Vergleichbare Aufträge und den vollständigen Zeitumfang festlegen
Ein fiktives mobiles Instandhaltungsteam bearbeitet jeden Monat 100 vergleichbare neue Aufträge. Im Fall kann das vereinbarte Reparaturziel bei jedem Auftrag grundsätzlich in einem geeigneten ersten Besuch erreicht werden. Bewusst zweistufige Befundreparaturen und große geplante Maßnahmen sind nicht Teil dieser Grundgesamtheit. Alle Arbeiten gelten als technisch zulässig und werden mit den erforderlichen Nachweisen ausgeführt. Preise, Zahl der Aufträge und örtliche Rahmenbedingungen bleiben im Vergleich unverändert. Die Zahlen sind frei gesetzte Annahmen und keine Zielwerte für eine reale Instandhaltungsorganisation.
Bisher werden 70 Aufträge beim ersten Besuch abgeschlossen; für 30 ist genau ein zusätzlicher Besuch erforderlich. Jeder Erstbesuch beansprucht eine Stunde örtliche Arbeit, jeder Folgebesuch 0,8 Stunden. Je Besuch fallen im Mittel insgesamt 1,2 Stunden Fahrt an, einschließlich der für diesen Fall abgegrenzten Reiseanteile. Die Vorbereitung benötigt 0,2 Stunden je neuem Auftrag. Weitere gleichbleibende Organisationsarbeit wird außerhalb des Vergleichs gehalten. Zusätzliche neue Koordination wird später ausdrücklich aufgenommen, damit nicht durch eine veränderte Systemgrenze eine scheinbare Einsparung entsteht.
Praxisfall Mobile Instandhaltung: weniger Folgebesuche, begrenzte Kapazitätswirkung
Im bisherigen Modell entstehen 100 + 30 = 130 Besuche. Die Fahrzeit beträgt 130 × 1,2 = 156 Stunden, die örtliche Arbeit 100 × 1 + 30 × 0,8 = 124 Stunden und die Vorbereitung 100 × 0,2 = 20 Stunden. Insgesamt bindet die betrachtete Leistungskette somit 300 Stunden pro Monat. Die Erstbesuchsquote beträgt 70 Prozent, bezogen auf die 100 gleich definierten Neuaufträge. Sie ist nur eine Ergebnisgröße neben dem vollständigen Zeitaufwand und dem tatsächlich erreichten Reparaturziel.
Eine intensivere Vorbereitung mit geeigneter Materialzuordnung erhöht die Erstbesuchsquote im angenommenen neuen Modell auf 85 Prozent. Es entstehen nur noch 15 Folgebesuche, zusammen 115 Besuche. Die Fahrzeit sinkt auf 138 Stunden, die örtliche Arbeit auf 112 Stunden. Die Vorbereitung verdoppelt sich aber auf 0,4 Stunden je neuem Auftrag, also auf 40 Stunden. Hinzu kommen sechs Stunden laufende zusätzliche Koordination pro Monat. Die neue Summe beträgt 138 + 112 + 40 + 6 = 296 Stunden. Trotz 15 vermiedener Folgebesuche werden netto nur vier Stunden pro Monat frei.
Zeit je Monat
Bisher
Verändertes Modell
Fahrzeit
130 Besuche × 1,2 h = 156 h
115 Besuche × 1,2 h = 138 h
Örtliche Erst- und Folgearbeit
100 × 1 h + 30 × 0,8 h = 124 h
100 × 1 h + 15 × 0,8 h = 112 h
Vorbereitung
100 × 0,2 h = 20 h
100 × 0,4 h = 40 h
Zusätzliche Koordination
0 h im abgegrenzten Vergleich
6 h
Gesamt
300 h
296 h; Nettopotenzial 4 h
Teilverbesserungen nicht mehrfach als Gesamtnutzen verbuchen
Die Fahrzeit sinkt um 18 Stunden und die örtliche Folgearbeit um zwölf Stunden. Zusammen entsteht zunächst ein Bruttoentlastungspotenzial von 30 Stunden. Davon sind 20 zusätzliche Vorbereitungsstunden und sechs Koordinationsstunden abzuziehen. Wer nur vermiedene Fahrten mit ihrer Dauer multipliziert, verfehlt den vollständigen Zusammenhang. Ebenso wäre es falsch, die 30 Stunden zusätzlich zu den vier Nettostunden als zweiten Nutzen auszuweisen. Die vier Stunden sind das verbleibende Ergebnis derselben Zeitbilanz. Unter konstanten Bedingungen wären dies 48 interne Stunden jährlich.
