Der Ersteingriff bei einer Störung wird im Idealfall im Voraus geplant, selbst wenn die Störung unvorhergesehen auftritt. Dies ist durch die Vorbereitung auf im Voraus erwartete oder nicht auszuschließende Störereignisse möglich.
Häufig wird eine Anlagenstörung durch die Anlagenüberwachung selbst erkannt. In solchen Fällen liegt eine automatisch generierte Störmeldung vor. Wenn das Bedienpersonal eine Störung bemerkt, die von der Leittechnik nicht erkannt wurde, muss eine Störmeldung erstellt werden.
Wir erfassen Anlagenstörungen unverzüglich im Betriebsführungssystem. Dabei erfassen wir neben der Eintrittszeit oder dem Zeitpunkt des Störungserkennens auch die wesentlichen Betriebsparameter der Anlage. Die Dokumentation enthält außerdem eine erste Bewertung, in der das Schadenbilds und der Behebungsvorschlag beschrieben werden, sofern möglich.
Anschließend erfolgt die erste wichtige Entscheidung: Soll die Störung durch die Betriebsmannschaft bzw. eine betriebsnahe Instandhaltung oder durch die zentrale Instandhaltung behoben werden? Diese Entscheidung hängt vom Zeitpunkt des Störeintritts ab (Tagschicht oder Nebenzeit?) und davon, wie viel Zeit für die Behebung zur Verfügung steht. Unter Umständen entscheidet man sich bewusst für eine vorläufige Wiederherstellung.
Wenn die zentrale Instandhaltung die Störung beheben soll, wird die Arbeitsvorbereitung aktiviert. Diese erstellt einen Auftrag und entscheidet, ob Eigen- oder Fremdpersonal für die Entstörung eingesetzt werden soll. Bei Eigenpersonal plant die Arbeitsvorbereitung die Ziele, reserviert Materialien und koordiniert die Zusammenarbeit mit externen Unternehmen. Bei Fremdpersonal wird ein Leistungsabruf aus einem bestehenden Rahmenvertrag erstellt oder eine Bestellanforderung ausgelöst.
Danach beantragen wir die Freigabe und beginnen nach positivem Feedback mit der Entstörungsarbeit.
Nach Abschluss der Entstörung melden wir die Arbeit als erledigt und geben erteilte Freigaben zurück. In der Dokumentation beschreiben wir die Schadenursache, die durchgeführten Maßnahmen und ob es sich um eine vorläufige Reparatur oder eine endgültige Instandsetzung handelt.