- und Verbindungskosten (Telefon/Internet) trägt der Betreiber. Bei Online-Zugriffen auf Steuerungen werden aktuelle IT-Sicherheitsstandards (Zugriffsrechte, Protokollierung, Verschlüsselung) eingehalten; Zugriff erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Betreiber. Kann die Störung nicht per Ferndiagnose behoben werden, werden die ermittelten Informationen zur Vorbereitung eines Vor-Ort-Einsatzes dokumentiert.

900.002 – AR-BASIERTER LIVE-SUPPORT (AUGMENTED REALITY) TECHNISCHE ANLAGEN

  • Beschreibung: Live-Fernunterstützung mittels Augmented Reality (AR) für komplexere Wartungs- und Störungssituationen an technischen Anlagen. Das Instandhaltungspersonal vor Ort verwendet ein Smartphone/Tablet oder eine AR-Brille, um Video und Ton in Echtzeit an einen remote zugeschalteten Experten zu übertragen. Der Experte sieht die Anlage aus Sicht des Technikers, kann im Bild markierende Hinweise, Symbole oder Anweisungen einblenden (z. B. Bauteile hervorheben, Drehrichtung, Prüfpunkt) und begleitet Schritt für Schritt die Fehlersuche, Funktionskontrollen oder einfache Instandsetzungsmaßnahmen. So können viele Wartungs- und Reparaturaufgaben vor Ort durch eigenes Personal, aber mit fachkundiger Remote-Unterstützung, durchgeführt werden.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 2

  • Hinweise: Erforderlich sind geeignete Endgeräte (Smartphone/Tablet oder AR-Brille) sowie eine stabile Datenverbindung. Die Verfügbarkeit des Dienstes (z. B. Reaktionszeiten, Zeitfenster) wird in Service- oder Wartungsverträgen geregelt. AR-Unterstützung ersetzt nicht die Verantwortung des Betreibers für sichere Arbeitsverfahren: Sicherheitstechnisch kritische Tätigkeiten (z. B. Arbeiten in elektrischen Anlagen, Eingriffe in sicherheitsrelevante Baugruppen) dürfen nur durch entsprechend befähigte Personen und unter Beachtung der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden; ggf. ist im Anschluss eine ergänzende Prüfung/Abnahme gemäß BetrSichV/TRBS 1201 zu veranlassen. Dokumentation der Maßnahmen (Screenshots, Checklisten, Tickets) erfolgt zur Ablage in der Anlagenakte.

900.003 – REMOTE-MONITORING UND ZUSTANDSÜBERWACHUNG TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Kontinuierliche oder zeitweise aus der Ferne erfolgende Überwachung von Betriebs- und Zustandsdaten technischer Anlagen (z. B. Laufzeiten, Temperatur, Vibration, Druck, Störmeldungen) zur Unterstützung zustandsorientierter Instandhaltung. Die Daten werden über geeignete Schnittstellen (z. B. Fernwartungsmodem, IoT-Gateway, Leit- oder Energiemanagementsystem) erfasst, aufbereitet und durch Fachpersonal bewertet. Anomalien, Trendabweichungen oder kritische Zustände werden erkannt und an den Betreiber gemeldet, ggf. mit Handlungsempfehlungen (z. B. zusätzliche Inspektion, vorgezogener Lagerwechsel).

  • Einheit: Jahrespauschale (je Anlage/Anlagengruppe oder Standort)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die konkrete Ausgestaltung (Datenpunkte, Grenzwerte, Alarmwege) wird mit dem Betreiber und auf Basis der Gefährdungsbeurteilung abgestimmt. Remote-Monitoring unterstützt die Optimierung von Prüf- und Wartungsintervallen nach TRBS 1201 und TRBS 1112 (zustandsorientierte Instandhaltung), ersetzt jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit (z. B. nach DSGVO, Stand der Technik) sind zu berücksichtigen. Ergebnisse und Alarme werden dokumentiert und in die Instandhaltungsplanung übernommen.