Eine Gegenprobe erhöht nur den zusätzlichen laufenden Koordinationsaufwand von sechs auf zwölf Stunden pro Monat. Dann benötigt das neue Modell 302 Stunden und liegt zwei Stunden über dem Ausgangszustand. Die Erstbesuchsquote bleibt trotzdem bei 85 Prozent. Eine gute Einzelkennzahl kann also mit einer ungünstigeren Gesamtzeit einhergehen. Der Versuch muss deshalb tatsächlich messen, welche Vorbereitungs- und Unterstützungsarbeit dauerhaft benötigt wird. Vorübergehende Einführung und spätere Regelbetreuung werden getrennt ausgewertet. Die günstigste Pilotwoche ist keine belastbare Jahresannahme.
Zahlungen und Nutzerwirkung eigenständig beurteilen
Für die veränderte Materialbereitstellung werden einmalig 3.000 Euro zusätzliche Teile beschafft. Ob und wann daraus Aufwand, Verbrauch oder ein verbleibender Bestandswert entsteht, hängt von der tatsächlichen Verwendung und Rechnungslegung ab; die Auszahlung wird nicht automatisch als jährlich wiederkehrender Verbrauch behandelt. Zusätzlich entstehen 1.200 Euro laufende Plattformzahlungen pro Jahr. Die im Fall intern beschäftigten Fachkräfte bleiben unverändert beschäftigt. Aus den vier freien Stunden monatlich folgt deshalb keine automatische Verringerung ihrer Gehaltszahlungen.
Auch ein Vorteil bei Fahrzeugzahlungen wird ohne Angaben zu Vertragsstruktur und variablen Kosten nicht behauptet. Der Standortnutzen kann unabhängig davon bestehen: Bei 15 Aufträgen je Monat entfällt ein zusätzlicher Termin, und die vereinbarte Reparatur wird bereits beim ersten Besuch abgeschlossen. Wie viele Stunden technische Einschränkung dadurch tatsächlich vermieden werden, ist jedoch nicht angegeben. Eine einzelne Terminvermeidung wird daher nicht mit einer erfundenen Ausfallzeit oder einem pauschalen Produktionsschaden bewertet. Geeignete Nutzungsdaten müssen diesen weitergehenden Effekt erst belegen.
Aus dem Versuch ein tragfähiges Betreuungsmodell entwickeln
Die Entscheidung verbindet drei getrennte Ergebnisse: höhere Erstbesuchsquote, vier Stunden monatliches internes Nettopotenzial im Basisszenario und zusätzliche Zahlungen für Materialbereitstellung und Plattform. Das Modell kann trotz geringer Zeitentlastung sinnvoll sein, wenn bestätigte Nutzer- und Versorgungswirkungen den Aufwand rechtfertigen. Es kann aber auch eine auf bestimmte Auftragsklassen begrenzte Verbesserung sein. Unterschiedliche Standorte, Qualifikationen und Materialbedarfe werden vor einer Ausweitung berücksichtigt. Die Bedingungen, unter denen 85 Prozent erreicht wurden, bleiben Teil des Nachweises.
In der Umsetzung werden Gründe weiterer Besuche, tatsächliche Gesamtzeit, eingehaltene Sicherheitsbedingungen und bestätigte Reparaturqualität zusammen ausgewertet. Eine Fachkraft darf keinen notwendigen Folgetermin vermeiden, nur um die Erstbesuchsquote zu erfüllen. Ebenso wenig dürfen schwierige Aufträge nachträglich aus der Grundgesamtheit verschwinden. Der Wertbeitrag liegt in einer besser vorbereiteten und tatsächlich nutzbaren Leistung vor Ort. Die Rechnung macht sichtbar, wie schmal der reine Kapazitätsvorteil sein kann und welche zusätzlichen Wirkungen deshalb ausdrücklich nachgewiesen werden müssen.