900.004 – REMOTE-KONFIGURATION UND PARAMETERANPASSUNG STEUERUNG TECHNISCHER ANLAGEN

  • Beschreibung: Fernunterstützte oder ferngesteuerte Anpassung von Steuerungsparametern (z. B. Schaltzeiten, Sollwerte, Grenzwerte, Meldetexte) technischer Anlagen im Rahmen von Wartung, Optimierung oder Fehlerbehebung. Zugriff erfolgt über gesicherte Fernwartungszugänge und nur nach Freigabe durch den Betreiber. Nach Anpassung werden Funktion und Auswirkungen der Parameteränderungen im Rahmen eines Probelaufs geprüft, und die Änderungen werden dokumentiert.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: n. B.

  • Hinweise: Die Leistung wird nur von qualifizierten Fachkräften mit spezifischer Anlagen- und Steuerungskenntnis durchgeführt. Vor der Remote-Änderung ist zu prüfen, ob eine Gefährdungserhöhung ausgeschlossen ist; sicherheitsrelevante Parameter dürfen nur im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der jeweils gültigen Normen (z. B. EN ISO 13849-1, DIN EN 60204-1) angepasst werden. Änderungen sind in der technischen Dokumentation (Parameterliste, Softwarestand, Änderungsprotokoll) zu vermerken; bei sicherheitsrelevanten Funktionen kann eine ergänzende Prüfung nach TRBS 1201 erforderlich sein.

900.005 – FERNDIAGNOSE/TELEFONSUPPORT (HELPDESK)

  • Beschreibung: Kurzposition für standardisierte Remote-Unterstützung: Annahme der Störungsmeldung, Eröffnung eines Tickets, telefonische/onlinegestützte Unterstützung bei Fehlermeldungen, Rücksetzungen und Bedienerhinweisen; Dokumentation der Schritte und Ergebnisse im Ticketsystem und zur Ablage in der Anlagenakte.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Schnelle Gefahrenabwehr und Sicherstellung eines sicheren Betriebszustands als organisatorische Maßnahme aus der Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV §§ 3, 4; Dokumentationspflicht zur Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen in Prüfbuch/Anlagenakte.

Abrechnungs- und Leistungsgrenzen (für alle Positionen – Standardklauseln)

  • Enthaltene Nachweise: Prüf- bzw. Wartungsprotokoll je Position mit Prüf- oder Wartungscharakter, Eintrag/Update des Prüfbuchs bzw. der Anlagenakte, Kennzeichnung/Plakette oder Statuskennzeichnung (soweit vorgesehen), Fristvorschlag für Folgeprüfungen und Wartungen nach TRBS 1201 auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben.

  • Qualifikation Prüfpersonal: Zur Prüfung befähigte Person gemäß TRBS 1203 für das jeweils geprüfte Arbeitsmittel bzw. die technische Anlage bzw. – soweit rechtlich erforderlich (z. B. bei überwachungsbedürftigen Anlagen) – Sachverständige/zugelassene Überwachungsstelle nach BetrSichV und einschlägigem DGUV-Regelwerk.

  • Mitwirkung Auftraggeber: Sicherstellung von Zugang und ggf. Absperrung zu den relevanten Anlagenbereichen, Bereitstellung erforderlicher Energien und Medien (z. B. elektrische Energie, Wasser, Druckluft, Prozessmedien), ggf. Bereitstellung von Prüflasten/-medien oder geeigneten Simulationsbedingungen, Bereitstellung relevanter Hersteller- und Bestandsdokumentation (z. B. Betriebs-, Wartungsanleitungen, Pläne) sowie Verfügbarkeit von Bedien- und Instandhaltungspersonal für Bedienhandlungen, Freischaltungen und Funktionsnachweise.

  • Nicht enthalten (sofern nicht ausdrücklich beauftragt): Lieferung von Ersatzteilen und Verbrauchsstoffen, Bereitstellung von Sonderhub- und Transportmitteln (z. B. Krane, Flurförderzeuge, Arbeitsbühnen), statische bzw. bautechnische Berechnungen und Gutachten, Mietkosten für Gerüste/Arbeitsbühnen, umfangreiche Installations- und Umbauarbeiten an Leitungen/Kabeln/Rohrleitungen sowie planerische/engineeringbezogene Leistungen, die über den unmittelbar zur Wartung und Instandsetzung erforderlichen Umfang hinausgehen.